haubrok foundation

Ausschreibung für die Auswahl von Stipendiat*innen im Rahmen der HAR Artist Residency

(Bewerbungszeitraum: 01.08.2026 bis 27.09.2026)

Die Sammlung Haubrok steht für Konzeptkunst ab den 1960er Jahren. Es befinden sich außerdem Ephemera in der Sammlung. Das Kooperationsprojekt mit der Fakultät Bildende Kunst der UdK soll sich in der Tradition der Konzeptkunst verorten oder mit dieser Tradition, wie sie in der Sammlung Haubrok exemplarisch vertreten ist, auseinandersetzen. Die HAR Artist Residency ist mit einer Abschluss-Präsentation im Rahmen der Berlin Art Week im September 2027 verbunden. Die Präsentationsform ist dabei an kein Medium gebunden. Sie kann von einer klassischen Präsentation – z.B. einer Ausstellung, einem Text, einer Diskussion, einem Konzert, einer Performance, einem Katalog – bis zu einer neuen Form reichen. Das Ergebnis muss sich nicht „materialisieren“.

1. Förderfähigkeit

Gefördert werden Absolvent*innen der Fakultät Bildende Kunst der UdK Berlin:

- deren letzter Studienabschluss zum Zeitpunkt der Bewerbung der HAR Artist Residency nicht länger als zwei Jahre (maximal 01.08.2024) zurückliegt,
- oder MA-Studierende im Absolventenjahr,
- oder Studierende im Meisterschülerjahr.

2. Umfang der Förderung

Die HAR Artist Residency wird zehn Monate betragen. Der Förderzeitraum beginnt  am 01.12.2026 und endet am 30.09.2027. Die Förderung:

(1) Ein Atelierraum inkl. Küchenzeile und Bad (insg. 59 qm, davon 49 qm im Innenraum und 10 qm Dachterrasse) auf dem Gelände der FAHRBEREITSCHAFT in Berlin-Lichtenberg, der dem*der Stipendiat*in kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Die Nebenkosten (Strom und Wasser) werden von dem Projektträger (haubrok foundation) übernommen.

(2) Es gibt darüber hinaus einen finanziellen Zuschuss in Höhe von einmalig 5.000 € brutto. Er wird in zwei Tranchen von dem Projektträger an den*die Stipendiat*in ausgezahlt: die erste Tranche zu Beginn der HAR Artist Residency und die zweite Tranche unmittelbar vor dem Abschluss. Es wird keine Abrechnung verlangt. Es können keine weiteren Kosten geltend gemacht werden.

3. Sonderzahlungen

(1) Der Zuschuss beträgt einmalig 5.000 € brutto. Er wird in zwei Tranchen von dem Projektträger an den*die Stipendiat*in ausgezahlt: die erste Tranche zu Beginn der HAR Artist Residency und die zweite Tranche unmittelbar vor dem Abschluss. Es wird keine Abrechnung verlangt. Es können keine weiteren Kosten geltend gemacht werden.

4. Bewerbungs- und Auswahlverfahren

Mit dem Antrag auf ein Stipendium sind folgende Bewerbungsunterlagen im Antragszeitraum 01.08. – 27.09.2026 via Udk-Cloud einzureichen: https://cloud.udk-berlin.de/s/b5onPpsNFmer2BD(in eine PDF)

  • Motivationsschreiben (ca. 1-2 A4-Seiten), in dem auf folgende Fragen eingegangen wird:
  1. Was interessiert Sie an der Sammlung Haubrok?
  2. Welche Möglichkeit erhoffen Sie sich, wenn Sie ein künstlerisches Projekt im Kontext der Sammlung bzw. der FAHRBEREITSCHAFT in Lichtenberg entwickeln dürfen? Ihr Projekt/Ansatz sollte beschrieben werden. Erwartet wird eine Auseinandersetzung aus heutiger Perspektive.
  3. Angabe zu der voraussichtlichen Nutzungszeit des Ateliers: Tages-, Wochen-, Jahres- Arbeitsrhythmus
  • - Immatrikulationsbescheinigung oder Exmatrikulationsbescheinigung (bei Alumni)
  • - Portfolio mit kurzen Werkbeschreibungen (max. 20 Seiten) und/oder Audio- und Videodateien

