haubrok foundation
Ausschreibung für die Auswahl von Stipendiat*innen im Rahmen der HAR Artist Residency
(Bewerbungszeitraum: 01.09.2025 bis 20.09.2025)
Die Sammlung Haubrok steht für Konzeptkunst ab den 1960er Jahren. Es befinden sich außerdem Ephemera in der Sammlung. Das Kooperationsprojekt mit der Fakultät Bildende Kunst der UdK Berlin soll sich in der Tradition der Konzeptkunst verorten oder mit dieser Tradition, wie sie in der Sammlung Haubrok exemplarisch vertreten ist, auseinandersetzen. Die HAR Artist Residency ist mit einer Abschluss-Präsentation im Rahmen der Berlin Art Week im September 2026 verbunden. Die Präsentationsform ist dabei an kein Medium gebunden. Sie kann von einer klassischen Präsentation – z.B. einer Ausstellung, einem Text, einer Diskussion, einem Konzert, einer Performance, einem Katalog – bis zu einer neuen Form reichen. Das Ergebnis muss sich nicht „materialisieren“.
1. Förderfähigkeit
Gefördert werden Absolvent*innen der Fakultät Bildende Kunst der Universität der Künste Berlin, der Studiengänge Bildende Kunst, Bildende Kunst Lehramt, Kunst im Kontext, deren letzter Studienabschluss zum Start der HAR Artist Residency am 01.12.2025 nicht länger als zwei Jahre zurückliegt, oder MA-Studierende im Absolvent*innen-Jahr oder Studierende im Meisterschüler*innen-Jahr.
2. Umfang der Förderung
Die HAR Artist Residency wird zehn Monate betragen. Der Förderzeitraum beginnt voraussichtlich am 01.12.2025 und endet am 30.09.2026. Die Förderung:
(1) Ein Atelierraum inkl. Küchenzeile und Bad (insg. 59 qm, davon 49 qm im Innenraum und 10 qm Dachterrasse) auf dem Gelände der FAHRBEREITSCHAFT in Berlin-Lichtenberg, der dem*der Stipendiat*in kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Die Nebenkosten (Strom und Wasser) werden von dem Projektträger (haubrok foundation) übernommen.
(2) Es gibt darüber hinaus einen finanziellen Zuschuss in Höhe von einmalig 5.000 € brutto. Er wird in zwei Tranchen von dem Projektträger an den*die Stipendiat*in ausgezahlt: die erste Tranche zu Beginn der HAR Artist Residency und die zweite Tranche unmittelbar vor dem Abschluss. Es wird keine Abrechnung verlangt. Es können keine weiteren Kosten geltend gemacht werden.
3. Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Ein Stipendium kann nur auf Antrag entsprechend der Ausschreibung und des Ausschreibungszeitraums gewährt werden, wenn dieser mit vollständigen Unterlagen und zur ausgeschriebenen Frist eingereicht wird. Anträge, die unvollständig bzw. nicht form- und fristgerecht eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden. Aktuelle Informationen dazu können auf der Webseite der Udk Berlin/ Bildenden Kunst und der haubrok foundation abgerufen werden.
Voraussichtlich am 8. Oktober 2025 finden persönliche Auswahlgespräche statt. Die Bewerber*innen erhalten spätestens Anfang Oktober eine E-Mail, ob Sie zu einem Gespräch (in Präsenz) eingeladen werden. Die Auswahlgespräche finden auf dem Gelände der FAHRBEREITSCHAFT in Berlin-Lichtenberg statt. Eine Jury entscheidet über die Vergabe des HAR Artist Residency
4. Antragstellung
Mit dem Antrag auf ein Stipendium sind folgende Bewerbungsunterlagen im Antragszeitraum 01.09. – 20.09.2025 via Udk-Cloud einzureichen: https://cloud.udk-berlin.de/s/682w9tCrRtr872P
• Motivationsschreiben (ca. 1-2 A4-Seiten), in dem auf folgende Fragen eingegangen wird:
1. Was interessiert Sie an der Sammlung Haubrok?
2. Welche Möglichkeit erhoffen Sie sich, wenn Sie ein künstlerisches Projekt im Kontext der Sammlung bzw. der FAHRBEREITSCHAFT in Lichtenberg entwickeln dürfen? Ihr Projekt/Ansatz sollte beschrieben werden. Erwartet wird eine Auseinandersetzung aus heutiger Perspektive.
3. Angabe zu der voraussichtlichen Nutzungszeit des Ateliers: Tages-, Wochen-, Jahres- Arbeitsrhythmus
• Immatrikulationsbescheinigung oder Exmatrikulationsbescheinigung (bei Alumni)
• Portfolio mit kurzen Werkbeschreibungen (max. 20 Seiten) und/oder Audio- und Videodateien
Anforderungen an das Portfolio und die Audio/Videodateien:
Insgesamt dürfen max. 5 Dateien mit einer Dateigröße von max. 2 GB je Datei, insgesamt aber max. 3 GB erstellt und hochgeladen werden.
Bei mehreren Autoren*innen muss der Anteil der Bewerber*innen an der Arbeit beschrieben und deutlich erkennbar sei
Das Portfolio ist als eine PDF Datei zusammenzustellen und beinhaltet die Gesamtheit (außer Audio- und Videoarbeiten) der künstlerischen Arbeitsproben jeweils unter Angabe von Titel, Größe (Höhe x Breite x Tiefe), Material und Jahr.
Die PDF Datei sowie die Audio- und Videodateien werden jeweils nach dem folgenden Muster benannt: Nachname_Vorname_Jahr_Inhalt
Bei Audio- und Videoarbeiten werden maximal 4 Dateien im MP4-Format unter Angabe von Name, Titel, Inhalt (kurz), Länge und Jahr eingereicht.
Nicht zulässig sind: Links zu Videoplattformen (YouTube, Vimeo, Google usw.)
Projektkoordination UdK Berlin: Steffen Tschesno, tschesno@udk-berlin.de