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AG Feministische Projektförderung (Fakultät Musik)

Die AG fördert gezielt Personen und Projekte der Fakultät Musik, die...

...sich mit feministischen, genderrelevanten und diskriminierungskritischen Inhalten auseinandersetzen.
...zur größeren Sichtbarkeit von FLINTA*- Personen in der Musik beitragen.
...versuchen, strukturelle geschlechterbezogene Benachteiligungen abzubauen.

Wenn du also einen Workshop, Vortrag, ein Konzert etc. organisieren möchtest, findest du hier alle Informationen für finanzielle Unterstützung. Neben der Vergabe von Fördermitteln planen wir als AG regelmäßig eigene Veranstaltungen zu aktuellen Themen mit diesem Schwerpunkt.

Die Abgabefrist für Anträge für 2025 ist der 31.07.2025!

Allgemeines

  • Die Verwaltung der Gelder läuft über die nebenberuflichen Gleichstellungsbeauftragten der Fakultät Musik.

    So erreichst du uns:

    • per Mail: frauenbeauftragte_ @musik.udk-berlin.de
    • offene Sprechstunde während der Vorlesungszeit: mittwochs 15 - 17 Uhr (Fasanenstr. 1B, 10623 Berlin, Raum 204)

     

  • Die AG besteht aus verschiedenen Statusgruppen der Fakultät Musik, entscheidet gemeinsam über die Anträge und plant eigene Veranstaltungen. Alle sind herzlich eingeladen, Teil der Komission zu werden. Wir freuen uns immer über neue Mitwirkende!

    Nebenberufliche Gleichstellungsbeauftragte:

    • Josephine Pritz (Studiengang Lehramt Musik)
    • Mali Derado (Studiengang Lehramt Musik)
    • Ruby Obermann (Studiengang Lehramt Musik)
    • Tanja Tepper (Studiengang Lehramt Musik)

     

    weitere Personen verschiedener Statusgruppen:

    • Dr. Dorothea Hilzinger (wissenschaftliche Mitarbeiterin für Musikwissenschaft)
    • Prof. Dr. Christine Hoppe (Juniorprofessorin für Musikwissenschaft)
    • Dr. Irene Kletschke (Wissenschaftliche Mitarbeiterin für Neue Musik)
    • Prof. Thorsten Weigelt (Professor für Musikübertragung Klassik im Studiengang Tonmeister)
  • Unser Budget von 8.500€ für das Jahr 2025 wird aus dem "Anreizsystem der UdK" finanziert, welches im Jahr 2000 zur Förderung gleichstellungspolitischer Projekte eingeführt wurde. Dabei wird sich an den Maßnahmen vom Berliner Hochschulgesetz und dem Berliner Hochschulvertrag orientiert, welche Frauenförderpläne und Zielvereinbarungen zu Chancengleichheit enthalten. Diese legen fest, dass pro Jahr jeder Fakultät der UdK 1% ihres Budgets als sogenannte "Anreizmittel" zur Verfügung steht. In der Fakultät Musik werden diese Gelder von der AG feministische Projektförderung verwaltet, deren Teil auch die Gleichstellungsbeauftragten sind. Aus dem Anreizsystem werden Förderanträge sowie von der AG organisierte Veranstaltungen in der Fakultät finanziert.

  • Auch wir bleiben von den Haushaltskürzungen des Berliner Senats (CDU-SPD) vom 19.12.2024 nicht verschont. Hierbei trifft es die UdK als kleinste Universität Berlins mit entsprechend weniger finanziellen Rücklagen besonders hart. So lag unser verfügbares Budget im Anreizsystem über die letzten Jahre bei jeweils ca. 21.000€ pro Jahr und wurde für 2025 auf 8.500€ gekürzt.

    Wir sprechen uns solidarisch mit allen weiteren von Kürzungen betroffenen Gruppen aus und unterstützen die Studierendeninitiative der UdK Bildung braucht Budget!

Du willst Gelder beantragen?

  • Anträge dürfen in erster Linie nur von Mitgliedern der Fakultät Musik gestellt werden. Studierende von anderen Fakultäten bewerben sich bitte bei ihrer jeweiligen Fakultät. 
    Externe Personen
    , welche einen Workshop, Vortrag o. Ä. mit feministischen Inhalten an der UdK anbieten wollen, können sich auch bewerben.