 

Anforderungen an das Portfolio und die Audio/Videodateien:

Das Portfolio ist als eine PDF Datei zusammenzustellen und beinhaltet die Gesamtheit (außer Audio- und Videoarbeiten) der künstlerischen Arbeitsproben jeweils unter Angabe von Titel, Größe (Höhe x Breite x Tiefe), Material und Jahr. Die Dateigröße darf maximal 3 GB betragen, inclusive Audio- und Videoarbeiten.

Die PDF Datei sowie die Audio- und Videodateien werden jeweils nach dem folgenden Muster benannt: Nachname_Vorname_Jahr_Inhalt

Bei Audio- und Videoarbeiten werden maximal 4 Dateien im MP4-Format unter Angabe von Name, Titel, Inhalt (kurz), Länge und Jahr eingereicht. (maximal Dateigröße mit PDF 3GB)
Nicht zulässig sind: Links zu Videoplattformen (YouTube, Vimeo, Google usw.)

Bei mehreren Autoren*innen muss der Anteil der Bewerber*innen an der Arbeit beschrieben und deutlich erkennbar sein.

Projektkoordination UdK Berlin: Steffen Tschesno, tschesno@udk-berlin.de

5. Jury & Auswahlverfahren

(1) Die Jury besteht aus einem Mitglied des Projektträgers und zwei Mitgliedern der Kooperationspartnerin (Kunsttheorie und Kunstpraxis) sowie zwei externen Mitgliedern.

(2) Die Auswahl der Künstler*innen erfolgt in einem zweistufigen Verfahren:

a.            Die Kooperationspartnerin (vertreten durch die interne Ansprechperson, Steffen Tschesno) stellt dem Projektträger die bei ihr eingegangenen Bewerbungen mit ausreichendem Vorlauf vor der Jurysitzung zur Verfügung. Aus den form- und fristgerecht eingereichten Bewerbungen wählt die Jury basierend auf den Auswahlkriterien nach Punkt 6.3 die Bewerbungen per Mehrheitsbeschluss aus, welche förderwürdig sind.

b.            zwischen fünf und zehn Favorit*innen werden voraussichtlich vom 26. – 30. Oktober, vor Ort in der FAHRBEREITSCHAFT zu einem Gespräch, an dem alle Jurymitglieder teilnehmen, eingeladen. Weitere Bewerber*innen werden in einer von der Auswahlkommission festgelegten Reihung nachgeladen, wenn der Atelierplatz bei der ersten Gesprächsrunde nicht vergeben werden kann.

(3) Auswahlkriterien sind:

a.            Künstlerische Qualität (Einreichung der digitalen Mappe),

b.            Bewertung des Motivationsschreibens,

c.            Projektidee des künstlerischer Ansatzes, die im Zeitraum des Programms umgesetzt werden soll,

d.            Art des Studiums sowie Studienabschluss (meint hier: Berücksichtigung, ob Lehramt oder Absolvent*in).

Wenn sich keine Mehrheit für eine Person bildet, werden die Nächstplatzierten auf der Liste (siehe Punkt 6.2b) nachgeladen, damit ein Konsens hergestellt werden kann.

6. Bewilligung der Artist Residency

(1) Die HAR Artist Residency wird vom Projektträger auf der Grundlage der Auswahlentscheidung der Jury für einen Bewilligungszeitraum von zehn Monaten bewilligt.

(2) Die Bewilligung erfolgt schriftlich (E-Mail ist ausreichend).

(3) Der Projektträger schließt mit dem*der Stipendiat*in einen Vertrag.

Quelle: Ludger Paffrath for the haubrok foundation
Quelle: Ludger Paffrath for the haubrok foundation

Preisträger*innen 2025

Seongwon Park (Alumni Klasse Weber)