Dr. Herbert und Anne-Marie Lembcke Ad-Infinitum-Foundation / Lucia-Loeser-Stiftung

Stipendien der Dr. Herbert und Anne-Marie Lembcke Ad-Infinitum-Foundation und der Lucia-Loeser-Stiftung

Die Dr. Herbert und Anne-Marie Lembcke Ad-Infinitum-Foundation fördert seit 2009 besonders begabte Studierende der Fakultäten Musik und Darstellende Kunst in besonders bedürftigen finanziellen Verhältnissen. Nach gleichen Richtlinien können zusätzlich Stipendien von der Lucia-Loeser-Stiftung vergeben werden. Die AIF-Richtlinien für die Vergabe von Stipendien sind im Künstlerischen Betriebsbüro der Fakultät Musik (KBB) erhältlich.

Eckdaten

  • Förderung von Studierenden in den Studiengängen (BA/MA/Konzertexamen) Künstlerische Ausbildung, Orchesterinstrumente, Klavier, Orgel, Dirigieren, Komposition und Gesang/ Musiktheater
  • Förderdauer bis zu zwölf Monate jeweils von 1. Oktober bis 30. September
  • Förderhöhe bis zu € 800 pro Monat (BAföG-Empfänger*innen können ein Stipendium in Höhe von max. € 300 erhalten)

Fördervoraussetzungen

  • nicht älter als 29 Jahre zu Beginn der Förderung (Stichtag: jeweils 1. Oktober)
  • antragsberechtigt sind BA und MA-Studierende. Zu Beginn der Förderung dürfen BA-Studierende max. im 7. Fachsemester sein. Studierende, die nicht BA oder MA studieren, sprechen uns bitte an.
  • Förderung ist auf max. zwei Studienjahre begrenzt
  • die maximale Stipendienhöhe beträgt 800 EUR/ Monat; die minimale Stipendienhöhe 300 EUR/Monat.
  • Wie viel Geld darf ich im Monat erhalten, um für das Stipendium berechtigt zu sein?

    Stipendien betragen zwischen 300 € und 800 €. Ein Stipendium mit dem Höchstsatz kann bekommen, wer über wenig Einkommen verfügt und sehr gute Leistungen beim Vorspiel zeigt. Das Gesamteinkommen im Monat (d.h. Unterhalt von den Eltern, Jobs, ggf. andere Stipendien, Bafög etc.) darf dafür bei der Bewerbung 650 € nicht übersteigen. Zusätzlich dürfen Sie 300 € im Monat durch Einkünfte erzielen, die einen Bezug zu Ihrem Studiengang haben, z. B. Muggen etc. (= insg. also 950 €).

    D.h. damit ihr Stipendium 800 € betragen kann, dürfen Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung im Schnitt maximal 950 €/Monat auf Ihr Konto bekommen, von welchen 300€ aus studienbezogen Einkünften stammen müssen. Auch unregelmäßige Einnahmen werden mit einberechnet: Gagen, Muggen oder einmalige Orchesteraushilfen müssen jeweils  durch 12 geteilt und zu den Monatseinnahmen hinzugerechnet werden. Bei einem durchschnittlichen Monatseinkommen von mehr als 950 € wird der über 950 € hinausgehende Betrag auf das Stipendium angerechnet. Sie kommen dann nur noch für ein kleineres Stipendium in Frage (300 € bis 750 €).

    Außerordentliche Einnahmen aus Wettbewerbsgewinnen bleiben bis zum Höchstbetrag von 3.000 € jährlich anrechnungsfrei und zählen in diesem Fall nicht in das Gesamteinkommen hinein.

Ablauf der Antragsstellung

  • voraussichtlich 15.12.-31.1.: Ausschreibung der Stipendien / Bewerbungszeitraum
  • Dezember / Januar optionale Sprechstunde zu Stipendium und Bewerbung (nach Voranmeldung)
  • bis 31.1. Abgabe der Bewerbung / Absenden des Bewerbungsformulars auf der Website
  • voraussichtlich bis 1.3. Einladung zum Auswahlvorspiel oder Absage
  • voraussichtlich April.: Auswahlvorspiel
  • voraussichtlich bis 30.6. Bescheid über Förderung
  • 1.10. Beginn der Förderung

Sprechstunde

Allen interessierten Studierenden wird dringend empfohlen, sich in einer Sprechstunde durch das Künstlerische Betriebsbüro über die Chancen, das Stipendium zu beziehen, beraten zu lassen. Hier wird nach Bedarf auch beim Ausfüllen des Antragsformulars unterstützt. Hierzu machen Sie einen Termin unter stipendien.musik@udk-berlin.de aus. Der Termin kann auch am Telefon stattfinden.

 

Information und Anmeldung

Für weitere Informationen steht Ihnen gerne das Künstlerische Betriebsbüro zur Verfügung, bitte Terminvereinbarung per Mail.

Universität der Künste Berlin, Fakultät Musik
Künstlerisches Betriebsbüro
Marianne Karthäuser, Frederike Schüler-Niemz
Bundesallee 1-12, Raum 111 
E-Mail: stipendien.musik@udk-berlin.de 

 

Bewerbung

Der Bewerbungsschluss ist spätestens 31.01. eines Jahres. Außerdem sind nach Versand des Antragsformulars folgende Unterlagen in einem PDF (ein Dokument bezeichnet: Name, Vorname) ausgedruckt im Künstlerischen Betriebsbüro der Fakultät Musik abzugeben bzw. per Mail (stipendien.musik@udk-berlin.de) in einem PDF (ein Dokument bezeichnet: Name, Vorname) einzureichen: 

  1. Kontoauszüge der Monate Oktober, November und Dezember eines Jahres aller bestehenden Konten
  2. Belege (Vertragskopien: Mietvertrag, aktuelle Arbeitsverträge, Stipendienverträge, wenn vorhanden)
  3. aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  4. Das PDF „C. Erklärungen und D. Bestätigung des Hauptfachlehrers“ von Ihnen und ihrer*m Hauptfachlehrer*in angekreuzt, ausgefüllt und unterschrieben.

Auswahlvorspiel

Studiengänge Künstlerische Ausbildung Orchesterinstrumente, Klavier, Orgel, Gesang/Musiktheater/Oper

Eine Bewerbung aus dem Master of Music in Kammermusik (nur für Ensembles) ist nicht möglich.

  • Dauer ca. 10 Minuten
  • Repertoire: drei Werke aus drei verschiedenen Epochen, darunter mind. ein Solowerk, auch einzelne Sätze sind möglich

Studiengang Komposition:

  • ca. 20-minütiges Kolloquium zu einer jüngeren Komposition, das ein Lehrender des Instituts für Neue Musik mit dem Bewerber führt
  • Dozent muss von dem Bewerber selbst angesprochen werden
  • Partitur muss mit Abgabe der Bewerbung eingereicht werden (als PDF und in ausgedruckter Form, dreifache Ausführung)

 Studiengang Dirigieren:

  • ca. 10-minütiges Vordirigat vor der Jury in Begleitung von zwei Klavieren
  • Klavierspieler bitte selbst organisieren, die UdK Berlin übernimmt keine Honorare
  • Repertoire: bspw. eine der Sinfonien von Beethoven

Studiengänge des Jazz Institut Berlin (JIB):

  • Dauer ca. 10 Minuten
  • Repertoire: Drei stilistisch unterschiedliche Titel verschiedener Tempi mit hohem improvisatorischem Anteil.