Promovierendenvertretung UdK Berlin

Statement der Promovierendenvertretung der UdK Berlin zu den (geplanten) Kürzungen

Dieses Statement wurde am 03.12.2025 im Rahmen des Akademischen Senats der Universität der Künste laut verlesen.

Als Promovierendenvertretung möchten wir unsere Sorge über die aktuelle Lage der UdK und die Zukunft mit Euch teilen. Die UdK steht vor massiven Kürzungen: 12 Prozent bis zum Jahr 2028. Diese Zahl ist erschreckend, ebenso beunruhigt uns das Verfahren, mit dem diese Kürzungen derzeit vorbereitet werden. Unser Eindruck ist, dass der Prozess an einigen Stellen nicht transparent und nicht solidarisch genug verläuft.
Promovierende leisten maßgebliche Beiträge zur Forschung und Lehre an unserer Hochschule. Viele tun das in ohnehin prekären Anstellungsverhältnissen – in Befristungen und in Teilzeit, die dem Aufwand eines Dissertationsvorhabens und weiterer Verpflichtungen nicht gerecht werden. Diese prekären Arbeitsbedingungen werden durch die bevorstehenden Kürzungen verschärft. Bereits jetzt treffen die Kürzungen die noch angestellten wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen hart: Mehr Arbeit verteilt sich auf weniger Schultern, um – neben einer wissenschaftlichen Qualifikationsarbeit – eine halbwegs adäquate Lehre zu stemmen. Für den jüngsten wissenschaftlichen Nachwuchs sieht es noch schlechter aus: Viele Stellen für studentische Hilfskräfte wurden ersatzlos gestrichen. Dabei bräuchte es dringend eine Vision für diese Universität und Begründungen, warum genau an welchen Stellen gekürzt werden soll. Stattdessen erleben wir eine Atmosphäre der Unsicherheit. Gerüchte scheinen oft Informationen zu ersetzen. Ein intransparentes Verfahren widerspricht den Grundsätzen einer demokratischen Hochschule. Durch intransparente Abläufe entsteht ein Gegeneinander. Institute kämpfen um die eigene Existenz. Solidarität bleibt auf der Strecke. Wer hat in diesem Prozess Gleichstellung, Diversität und faire Arbeitsbedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs im Blick?
Für uns ist die Entscheidung, nicht gegen die Änderung der Berliner Hochschulverträge zu klagen, und die Diskussion hierzu in der außerordentlichen Sitzung des Akademischen Senats schwer nachvollziehbar. Wir verstehen die Sorge vor noch weniger Planungssicherheit und vor einer politischen Isolation der UdK durch eine Klage. Der Berliner Senat hat jedoch einen geschlossenen Vertrag gebrochen und das Vertrauen der Hochschulangehörigen massiv verspielt: das trifft alle staatlichen Hochschulen der Stadt, aber vor allem die Menschen, die hier arbeiten und studieren. Statt Protest erleben wir eine beunruhigende Stille. Wir dürfen nicht hinnehmen, dass Kürzungen als alternativlos dargestellt werden.
Wenn ausgerechnet an der UdK im wissenschaftlichen Bereich gestrichen wird – etwa durch die geplanten Streichungen geisteswissenschaftlicher Professuren in der Fakultät Gestaltung –, müssen wir fragen: Was bleibt noch von einer Universität der Künste? Was unterscheidet uns von einer reinen Kunsthochschule? Drastisch ausgedrückt: Mit schwindenden (geistes)wissenschaftlichen Professuren an unserer Hochschule steht künftig auch die Möglichkeit von wissenschaftlichen Promotionen an der Schnittstelle zur Kunst auf dem Spiel. Daher gilt für uns Promovierende, aber auch für den gesamten Mittelbau: Die UdK wird zunehmend zu einem Ort, an dem wissenschaftliche Karrierewege kaum noch möglich scheinen. Viele junge Wissenschaftlerinnen wenden sich ab. Das sollte uns alle alarmieren.


Wir fordern – solidarisch mit allen Mitgliedern der UdK:
• ein transparentes, demokratisches, solidarisches Verfahren
• gute Arbeits-, Lehr- und Lernbedingungen
• Karriereperspektiven und Entfristungen statt weiterer Prekarisierung
• umfassende Beteiligung der Betroffenen und ihrer Beschäftigtenvertretungen bei
strategischen Entscheidungen
• wirksame Maßnahmen gegen Diskriminierung und ungleiche Machtverhältnisse
• verlässliche Gleichstellungs- und Förderpläne
• Weiterbildungsangebote, um Qualifikationen für die Zukunft zu sichern
• eine nachhaltige, ausfinanzierte Hochschullandschaft statt Kürzungen
• Schutz der Wissenschaft als attraktiver Arbeitsort
• und ganz grundsätzlich: eine Vision für die UdK, die diesem Namen gerecht wird.


