Design and Computation Master

Bewerbungsfristen und Voraussetzungen

Bewerbungsfrist

01. April - 15. Mai für das Wintersemester 2023-24

 

Zulassungsvoraussetzungen

• Ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss in einem Studiengang der Fachrichtungen
künstlerisch- gestalterische Studiengänge, Geistes-, Bildungs-, Sozial-, Wirtschafts-, Rechts-, Natur-, Ingenieurwissenschaften, Mathematik, Informatik, Medizin

 

Detaillierte Informationen zu Inhalt und Aufbau des Studiums finden Sie auf unserer Website:
www.design-computation.berlin

Studienfachberatung: 
apply_ @design-computation.berlin

Studierendensekretariat der TU Berlin
https://www.tu.berlin/studierendensekretariat/kontakt-sprechzeiten/

Ihre Bewerbung - Schritt für Schritt

ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss an einer deutschen Hochschule

Bitte beachten Sie, dass die Bewerbung ausschließlich über die TU Berlin läuft und daher einem anderen Ablauf unterliegt.

Masterbewerber*innen, die ihren ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (i.d.R. Bachelor) an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben bzw. abschließen werden und sich mit einer ECTS-Bescheinigung bewerben, reichen ihre Bewerbung direkt bei der TU Berlin ein.

Bitte registrieren Sie sich zunächst über die Online Registrierung

Nach der Online-Registrierung senden Sie das Bewerbungsformular ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit allen geforderten Bewerbungsunterlagen (außer den Arbeitsproben - siehe dazu gesondert "Arbeitsproben") als eine zusammenhängende PDF über das Upload-Formular an den Servicebereich Master der TU.

Die einzureichenden Unterlagen, die Sie der Checkliste entnehmen können, müssen bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vollständig eingegangen sein.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Bitte laden Sie das Bewerbungsformular für Direktbewerber*innen herunter und füllen Sie es aus.
  • Nachweis des ersten berufsqualifizierenden Hochschulzeugnisses (inkl. Übersetzung, falls nicht in Deutsch oder Englisch ausgestellt) bestehend aus dem Zeugnis sowie einer Fächer- / Notenübersicht mit Angabe der Leistungspunkte (Transkript)
    oder
    bei noch nicht abgeschlossenem Bachelorstudium in einem EU-Mitgliedsstaat eine ECTS-Bescheinigung mit aktueller ECTS-Gesamtsumme inkl. aktueller Durchschnittsnote
  • offizielle Leistungsübersicht mit aktueller ECTS-Gesamtsumme inkl. aktueller Durchschnittsnote, ausgestellt von der jeweils zuständigen Stelle der Hochschule (z.B. Prüfungsamt) bzw. Download aus einem hochschuleigenen Online-Portal
    Details siehe https://www.tu.berlin/go2966/
  • Ausweisdokument - Vorderseite Ihres Personalausweises bzw. Passes (mit persönlichen Daten)
  • Immatrikulations- bzw. Exmatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten deutschen Hochschule
  • aktuelle Immatrikulations- bzw.  Exmatrikulationsbescheinigung, falls Sie nach Abschluss Ihres 1. berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses im Ausland an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind oder waren.
    Bitte beachten: Der fehlende Nachweis führt nicht zu einer Ablehnung der Bewerbung, jedoch können ohne Nachweise keine Wartesemester angerechnet werden.
  • Nachweise über etwaige Dienstzeiten gemäß § 7 Abs.1 Berliner Hochschulzulassungsgesetz (BerlHZG), nur falls vorhanden, inkl. Übersetzung (falls nicht in Deutsch oder Englisch ausgestellt)
  • Für Absolvent*innen aus VR China, Vietnam, Mongolei und dem Iran gibt es weitere länderspezifische Anforderungen, die bei einer Bewerbung erfüllt werden müssen. Weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Seite.
  • ein Motivationsschreiben (max. 2 DIN-A4-Seiten) mit Angaben zu den besonderen Gründen für die Wahl des Studiengangs, der persönlichen Eignung für das erfolgreiche Absolvieren des M.A. „Design & Computation“ sowie möglichen Zielen für den weiteren beruflichen Werdegang.
  • Internationale Studienbewerber*innen müssen deutsche Sprachkenntnisse nachweisen:
    Zur Bewerbung: kein Sprachnachweis erforderlich
    Zur Immatrikulation: Sprachnachweis entsprechend der abgeschlossenen Qualifikationsstufe C1 (auf Antrag kann eine Nachreichung des Sprachnachweises bis zum Ende des ersten Semesters genehmigt werden).
    Eine Liste der akzeptierten Sprachnachweise finden Sie auf unserer Website.
    Bewerber*innen mit deutschem Schul- oder Hochschulabschluss müssen keinen gesonderten Sprachnachweis einreichen.

