Ottilie-Selbach-Redslob-Stiftung
Informationen zur Förderung für Studierende der Universität der Künste Berlin
Die Ottilie-Selbach-Redslob-Stiftung fördert besonders begabte und wirtschaftlich bedürftige Studierende der Universität der Künste Berlin in den Hauptfächern
Klavier, Streichinstrumente sowie Gesang.
Derzeit findet kein Bewerbungsverfahren statt. Sobald wieder Bewerbungen möglich sind, werden Studierende der Fächer unterrichtet und die Website aktualisiert.
Art und Zweck der Förderung
Die Förderung erfolgt in der Regel in Form einer einmaligen finanziellen Zuwendung .
Sie dient der Unterstützung des Studiums sowie der Umsetzung konkreter künstlerischer Vorhaben, z. B.:
- Vorbereitung und Teilnahme an Wettbewerben
- Auslandsstudien oder Studienaufenthalte, Meisterkurse
- besondere künstlerische oder studienbezogene Projekt
Voraussetzungen
Voraussetzung für eine Förderung sind:
- Immatrikulation an der Universität der Künste Berlin im Förderzeitraum,
- Studium der Hauptfächer Klavier, Gesang, Viola, Violine, Violoncello, Kontrabass
- eine überdurchschnittliche Qualifikation
- eine nachgewiesene wirtschaftliche Bedürftigkeit.
- Bereits geförderte Studierende können sich nicht ein zweites Mal bewerben
Bewerbungsunterlagen
Bewerbungen können eingereicht werden und müssen folgende Unterlagen enthalten:
- ein Bewerbungsschreiben mit Begründung der Bewerbung und Darstellung des geplanten Studien- bzw. Förderzwecks,
- eine künstlerische Biographie
- Tabellarischer Lebenslauf
- Leistungsnachweise, insbesondere
- mindestens zwei Empfehlungsschreiben (davon mindestens eines nicht von der eigenen Hauptfachlehrperson),
- ggf. Kritiken, Zeugnisse, Wettbewerbsnachweise, Ton- oder Videoaufnahmen.
Auswahlverfahren
Der Stiftungsrat entscheidet auf Grundlage der eingereichten Bewerbungsunterlagen über eine Einladung zum Vorspielen bzw. Vorsingen.
- Die Dauer des Vorspiels beträgt in der Regel etwa 30 Minuten pro Bewerberin bzw. Bewerber.
- Das Programm soll Werke aus mindestens zwei unterschiedlichen Stilepochen enthalten.
- Zyklische Werke sind vollständig vorzubereiten; die Auswahl der vorzutragenden Sätze trifft die Kommission