    Wir fördern:

    • wissenschaftliche Projekte (Vorträge, Ringvorlesungen, Seminare ...)
    • Künstlerische Veranstaltungen (Konzerte, Ausstellungen, Filmreihen, Workshops ...)
    • FLINTA*s in der Lehre und in unterrepräsentierten Bereichen (Gastprofessur, Lehraufträge …)
    • zusätzliche Lehrangebote von Externen für Studierende

     

    beispielsweise: Honorare eingeladener Personen und deren Reisekosten, Materialkosten für Flyer/Plakate, Noten, Weiterbildungen, Hygieneartikel...

    • die antragstellende Person ist an der Fakultät Musik 
    • es gibt einen klaren intersektionalen feministischen, diskriminierungskritischen Bezug
    • Projekte müssen öffentlich (zumindest der UdK-Öffentlichkeit) zugänglich sein
    • die beantragten Gelder müssen bis spätestens 31.09.2025 ausgegeben werden
    • Gelder können nicht rückwirkend beantragt werden. Also meldet euch unbedingt vor dem Anfallen der Kosten!
  • Schicke den ausgefüllten Antrag auf Fördergelder bitte als PDF per Mail an: frauenbeauftragte4fak03_ @udk-berlin.de.

    Als Orientierung: die durchschnittliche Förderungssumme lag im letzten Jahr zwischen 100,- bis 1.300,- Euro pro Antrag. Wir finanzieren auch Teilsummen von Anträgen.

  • Für das SoSe 2025 gibt es noch eine letzte Abgabefrist zum Einreichen der Förderanträge: 31.07.2025

    Anträge können jederzeit per Mail eingreicht werden. Im Idealfall könnt ihr mit einer Rückmeldung innerhalb von 3 Wochen rechnen. Falls euer Antrag eine frühere Rückmeldung erfordert, lasst es uns gerne wissen.

     

  • Honorare

    • Soll im Rahmen einer Veranstaltung eine bestimmte Person eingeladen und für ihren Beitrag entsprechend honoriert werden, gilt Folgendes: Die AG vergibt Honorare gemäß dem gültigen Verfahren an der UdK Berlin basierend auf der Qualifikation der jeweiligen Person. Es wird demnach stets im Einzelfall über die genaue Höhe entschieden. Zusätzlich können Fördergelder zur Deckung von Reisekosten beantragt werden (s.u.).
    • Soll im Rahmen einer personenbezogenen Förderung oder eines Projekts ein*e studentische Antragssteller*in kurzfristig auf Stundenbasis entlohnt werden, gilt der Stundensatz des jeweils aktuellen Tarifvertrags für studentische Beschäftigte.
    • Über Werkverträge werden im Rahmen eines Projekts Aufträge vergeben, für die Personen mit spezifischem Knowhow benötigt werden. Soll also ein bestimmtes „Werk“ hergestellt werden (z.B. Plakate, Flyer o.Ä.), so wird mit den durchführenden Personen ein Werkvertrag geschlossen. Die durchzuführenden Arbeiten und das Honorar werden im Werkvertrag verbindlich festgelegt.

     

    Werkverträge

    • Über Werkverträge werden im Rahmen eines Projekts Aufträge vergeben, für die Personen mit spezifischem Knowhow benötigt werden. Soll also ein bestimmtes „Werk“ hergestellt werden (z.B. Plakate, Flyer o.Ä.) so wird mit den durchführenden Personen ein Werkvertrag geschlossen. Die durchzuführenden Arbeiten und das Honorar werden im Werkvertrag verbindlich festgelegt.

     

    Sachausgaben

    • Die Kosten müssen i.d.R. von den Antragsteller*innen ausgelegt werden und werden nachträglich über Erstattungsanträge zurückerstattet.
      • bis 150€: Einreichung aller Quittungen (bei Kartenzahlung mit ausgedrucktem Kontoauszug) + Erstattungsantrag
      • über 150€: es muss zuerst ein Kostenvoranschlag bewilligt werden, danach der gleiche Ablauf wie bei unter 150€
    • Für jegliche Ausgaben ist ein Nachweis vorzulegen. Also alle relevanten Quittungen und Rechnungen etc. aufheben!
    • Bei der Übernahme von Reisekosten müssen die Rechnungen für Flug- oder Bahntickets sowie Übernachtungskosten vorgelegt werden.
    • Neuanschaffungen und Materialien verbleiben an der Fakultät.

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Fakultät Musik

Die Gleichstellungsbeauftragten der Fakultät Musik setzen sich auf vielfältige Weise für Geschlechtergerechtigkeit ein.

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  • Mail senden:  studyguide_ @udk-berlin.de
  • Telefon +49 30 3185 1480
  • Informationen zu den Öffnungszeiten (Telefon und InfoPoint) finden Sie auf der Website des StudyGuide https://www.udk-berlin.de/service/studyguide/

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