 

Arbeitsproben

  • Die Arbeiten / Arbeitsproben (Portfolio), die in verschiedene Medien dargestellt werden können, zum Beispiel Texte, künstlerisch gestalterische Mappe, wissenschaftliche Arbeiten, ingenieurwissenschaftliche Arbeiten, Audio, Film etc. müssen ebenfalls innerhalb der Bewerbungsfristen eingereicht werden. Die Arbeiten / Arbeitsproben sollen Ihre individuelle Herangehensweise, inhaltlichen Interessen und Fähigkeiten im Kontext unseres universitätsübergreifenden, interdisziplinären, forschungsorientierten Masterstudiengangs Design & Computation zeigen.
  • technische Anforderungen und Einreichung
    • Dateiformate: PDF, MP4, M4V, MOV
    • max. 6 Dateien, jeweils max. 2 GB, insgesamt max. 10 GB
    • Beschriftung der Dateien:
      Name_Vorname_DC_Dateinname (z.B. Mustermann_Max_DC_Portfolio.pdf)
    • Die Übermittelung der Dateien erfolgt über https://schicks.digital/ 
      Laden Sie auf der Website schicks.digital im Bewerbungszeitraum vom 01. April bis 15. Mai 2023 Ihre Dateien hoch (gerne mit Passwort) und senden Sie die dabei entstehenden Links an apply@design-computation.berlin
      Sollten Sie ein Passwort festgelegt haben, übersenden Sie uns dieses in einer getrennten E-Mail.

Ihre Bewerbung - Schritt für Schritt

ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss an einer ausländischen Hochschule

Bitte beachten Sie, dass die Bewerbung ausschließlich über die TU Berlin läuft und daher einem anderen Ablauf unterliegt.

Masterbewerber*innen, die ihren ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (i.d.R. Bachelor) an einer ausländischen Hochschule abgeschlossen haben bzw. in einem EU-Mitgliedsstaat kurz vor dem Bachelorabschluss stehen und sich mit einer ECTS-Bescheinigung bewerben, reichen ihre Bewerbung online über uni-assist e.V. zur Vorprüfung ein. Informationen dazu entnehmen Sie bitte unserer Website.
HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass Sie auf der Seite von uni-assist e.V. den Studiengang "Design & Computation" der TU Berlin auswählen.

 

