Ständige Kommission für Studium und Entwicklungsplanung (SEK)
Aufgaben
Die SEK unterstützt den Akademischen Senat und den Präsidenten oder die Präsidentin u. a. in Angelegenheiten, die die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Studium betreffen. Hier werden beispielsweise die von den Fakultäten oder gleichgestellten Einrichtungen vorgelegten Studien-, Prüfungs- und Zulassungsordnungen (außer für das Lehramt) diskutiert und ggf. dem AS zur Annahme empfohlen.
Sitzungstermine
Die Sitzungstermine werden bis auf weiteres -nach Abstimmung der SEK-Kommission- digital per Videokonferenz stattfinden.
Sommertermin der SEK
98. ordentliche Sitzung der Ständigen Kommission für Studium und Entwicklungsplanung am Mittwoch, 4. September 2024 um 14:00 Uhr per Videokonferenz (Webex-Meeting)
Wintersemester 2024/2025
99. ordentliche Sitzung der Ständigen Kommission für Studium und Entwicklungsplanung am Mittwoch, 23. Oktober 2024 um 14:00 Uhr per Videokonferenz (Webex-Meeting)
100. ordentliche Sitzung der Ständigen Kommission für Studium und Entwicklungsplanung am Mittwoch, 20. November 2024 um 14:00 Uhr per Videokonferenz (Webex-Meeting)
101. ordentliche Sitzung der Ständigen Kommission für Studium und Entwicklungsplanung am Mittwoch, 18. Dezember 2024 um 14:00 Uhr per Videokonferenz (Webex-Meeting)
102. ordentliche Sitzung der Ständigen Kommission für Studium und Entwicklungsplanung am Mittwoch, 22. Januar 2025 um 14:00 Uhr per Videokonferenz (Webex-Meeting)
Liebe interessierte Hochschulöffentlichkeit,
wenn Sie an einer Sitzung (Videokonferenz) teilnehmen möchten, wird darum gebeten, sich bis montags vor der Sitzung (12 Uhr), unter Angabe Ihrer UdK-E-Mail-Adresse bei der SEK-Geschäftsstelle (Eva Krüger, E-Mail) anzumelden. Sie erhalten entsprechende Zugangsdaten rechtzeitig vor der Sitzung per E-Mail.
Vertretungsregelung
Falls Sie an einer Sitzung nicht teilnehmen können, geben Sie bitte zur Sicherung der Beschlussfähigkeit rechtzeitig der Geschäftsstelle Bescheid, sodass eine Vertretung benachrichtigt werden kann.
Sitzungsgeld
Studentische Mitglieder bzw. deren Stellvertretung, das beratende Mitglied des AStA bzw. dessen Stellvertretung und nebenberufliche Lehrkräfte, die als stimmberechtigte bzw. beratende Mitglieder an der Sitzung teilnehmen, erhalten gemäß der Hochschulsitzungsgeldverordnung (HSigVO) Sitzungsgeld.
Das entsprechende Formular wird von der Geschäftsstelle zur Verfügung gestellt.
Kontakt
Universität der Künste Berlin
Geschäftsstelle der SEK
Eva Krüger – Stud 51 –
Referat für Studien- und Gremienangelegenheiten
Tel.: 030 3185-1476
E-Mail