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AG feministische Projektförderung

Die AG fördert gezielt Personen und Projekte der Fakultät Musik, die...

...sich mit feministischen, genderrelevanten und diskriminierungskritischen Inhalten auseinandersetzten
...zur größeren Sichtbarkeit von FLINTA*-Personen in der Musik beitragen
...versuchen strukturelle geschlechterbezogene Benachteiligungen abzubauen

Wenn du also ein Workshop, Vortrag, Konzert o.Ä. organisieren möchtest, findest du hier alle Informationen für finanzielle Unterstützung!

Neben der Vergabe von Fördermitteln planen wir als AG regelmäßig eigene Vernstaltungen zu aktuellen Themen mit diesem Schwerpunkt. Alle sind herzlichst eingeladen dabei mitzuwirken und Teil der AG zu werden!

Allgemeines

  • Die Verwaltung der Gelder läuft über die nebenberuflichen Gleichstellungsbeauftragten der Fakultät Musik.

    So erreichst du uns:

    • per Mail: frauenbeauftragte4fak03_ @udk-berlin.de  
    • offene Sprechstunde während Vorlesungszeiten: mittwochs 15 - 17 Uhr (Fasanenstr. 1 B, 10623 Berlin, Raum 204)

     

  • Die AG besteht aus verschiedenen Statusgruppen der Fakultät Musik und entscheidet gemeinsam über die Anträge und plant eigene Veranstaltungen. Alle sind herzlich eingeladen Teil der Komission zu werden. Wir freuen uns immer über neue Mitwirkende!

    Nebenberuflichen Gleichstellungsbeauftragten:

    • Josephine Pritz (Studiengang Lehramt Musik)
    • Mali Derado (Studiengang Lehramt Musik)
    • Ruby Obermann (Studiengang Lehramt Musik)
    • Tanja Tepper (Studiengang Lehramt Musik)

    weiteren Personen verschiedener Statusgruppen:

    • Dr. Dorothea Hilzinger (wissenschaftliche Mitarbeiterin für Musikwissenschaft)
    • Prof. Dr. Christine Hoppe (Juniorprofessorin für Musikwissenschaft)
    • Dr. Irene Kletschke (Wissenschaftliche Mitarbeiterin für Neue Musik)
    • Prof. Thorsten Weigelt (Professor für Tonmeister)
  • Unser Budget von 8.500€ für 2025 werden aus dem sogenannten Anreizsystem der UdK finanziert, welches im Jahr 2000 zur Förderung von gleichstellungspolitischen Projekten eingeführt wurde. Dabei wird sich an den Maßnahmen zu Frauenförderplänen und Zielvereinbarungen zu Chancengleichheit von dem Berliner Hochschulgesetz und Berliner Hochschulvertrag orientiert. Dafür steht jeder UdK Fakultät pro Jahr 1% ihres Budget zur Verfügung. In der Fakultät Musik verwalten die Gleichstellungsbeauftragten zusammen mit einer offen zusammengesetzten AG die Gelder. Davon werden die Förderanträge und eigene organisierte Veranstaltungen der Fakultät Musik finanziert.

  • Auch wir bleiben nicht verschont von den Haushaltskürzungen der Berliner Hochschulen vom Berliner Senat (CDU-SPD) vom 19.12.2024. Hierbei trifft es die UdK als kleinste Universität Berlins mit entsprechend weniger finanziellen Rücklagen besonders hart. So lag unser verfügbares Budget über die letzten Jahre bei jeweils bei ca. 21.000€ pro Jahr und wurde für 2025 auf 8.500€ gekürzt.

    Wir sprechen uns solidarisch mit allen weiteren von Kürzungen betroffenen Gruppen aus und unterstützen die Studierendeninitiative der UdK Bildung braucht Budget.

Du willst Gelder beantragen?

  • Anträge dürfen in erster Linie nur von Mitglieder der Fakultät Musik gestellt werden. Studierende von anderen Fakultäten bewerben sich bitte bei Ihrer jeweiligen Fakultät. 
    Externe Personen
    , welche einen Workshop, Vortrag o.Ä. mit feministischen Inhaten an der UdK anbieten wollen, können sich auch bewerben.

    Wir fördern:

    • wissenschaftliche Projekte (Vorträge, Ringvorlesungen, Seminare…)
    • Künstlerische Veranstaltungen (Konzerte, Ausstellungen, Filmreihen, Workshops…)
    • Förderung von FLINTA* in der Lehre und unterrepräsentierten Bereichen (Gastprofessur, Lehraufträge…)
    • zusätzliche Lehrangebote für Studierende von Externen
    • gezielte finanzielle Unterstützung von FLINTA* bei Bedarf (Alleinerziehende…)

    beispielsweise: Honorare für eingeladene Personen und deren Reisekosten, Materialkosten für Flyer / Plakate, Noten, Weiterbildungen, Hygieneartikel...

