Nachteilsausgleich für Studierende mit Kind
Nachteilsausgleich für Studierende mit Kindern
Studierende mit Kind(ern) können bei besonderen familiären Belastungen, etwa Schließung von Kita oder Schule, Erkrankung des Kindes, etc..., einen formlosen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen.
Sollte z.B. aus familiären Gründen eine Mindestanwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen nicht erfüllt werden können, kann etwa eine Ersatzleistung beantragt werden. Auch für Abgabefristen kann mit dem Nachteilsausgleich eine Fristverlängerung für Prüfungen, ein alternativer Prüfungstermin oder eine alternative Prüfungsform beantragt werden.
Studierende, die aus familiären Gründen darauf angewiesen sind, eine bestimmte Pflichtveranstaltung z. B. zu einer bestimmten Zeit zu besuchen, können zudem vor Semesterbeginn direkt an die Lehrkraft einen formlosen Antrag auf bevorzugte Platzvergabe stellen. Im laufenden Semester sollten individuelle Lösungen gefunden werden.
Anträge auf Nachteilsausgleich für Studienleistungen werden direkt an die Lehrkräfte gestellt, Anträge auf Nachteilsausgleich für Prüfungsleistungen werden schriftlich an den zuständigen Prüfungsausschuss und das Prüfungsamt (IPA) gestellt.