Universität der Künste Berlin

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Zugang und Nutzung

Das Universitätsarchiv ist ein öffentliches Archiv im Sinne des Berliner Archivgesetzes. Es steht Studierenden, Lehrenden und allen Interessierten für wissenschaftliche, künstlerische oder andere Zwecke offen.

Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Vorhaben und bemühen uns, den Zugang zu unseren Beständen bestmöglich zu gestalten.

  • Nach vorheriger Terminabsprache können Archivalien vor Ort im Lesesaal am Einsteinufer eingesehen werden. Bitte beachten Sie, dass die Bereitstellung der Archivalien aus organisatorischen Gründen einige Zeit in Anspruch nehmen kann.


    ⚠️ BITTE BEACHTEN SIE
    Aufgrund umfangreicher Baumaßnahmen ist das Archiv bis auf Weiteres geschlossen. Eine Nutzung des Lesesaals ist derzeit leider nicht möglich. Wir bemühen uns jedoch weiterhin, Sie bei Ihren Rechercheanfragen zu unterstützen. Es kann dabei zu betriebsbedingten Verzögerungen kommen..

  • Benutzer*innen können bei ihrer Recherche vor Ort auf die vorhandenen Findmittel zurückgreifen, um Archivalien und Sammlungsobjekte von Interesse zu ermitteln. Wir unterstützen Sie dabei gerne beratend.

    Einen Überblick über unsere Bestände bietet die [Bestandsübersicht]. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich mit einer schriftlichen Anfrage an uns zu wenden, um gegebenenfalls eine Quellenauskunft zu erhalten.

  • Reproduktionen von Archivalien und Sammlungsobjekten können angefertigt werden, sofern dies konservatorisch vertretbar und rechtlich zulässig ist. Für Reproduktionen, die das Universitätsarchiv anfertigt, können Entgelte entstehen. Diese richten sich nach § 13 Abs. 2 RaGeS und betragen pro Vorlagenseite für Ausdrucke, Kopien, Scans oder Fotografien zwischen 0,50 € und 20 €.

    Leihgaben
    Entleihungen sind nur in Ausnahmefällen, insbesondere für Ausstellungszwecke, möglich. Sie bedürfen der Genehmigung durch die Universitätsleitung.

  • Alle Erkenntnisse, die auf der Nutzung unserer Archivalien beruhen, müssen in Veröffentlichungen mit einem korrekten Quellenverweis belegt werden. Hinweise zur richtigen Zitierweise finden Sie folgend in unserem Leitfaden.

    Name des Universitätsarchivs
    Der offizielle Name lautet Universität der Künste Berlin, Universitätsarchiv.
    Nach der ersten Nennung kann auch die Kurzform Universitätsarchiv UdK Berlin oder Udk-Archiv verwendet werden.

    Signatur einer Archivale
    Jede Archivalie (also jedes Dokument, Plakat oder jede Akte) gehört zu einem bestimmten Bestand. Die Bestände dienen als übergeordnete Ordnungseinheiten, innerhalb derer Archivalien mit inhaltlichem Zusammenhang organisiert und gebündelt werden.

    Die Bestandssignatur besteht immer aus zwei Teilen:
    1. der kurzen Bestandsbezeichnung (meist eine Nummer, manchmal gefolgt von einem Buchstaben)
    2. der Bezeichnung der Archivale.

    Beide Elemente der Bestandssignatur werden durch einen einfachen Bindestrich (Viertelgeviertstrich/Divis) ohne zusätzliche Leerzeichen getrennt.

    Beispiel:
    Universitätsarchiv UdK Berlin 1b-5 oder UdK-Archiv 1b-5

    Die ausführliche Bezeichnung des Bestands 1b lautet: Bestand 1b / Rundfunkversuchstelle bei der Hochschule für Musik. Diese Langform muss in Quellenangaben nicht verwendet werden, da die kurze Signatur zur eindeutigen Identifizierung genügt.

