
Anlaufstelle bei Diskriminierung und Gewalt
Die Anlaufstelle bei Diskriminierung und Gewalt berät aller Mitglieder der UdK Berlib, die Erfahrungen von Diskriminierung, Gewalt und Belästigung gemacht haben.
Was ist Diskriminierung?
Eine Diskriminierung bezeichnet die Benachteiligung oder Herabsetzung einer Person aufgrund von tatsächlichen oder zugeschriebenen gruppenspezifischen Merkmalen. Dazu zählen insbesondere Benachteiligungen oder Herabsetzungen aufgrund des Geschlechts oder der geschlechtlichen Identität, rassistischer Zuschreibungen, der ethnischen, sozialen oder kulturellen Herkunft, der sexueller Identität, Religionszugehörigkeit, Weltanschauung, des Lebensalters oder psychischer und physischer Verfasstheit. Eine Diskriminierung kann durch die Handlung einzelner erfolgen (individuelle Diskriminierung), aber auch bei neutral-anmutende Vorschriften, Kriterien oder Verfahren vorliegen (institutionelle und strukturelle Diskriminierung). In allen Fällen ist Diskriminierung gesetzlich verboten. Eine Belästigung ist eine Form von Diskriminierung. Dazu zählt auch sexualisierte Belästigung.
Gemeinsam gegen Diskriminierung!
Die UdK Berlin missbilligt jede Form von Diskriminierung, Belästigung und Gewalt. Alle Mitglieder der UdK Berlin verpflichten sich, jeder Form von Diskriminierung, Belästigung und Gewalt gegenüber UdK Mitgliedern und sonstigen Dritten entgegenzuwirken und diese zu unterlassen.
Betroffene, beteiligte und beobachtende Studierende und Beschäftigte haben das Recht, sich im Falle von Diskriminierung, sexualisierter Belästigung und/oder Gewalt, die in universitären Kontexten der UdK Berlin stattfinden, sich an die aufgeführten Beratungsstellen zu wenden, um vertrauliche Unterstützung und Informationen über Schutz- und Handlungsmöglichkeiten zu erhalten.
Es ist Aufgabe aller Personen mit Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Leitungsaufgaben an der UdK Berlin, Hinweisen zu diskriminierendem Verhalten nachzugehen und geeignete Maßnahmen zur Aufklärung und Verhinderung zu ergreifen.
Für eine Erstberatung bei Diskriminierung und Gewalt können sich alle Hochschulmitglieder an die Anlaufstelle wenden.
Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sollen Benachteiligungen aus Gründen
verhindert bzw. beseitigt werden.
Das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) hält zudem fest, dass die Hochschulen diskriminierungsfreies Studieren und Arbeiten ermöglichen.
Die Hochschulen sind verpflichtet, Diskriminierungen zu verhindern und bestehende Diskriminierungen zu beseitigen.
Aufgrund dieser Anforderungen aus dem Berliner Hochschulgesetz gilt die AGG-Beschwerdestelle, die an der UdK Berlin bei der Kanzlerin angesiedelt ist, für alle Hochschulmitglieder.
Zu berücksichtigen ist aber, dass Diskriminierungen nur untersucht werden können, die in der Universität oder im Zusammenhang mit universitären Aufgaben durch Hochschulmitglieder erfolgt sind.
Einfache Beschwerde
Formelles Beschwerdeverfahren (Beschwerderecht nach § 13 AGG)
Kanzlerin
Dr. Ulrike Prechtl-Fröhlich
E-Mail kanzlerin @udk-berlin.de
Die Anlaufstelle bei Diskriminierung und Gewalt berät aller Mitglieder der UdK Berlib, die Erfahrungen von Diskriminierung, Gewalt und Belästigung gemacht haben.
Was ist sexualisierte Diskriminierung und Gewalt? Wer ist betroffen? Was tun? Dazu erhalten Sie hier Antworten.
Wie leite ich ein Beschwerdeverfahren ein? How do I file a complaint? Dies und anderes wird in der Richtlinie umrissen. This question among others is addressed in these guidelines.
Im Juni 2020 wurde das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz (LADG) verabschiedet.
Dieser Blog versammelt Beiträge zu Diversität und Antidiskriminierung und lädt ein, Erfahrungen mit Herabsetzung und Ausgrenzung mitzuteilen.