Mutterschutz bei Fehlgeburt

Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, haben jetzt in deutlich mehr Fällen als bisher ein Anrecht auf Mutterschutz. Der Bundestag stimmte Ende Januar einstimmig dafür, Frauen bereits bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche Mutterschutz zu gewähren. Bislang ist das in der Regel erst ab der 24. Schwangerschaftswoche der Fall. Ab jetzt gilt eine gestaffelte Regelung. Bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche dürfen betroffene Frauen zwei Wochen lang nicht arbeiten, es sei denn, sie möchten dies ausdrücklich. Ab der 17. Schwangerschaftswoche dauert der Mutterschutz sechs Wochen, ab der 20. Schwangerschaftswoche sind es acht Wochen. Das entspricht der standardmäßigen Mutterschutz-Dauer nach der Geburt eines lebenden Kindes.

wdr Beitrag mit Interview