Information
Altersgrenze: 29 Jahre (Geburtsdatum nach 7. Oktober 1985)
Anmeldeschluss: 15. Mai 2015 (Datum des Poststempels)
Nur vollständige Anmeldungen werden berücksichtigt. Der Anmeldung sind beizufügen:
a) Vollständig ausgefülltes Anmeldeformular (Download unter www.max-rostal-competition.de)
b) Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
c) Tabellarischer Lebenslauf mit detaillierten Angaben über die Ausbildung und den künstlerischen Werdegang
d) Ein Foto jüngeren Datums, rechts- und gebührenfrei, das ebenfalls per E-Mail (mind. 300 dpi) gesendet wird an rostal@udk-berlin.de
e) Eine unbearbeitete und ungeschnittene Video-Aufnahme auf DVD von ca. 30 Minuten Spieldauer mit einer Liste der enthaltenen Werke
f) Beglaubigung der Urheberschaft und Bearbeitungsfreiheit der Aufnahme durch Fachlehrer oder Tonmeister
g) Eine Liste mit dem Wettbewerbsprogramm
Nach Eingang der Anmeldeunterlagen ist eine Änderung des Programms nicht möglich. Eingereichte Dokumente und Tonträger können nicht zurückgeschickt werden.
Vorausscheidung
Die Entscheidung der Vorjury über die Zulassung zum Wettbewerb wird nach erfolgter Auswahl spätestens bis zum 15. Juni 2015 schriftlich mitgeteilt. Die Entscheidungen sind unanfechtbar. Erklärungen dazu werden nicht gegeben. Anschließend erhalten alle zugelassenen Kandidaten eine Kopie des Auftragswerks.
Teilnahmegebühr
85 Euro, nach Erhalt der Zulassungsbestätigung spesenfrei zu überweisen. In besonderen finanziellen Härtefällen kann die Anmeldegebühr reduziert werden, ein Anspruch darauf besteht nicht. Ein formloser Antrag mit Begründung ist den Anmeldeunterlagen beizufügen. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr bei Verhinderung oder Absage des gemeldeten Kandidaten erfolgt nicht.
Unterkunft
Für die ersten beiden Runden werden den Wettbewerbsteilnehmern preiswerte Hotels empfohlen. Für die Teilnehmer am Finalistenkonzert organisiert der Wettbewerbsveranstalter vom 12. bis 15. Oktober eine Unterkunft.
Medien und Rechte
Der Wettbewerbsteilnehmer ist damit einverstanden, dass der Veranstalter des Wettbewerbs berechtigt ist, alle Veranstaltungen im Rahmen des Wettbewerbs ganz oder teilweise aufzeichnen und senden zu lassen. Das gilt ebenso für Tonträger-, Film-, und Videoaufnahmen sowie alle weiteren elektronischen und mechanischen Aufzeichnungsverfahren. Dem Teilnehmer bzw. der Teilnehmerin entsteht hieraus kein Vergütungsanspruch. Der Veranstalter behält sich insbesondere das Recht vor, Rundfunk- und Fernsehanstalten die Übertragung, die Aufzeichnung und Sendung aller Wettbewerbsveranstaltungen zu genehmigen.
Schlussbemerkungen
Alle Preisträger sind zur Preisverleihung anwesend und verpflichten sich, ihren Preis persönlich entgegenzunehmen. Es wird vorausgesetzt, dass prämierte Teilnehmer auf Einladung in den Schlusskonzerten und ggf. in Zusammenhang mit dem Wettbewerb stehenden Rundfunk- und Fernsehsendungen unentgeltlich mitwirken. In Zweifelsfällen gilt die deutsche Fassung der Teilnahmebedingungen. Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular erkennen die Kandidaten die Teilnahmebedingungen an.