Wir sind uns der Komplexität der aktuellen Situation bewusst und verstehen, dass es keine einfachen Lösungen gibt. Die Entscheidung des Senats zu diesen drastischen Kürzungen verurteilen wir auf das Schärfste. Sie kosten uns die Zukunft. Kürzungen bedeuten nicht nur weniger Geld – sie bedeuten weniger Forschung, weniger Lehre, weniger Vielfalt, weniger Zukunft. Eine Universität der Künste, die sich zu ihren bisherigen Werten und Zielen bekennt, darf ihren Nachwuchs nicht verlieren und ihre Strukturen nicht aushöhlen.
Lasst uns daher gemeinsam für Transparenz, Solidarität und eine gut finanzierte UdK eintreten.
Nicht später, nicht nächstes Jahr, sondern jetzt.

 

Das Statement der Promovierendenvertretung der UdK Berlin zu den (geplanten) Kürzungen als PDF
 

Liebe Doktorand*innen der UdK Berlin,

Im Rahmen der akademischen Selbstverwaltung haben Sie als Mitglieder der UdK Berlin die Möglichkeit, sich hochschulpolitisch zu engagieren und an wichtigen Entscheidungen mitzuwirken.

Um diesem Engagement eine Form zu geben, wurde im novellierten Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) die Wahl einer Promovierendenvertretung durch die Promovierendenschaft festgeschrieben. Dazu hat die UdK Berlin die Ordnung der Promovierendenvertretung erlassen, die die Grundlage für die Wahl der Promovierendenvertretung darstellt.

Nachstehend finden Sie die wichtigsten Informationen zu den nächsten Terminen, der am 3. Dezember 2024 gewählten Promovierendevertretung  sowie die Ordnung der Promovierendenvertretung der UdK Berlin.

Zusammensetzung der Promovierendenvertretung

Die Promovierendenvertretung besteht aus einer*m Sprecher*in oder einem Sprecher*innenrat von maximal drei Personen. Diese*r fungiert als Kontaktstelle für Vertreter*innen anderer Gremien, Organe und Einrichtungen der UdK Berlin und organisiert die Sitzungen der Promovierendenvertretung. Für die beratende Teilnahme an den Sitzungen des Akademischen Senats und/oder der Fakultätsräte bzw. des Institutsrats des ZIW benennt die Promovierendenvertretung aus ihrer Mitte ein Mitglied und deren Stellvertretung.

Die Promovierendevollversammlung hat folgende Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder in die Promovierendenvertretung der UdK Berlin (AP 2024-2026) gewählt:

Ordentliche Mitglieder:
Andreas Lehmann
Mirjana Mitrović
Johannes Pointner
Hannah Strothmann

Stellvertretende Mitglieder:
Katharina Teresa Berr
David Hagen
Sonja Köhne
Ruixin Wang

Aus der Mitte der Promovierendenvertretung wurde ein Sprecher*innenrat aus folgenden Mitgliedern benannt:
Andreas Lehmann
Mirjana Mitrovic
Hannah Strothmann

Kontakt Promovierendenvertretung der UdK Berlin

Bei Fragen an die Promovierendenvertretung können sie sich an folgende E-Mail-Adresse wenden:

promovierendenvertretung_ @udk-berlin.de

Ordnung der Promovierendenvertretung der UdK Berlin

Folgend finden Sie die wichtigsten Punkte aus der Ordnung der Promovierendenvertretung sowie die vollständige Lesefassung als pdf.

Aufgaben und Zielsetzungen der Promovierendenvertretung § 2

Die Promovierendenvertretung stellt die Interessenvertretung der Doktorand*innen dar, die an der Universität der Künste Berlin zur Promotion zugelassen wurden. Sie gibt in Angelegenheiten der Doktorand*innen Empfehlungen und Stellungnahmen gegenüber den Organen und Gremien der Hochschule ab. Sie hat bei den Sitzungen des Akademischen Senats Rede- und Antragsrecht und wird vor Beschlüssen der Fakultätsräte und des Institutsrats des ZIW über Promotionsordnungen angehört.

Zusammensetzung und Amtszeit § 3

Die Promovierendenvertretung kann aus bis zu fünf Mitgliedern und deren Stellvertretungen bestehen. Die regelmäßige Amtszeit beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist möglich.

Struktur und Organisation § 4

Die Promovierendenvertretung benennt aus ihrer Mitte eine*n Sprecher*in oder einen Sprecher*innenrat von maximal drei Personen. Diese*r fungiert als Kontaktstelle für Vertreter*innen anderer Gremien, Organe und Einrichtungen der Universität der Künste Berlin und organisiert die Sitzungen der Promovierendenvertretung. Für die beratende Teilnahme an den Sitzungen des Akademischen Senats und/oder der Fakultätsräte bzw. des Institutsrats des ZIW benennt die Promovierendenvertretung aus ihrer Mitte ein Mitglied und deren Stellvertretung.

Wahl § 5

Aktiv und passiv wahlberechtigt ist, wer zur Promotion an der Universität der Künste Berlin zugelassen ist. Die Wahl der Promovierendenvertretung erfolgt durch eine Vollversammlung der Promovierenden an der Universität der Künste Berlin. Sie wird mit einfacher Mehrheit der anwesenden und stimmberechtigten Doktorand*innen gewählt.

Kontakt

Dr. Valentin Mertes
Referat für Studien- und Gremienangelegenheiten
Tel.: (030) 3185-1398
E-Mail: stud53@intra.udk-berlin.de