Trinkgeld

Oft kommt es vor, dass Belege, die Trinkgelder ausweisen, mittels Erstattungsantrag  den Drittmittelsachbearbeiter/Innen vorgelegt werden. Trinkgelder sind nicht erstattungsfähig – weder im Zuwendungsbereich noch innerhalb des sonstigen UdK-Haushalts. Daher beachten Sie bitte, dass etwaig gezahlte Trinkgelder in den Erstattungsanträgen unberücksichtigt bleiben und über das Haushaltsreferat nicht ausgezahlt werden dürfen.