Dem Antrag auf uni-assist e.V. sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Nachweis des ersten berufsqualifizierenden Hochschulzeugnisses (inkl. Übersetzung, falls nicht in Deutsch oder Englisch ausgestellt) bestehend aus dem Zeugnis sowie einer Fächer- / Notenübersicht mit Angabe der Leistungspunkte (Transkript)
    oder
  • bei noch nicht abgeschlossenem Bachelorstudium in einem EU-Mitgliedsstaat eine ECTS-Bescheinigung mit aktueller ECTS-Gesamtsumme inkl. aktueller Durchschnittsnote
  • Ausweisdokument - Vorderseite Ihres Personalausweises bzw. Passes (mit persönlichen Daten)
  • Immatrikulations- bzw. Exmatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten deutschen Hochschule
  • aktuelle Immatrikulations- bzw. Exmatrikulationsbescheinigung, falls Sie nach Abschluss Ihres 1. berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses im Ausland an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind oder waren.
    Bitte beachten: Der fehlende Nachweis führt nicht zu einer Ablehnung der Bewerbung, jedoch können ohne Nachweise keine Wartesemester angerechnet werden.
  • Nachweise über etwaige Dienstzeiten gemäß § 7 Abs.1 Berliner Hochschulzulassungsgesetz (BerlHZG), nur falls vorhanden, inkl. Übersetzung (falls nicht in Deutsch oder Englisch ausgestellt)
  • Für Absolvent*innen aus VR China, Vietnam, Mongolei und dem Iran gibt es weitere länderspezifische Anforderungen, die bei einer Bewerbung erfüllt werden müssen. Weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Seite.
  • Internationale Studienbewerber*innen müssen deutsche Sprachkenntnisse nachweisen:
    Zur Bewerbung: kein Sprachnachweis erforderlich
    Zur Immatrikulation: Sprachnachweis entsprechend der abgeschlossenen Qualifikationsstufe C1 (auf Antrag kann eine Nachreichung des Sprachnachweises bis zum Ende des ersten Semesters genehmigt werden)
    Eine Liste der akzeptierten Sprachnachweise finden Sie auf unserer Website.
    Bewerber*innen mit deutschem Schul- oder Hochschulabschluss müssen keinen gesonderten Sprachnachweis einreichen.
  • ein Motivationsschreiben (max. 2 DIN-A4-Seiten) mit Angaben zu den besonderen Gründen für die Wahl des Studiengangs, der persönlichen Eignung für das erfolgreiche Absolvieren des M.A. „Design & Computation“ sowie möglichen Zielen für den weiteren beruflichen Werdegang.

    Arbeitsproben
  • Die Arbeiten/ Arbeitsproben (Portfolio), die in verschiedene Medien dargestellt werden können, zum Beispiel Texte, künstlerisch gestalterische Mappe, wissenschaftliche Arbeiten, ingenieurwissenschaftliche Arbeiten, Audio, Film etc. müssen ebenfalls innerhalb der Bewerbungsfristen eingereicht werden. Die Arbeiten/Arbeitsproben sollen Ihre individuelle Herangehensweise, inhaltlichen Interessen und Fähigkeiten im Kontext unseres universitätsübergreifenden, interdisziplinären, forschungsorientierten Masterstudiengangs Design & Computation zeigen.
  • technische Anforderungen:
    • Dateiformate: PDF, MP4, M4V, MOV
    • max. 6 Dateien, jeweils max. 2 GB, insgesamt max. 10 GB
    • Beschriftung der Dateien:
      Name_Vorname_DC_Dateinname (z.B. Mustermann_Max_DC_Portfolio.pdf)
    • Die Übermittelung der Dateien erfolgt über https://schicks.digital/
      Laden Sie auf der Website schicks.digital Ihre Dateien hoch (gerne mit Passwort) und senden Sie die dabei entstehenden Links an apply@design-computation.berlin
      Sollten Sie ein Passwort festgelegt haben, übersenden Sie uns dieses in einer getrennten E-Mail.

Zulassungsverfahren

Wie geht es nach der Bewerbung weiter?

Die Teilnehmer*innenzahl für das Auswahlverfahren kann begrenzt werden. Das Auswahlkriterium für die Teilnahme ist der Grad der Qualifikation.
Falls Sie zu einem Auswahlgespräch eingeladen werden, wird die Einladung per E-Mail verschickt.

Die Auswahlgespräche sollen in Präsenz im Zeitraum von Juli – Mitte August 2023 stattfinden. Es können ggf. aufgrund von Corona-Schutzmaßnahmen auch Ausnahmeregelungen für das Zulassungsverfahren geprüft werden, z.B. kann aufgrund von Reisebeschränkungen beantragt werden, das Auswahlgespräch digital durchzuführen.