    Bei der Signatur ist auf eine korrekte Schreibweise zu achten, da ich manche Bestandsbezeichnungen nur durch Groß- und Kleinschreibung unterscheiden.

    Bezeichnung von Belegstellen innerhalb einer Archivalie
    Wenn eine bestimmte Stelle innerhalb einer Archivalie keine Seiten- oder Blattnummer hat, kann sie stattdessen frei beschrieben werden, zum Beispiel über einen Dokumenttitel oder eine inhaltliche Bezeichnung.

    Beispiel:
    Universitätsarchiv UdK Berlin 18-2108 // Meisterschule für Grafik und Buchgewerbe, Mitteilung an den Senator für Volksbildung, Kosten der Ersteinrichtung für den geplanten Neubau, 20. Mai 1957

    Nennung von Urheberinnen und Urhebern sowie Copyright
    Wenn ein Copyright in Verbindung mit dem Archiv angegeben wird, lautet es Universität der Künste Berlin und nicht Universitätsarchiv.

    Beispiel:
    © UdK Berlin oder © Universität der Künste Berlin

    Falls ein*e Fotograf*in Urheber*in einer Archivalie ist, soll diese Person ebenfalls genannt werden.

    Beispiel:
    Foto: Waldemar Titzenthaler, Repro: Markus Hilbich

    [PDF Download Leitfaden]

  • Nicht alle Archivalien sind uneingeschränkt zugänglich. Grund dafür können gesetzliche Schutzfristen, datenschutzrechtliche Vorgaben oder technische und konservatorische Einschränkungen sein.

    Allgemeine Schutzfrist
    Die allgemeine Schutzfrist gilt unabhängig vom Inhalt des Archivguts und beträgt nach § 8 Abs. 2 ArchGB 10 Jahre nach Zugang der Akten.

    Personenbezogenes Archivgut
    Für Archivgut, das sich im Wesentlichen auf eine natürliche Person bezieht, gilt nach § 8 Abs. 3 ArchGB eine Frist ­von 10 Jahren nach Tod oder 100 Jahren nach Geburt der betreffenden Person. Lässt das Todes- oder Geburtsjahr nicht oder nur mit unverhältnismäßigen Aufwand ermitteln, endet die Schutzfrist 70 Jahre nach Entstehung der Unterlagen. Die Frist gilt nicht für die Nutzung durch die betreffende Person oder deren Angehörige.

    Besondere Geheimhaltungsvorschriften
    Für Unterlagen, die besonderen Geheimhaltungsvorschriften unterliegen (z.B. Verschlusssachen, Kedit-, Berufs-, oder Patientengeheimnis), beträgt die Schutzfrist 30 Jahre nach Ablauf des Aktenschlussjahres.

    Alle genannten Schutzfristen können in begründeten Fällen verkürzt werden.

    Unerschlossene Bestände
    Unerschlossene Bestände sind von der Benutzung ausgeschlossen, wenn die gesuchten Unterlagen nur mit erheblichem Aufwand auffindbar wären. Einen Ausnahme bilden Abschlussarbeiten oder Forschungsprojekte. In solchen Fällen kann, eine personal- und kapazitätsbedingte, Erschließung geprüft werden.

    Eine Übersicht über den Erschließungsstand gibt unsere [Bestandsübersicht]

  • Für die Nutzung des Universitätsarchivs der UdK Berlin gelten die [Benutzungsordnung] vom 8. Februar 2006, sowie die [Rahmengebührensatzung] vom 18. Juni 2020 mit den Festlegungen des Präsidenten der Universität der Künste Berlin vom 21. September 2020.

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  • Mail senden:  studyguide_ @udk-berlin.de
  • Telefon +49 30 3185 1480
  • Informationen zu den Öffnungszeiten (Telefon und InfoPoint) finden Sie auf der Website des StudyGuide https://www.udk-berlin.de/service/studyguide/

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