Gebühren
Anmeldegebühr
30 Euro, vor der Anmeldung zu überweisen
Teilnahmegebühr
80 Euro, nach dem Zulassungsbescheid zu überweisen
Kontoverbindung
Universität der Künste Berlin
IBAN: DE74 1009 0000 8841 0161 74
BIC: BEVODEBBXXX, Berliner Volksbank
Verwendungszweck: Rostal 2019 + Name + Instrument
In besonderen finanziellen Härtefällen kann die Teilnahmegebühr reduziert werden, ein Anspruch darauf besteht nicht. Ein formloser Antrag mit Begründung ist per E-Mail an rostal@udk-berlin.de zu stellen.
Eine Rückerstattung ist nicht möglich.
Reise- und Unterkunftskosten
Für die ersten beiden Runden werden den Teilnehmenden preiswerte Hotels empfohlen. Für die Teilnehmenden am Finalkonzert zahlt der Wettbewerbsveranstalter einen Pauschalbetrag als Zuschuss zu Übernachtungskosten. Reisekosten werden nicht erstattet.
Vorausscheidung
Musikschnitte, Bearbeitungen oder andere technische Manipulationen von Tonhöhen oder -längen innerhalb abgeschlossener Sätze in der Video-Aufnahme zur Bewerbung sind nicht erlaubt. Die Entscheidung der Vorjury über die Zulassung zum Wettbewerb wird nach erfolgter Auswahl spätestens bis zum 1. Dezember 2018 schriftlich mitgeteilt. Die Entscheidungen sind unanfechtbar. Anschließend erhalten alle zugelassenen Teilnehmenden eine Kopie des Auftragswerks bis zum 15. Dezember 2018.
Proben
Den Wettbewerbsteilnehmenden stehen anerkannte Pianistinnen und Pianisten als Kammermusikpartner zur Verfügung. Eigene Begleiterinnen und Begleiter können auf eigene Kosten mitgebracht werden. Für das Finalkonzert steht jedem Teilnehmenden eine zweistündige Orchesterprobe ohne Dirigent am 28. und 29. März 2019 zur Verfügung.
Teilnahmebestimmungen
Beide Wettbewerbsfächer werden ab der ersten Runde von einer Gesamtjury beurteilt. Über die Reihenfolge der Teilnehmer im Finale entscheidet die Wettbewerbsleitung. Mit Ausnahme des Auftragswerks des Max-Rostal-Wettbewerbs, der Sonaten mit Klavier und Lutoslawski/ Denisov im Finale sind alle Werke auswendig zu spielen, auch auf der Videoaufnahme zur Bewerbung. Das Finale findet ohne Dirigent und mit eigener Probenleitung statt. Alle Wettbewerbsdurchgänge sind öffentlich. Die Jury behält sich, eine Anpassung des Programms während des Wettbewerbsdurchgangs vor.
Alle Preisträgerinnen und Preisträger verpflichten sich, bei der Preisverleihung anwesend zu sein und ihren Preis persönlich entgegenzunehmen. Es wird vorausgesetzt, dass prämierte Teilnehmende auf Einladung in den Anschlusskonzerten und ggf. in Zusammenhang mit dem Wettbewerb stehenden Rundfunk- und Fernsehsendungen unentgeltlich mitwirken. In Zweifelsfällen gilt die deutsche Fassung der Teilnahmebedingungen.
Der Teilnehmer erkennt mit seiner Anmeldung zum Wettbewerb die Teilnahme- und Wettbewerbsbedingungen sowie die Entscheidung der Jury als verbindlich an. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Teilnahme ist jeweils nur in einem der Wettbewerbsfächer möglich.
Medien und Rechte
Der Wettbewerbsteilnehmende ist damit einverstanden, dass der Veranstalter des Wettbewerbs berechtigt ist, alle Veranstaltungen im Rahmen des Wettbewerbs ganz oder teilweise aufzuzeichnen und senden zu lassen. Das gilt ebenso für Tonträger-, Film- und Videoaufnahmen sowie für alle weiteren elektronischen und mechanischen Aufzeichnungsverfahren. Dem Teilnehmenden entsteht hieraus kein Vergütungsanspruch.
Kontakt
Bei weiteren Fragen sprechen Sie uns gerne an:
Künstlerisches Betriebsbüro
rostal@udk-berlin.de