    • die antragstellende Person ist an der Fakultät Musik 
    • es gibt einen klaren intersektionalen feministischen, diskriminierungskritischen Bezug
    • Projekte müssen öffentlich (zumindest der UdK-Öffentlichkeit) zugänglich sein
    • die beantragten Gelder müssen bis spätestens 31.09.2025 ausgegeben werden
    • es werden keine Gelder rückwirkend beantragt bzw. nur in größten Ausnahmefällen. Also meldet euch unbedingt vor dem Anfallen der Kosten!
  • Schicke den ausgefüllten Antrag auf Fördergelder bitte als PDF per Mail an: frauenbeauftragte4fak03_ @udk-berlin.de.

    Als Orientierung: die durchschnittliche Förderungssumme lag im letzten Jahr durchschnittl. zwischen 100,- bis 1.300,- Euro pro Antrag. Wir finanzieren auch Teilsummen von Anträgen.

  • Für das SoSe 2025 gibt noch 2 Bewerbungsrunden zu folgenden Terminen:

    22.06.2025
    14.09.2025

    Anträge können jederzeit per Mail eingreicht werden und wir werden sie am nächsten Termin beratschlagen. Im Idealfall erhaltet ihr bis maximal 2 Wochen später eine Rückmeldung von uns. Bei sehr dringenden Anfragen, können wir auch versuchen diese außerhalb der Fristen zu besprechen.

     

  • Honorare

    • Soll im Rahmen einer Veranstaltung eine bestimmte Person eingeladen und für ihren Beitrag entsprechend honoriert werden, gilt Folgendes: Die AG vergibt Honorare gemäß dem gültigen Verfahren an der UdK Berlin basierend auf der Qualifikation der jeweiligen Person. Es wird demnach stets im Einzelfall über die genaue Höhe entschieden. Zusätzlich können Fördergelder zur Deckung von Reisekosten beantragt werden (s.u.).
    • Soll im Rahmen einer personenbezogenen Förderung oder eines Projekts ein*e studentische Antragssteller*in kurzfristig auf Stundenbasis entlohnt werden, gilt der Stundensatz des jeweils aktuellen Tarifvertrags für studentische Beschäftigte.Werkverträge
    • Über Werkverträge werden im Rahmen eines Projekts Aufträge vergeben, für die Personen mit spezi-fischem Knowhow benötigt werden. Soll also ein bestimmtes „Werk“ hergestellt werden (z.B. Plakate,Flyer o.Ä.) so wird mit den durchführenden Personen ein Werkvertrag geschlossen. Die durchzuführenden Arbeiten und das Honorar werden im Werkvertrag verbindlich festgelegt.

    Werkverträge

    • Über Werkverträge werden im Rahmen eines Projekts Aufträge vergeben, für die Personen mit spezi-fischem Knowhow benötigt werden. Soll also ein bestimmtes „Werk“ hergestellt werden (z.B. Plakate, Flyer o.Ä.) so wird mit den durchführenden Personen ein Werkvertrag geschlossen. Die durchzuführenden Arbeiten und das Honorar werden im Werkvertrag verbindlich festgelegt.

    Sachausgaben

    • bis 150€: Einreichung Quittung (bei Kartenbezahlung mit Ausdruck Kontoauszug) + Erstattungsantrag
    • über 150€: Kostenvoranschlag bei der Antragsstellung und Rechnung im Nachhinein vorlegen
    • Für jegliche Ausgaben ist ein Nachweis vorzulegen. Also alle relevanten Quittungen und Rechnungen etc. aufheben!
    • Die Kosten müssen i.d.R. von den Antragssteller*innen ausgelegt werden und werden im Nachhinein über Erstattungsanträge zurückerstattet.
    • Bei der Übernahme von Reisekosten müssen die Rechnungen für Flug- oder Bahntickets sowie Übernachtungskosten vorgelegt werden.
    • Neuanschaffungen und Materialien verbleiben an der Fakultät.

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  • Mail senden:  studyguide_ @udk-berlin.de
  • Telefon +49 30 3185 1480
  • Informationen zu den Öffnungszeiten (Telefon und InfoPoint) finden Sie auf der Website des StudyGuide https://www.udk-berlin.de/service/studyguide/

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