Werkvertrag

Was ein Werkvertrag ist und welche Rechte und Pflichten bestehen, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Gemäß § 631 Abs. 1 BGB ist Gegenstand des Werkvertrags die Herstellung eines Werkes. Geschuldet ist damit ein bestimmter Erfolg (z. B. die erfolgreiche Reparatur einer Sache oder ein durchgeführter Transport). Bei Dienst - und Arbeitsverträgen wird dagegen die Tätigkeit als solche geschuldet. Die Erfüllung eines Werkvertrages stellt eine selbstständige Tätigkeit dar. Der Werkunternehmer organisiert eigenverantwortlich die für die Erreichung des geschuldeten Erfolgs notwendigen Handlungen und Personaleinsätze.