Musik Lehramt ISS/Gym Bachelor

Bewerbungsfristen und Voraussetzungen

Bewerbungsfrist

01. März - 30. April für das Wintersemester

 

Zulassungsvoraussetzungen

• allgemeine Hochschulreife
• Nachweis der künstlerischen Begabung
• Sprachkenntnisse Deutsch C1 nach GER

Studiendauer und Studienabschluss

• Regelstudienzeit: 6 Semester, 180 Leistungspunkte

• Studienabschluss: Bachelor of Arts (BA)

Ihre Bewerbung - Schritt für Schritt

Für eine erfolgreiche Bewerbung müssen alle im folgenden genannten Schritte innerhalb der Bewerbungsfrist des jeweiligen Studiengangs erfolgen. Es wird empfohlen, die Bewerbung möglichst frühzeitig innerhalb der Bewerbungsfrist vorzunehmen, damit Sie auftauchende Fragen rechtzeitig mit unserem StudyGuide klären können.

  1. Registrieren und verifizieren Sie sich (sofern noch nicht in der Vergangenheit geschehen) im Campusmanagement-Portal der UdK Berlin: https://my.udk-berlin.de
     
  2.  Loggen Sie sich im Campusmanagement-Portal (https://my.udk-berlin.de) ein und stellen Sie dort innerhalb der Bewerbungsfrist einen Antrag auf Zulassung für den gewünschten Studiengang und laden Sie während des Bewerbungsprozesses folgende formale Unterlagen in einer PDF Datei (max. 20 MB) in das Bewerbungsportal hoch:

    tabellarischer Lebenslauf mit genauen Angaben über den bisherigen musikalischen Ausbildungsgang
    ● unbeglaubigte Kopie der allgemeinen Hochschulreife, Schüler*innen können zunächst zur Bewerbung eine Kopie des letzten Halbjahreszeugnisses der Abschlussklasse und eine Bescheinigung der Schule einreichen, dass sie sich in der Abiturprüfung befinden 
    Sprachkenntnisse Deutsch C1 nach GER
    ● Hochschulwechsler*innen fügen einen Nachweis bisheriger Studien- und Prüfungsleistungen bei. Nähere Informationen finden Sie hier.

Wichtig: Damit wir Sie bei Änderungen während der Prüfungswoche rechtzeitig erreichen können, ist die Angabe eines verlässlichen Kontakts (am besten Ihre Telefonnummer) erforderlich. Für Sie als Hintergrundinformation: Ihre Zulassungsprüfung wird von mehreren Hochschullehrerinnen bzw. Hochschullehrern abgenommen und erfordert Koordinationsaufwand.

FAQs und Tutorials

Sie haben Fragen zu den Themen Nachreichung von Bewerbungsunterlagen, Studieren ohne Abitur, Anerkennung von internationalen Bildungsabschlüssen, zum Bewerbungsportal oder Bemus? Informationen finden Sie hier.

Sie wollen wissen, welche Sprachnachweise an der UdK Berlin akzeptiert sind? Informationen finden Sie hier.

Die Zulassungsordnung

In der Zulassungsordnung für den Bachelor Studiengang Lehramt Musik an Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien sind die Voraussetzungen für die Zulassung und der Ablauf des gesamten Zulassungsverfahrens für den Studiengang allgemeingültig und verbindlich geregelt.

Wahl des musikalischen Profils

Bereits bei der Bewerbung für den Bachelor-Studiengang »Lehramt an Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien« mit dem vertieften Fach Musik entscheiden Sie sich für ein künstlerisches Hauptfach aus dem Bereichen:

  • »Stilistik A: Klassisch« oder
  • »Stilistik B: Jazz und Popularmusik« oder
  • »Schulpraktisches Klavierspiel«.

Folgende Hauptfachprofile sind möglich:
Liste der instrumentalen oder vokalen Hauptfächer im Bachelorstudiengang

    Wahl des Zweitfaches

    Sie bewerben sich nur an der UdK Berlin für das Unterrichtsfach Musik und geben verbindlich im Zulassungsantrag drei Wünsche für ein zweites Unterrichtsfach an der FU, HU oder TU an. Bitte beachten Sie, dass es für einige Zweitfächer (z.B. Sprachen oder Sport) besondere Zulassungsvoraussetzungen gibt. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bitte an der jeweiligen Universität.

    Folgende Zweitfächer sind im Rahmen des Studiengangs Lehramt an ISS und Gymnasien mit dem Unterrichtsfach Bildende Kunst kombinierbar:
    TU: Arbeitslehre
    FU: Philosophie/ Ethik, Sozialkunde (Politikwissenschaft), 
    HU: Evangelische Theologie, Geographie, Islamische Religionslehre, Katholische Theologie, Philosophie/Ethik, Russisch, Sportwissenschaft
    HU und FU: Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Französisch, Geschichte, Griechisch, Informatik, Italienisch, Latein, Mathematik, Physik, Spanisch

    Zugangsprüfung und Ausführungsbestimmungen

    Die mehrtätige Zugangsprüfung setzt sich für den Bachelor-Studiengang aus drei Teilen zusammen:

    1. Musiktheoretische Prüfung
    2. Künstlerisch-pädagogische Prüfung (Gruppenleitung)
    3. Künstlerisch-praktische Prüfung 

    Sie unterscheidet sich je nach gewähltem Profil. Die Ausführungsbestimmungen zur Zugangsprüfung für den Bachelor regeln den Ablauf. Hier finden Sie die
    »Allgemeinen Ausführungsbestimmungen«.

    In der Folge finden Sie die zu Ihrem Profil passenden Ausführungsbestimmungen:

    Vorbereitung auf die Zugangsprüfung

    Nachstehend finden Sie einige Unterlagen, mit deren Hilfe Sie sich auf die Zugangsprüfung vorbereiten können.

    Musterklausur mit den zugehörigen Lösungen:
    Musterklausur Musiktheorie (Aufgaben, Lösungen und Hinweise)
    Musterklausur Musiktheorie (Audiodateien)

    Vorbereitungskurse Musiktheorie

    Für Bewerber*innen für die Studiengänge »Lehramt an Grundschulen mit dem vertieften Fach Musik« und »Lehramt an Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien mit dem Fach Musik«

    Die Kurse bestehen aus jeweils 5 bzw. 7 aufeinander aufbauenden Terminen und sind kostenlos für alle Teilnehmenden.

    Auch ein späterer Eintritt in einen Kurs ist möglich.

    Die Termine und weitere Informationen finden Sie hier.

    Termin Zugangsprüfung

    Die Zulassungsprüfungen für den Bachelorstudiengang »Lehramt Musik an ISS/Gymnasien« (Studienbeginn Wintersemester 2025/26)  finden voraussichtlich vom 20.05.25 - 23.05.25 statt.

    Diese Angabe ist ohne Gewähr, rechtsverbindlich ist der Termin, der Ihnen per E-Mail mit der Einladung zugeschickt wird.

    WICHTIG! Damit wir Sie bei Änderungen während der Prüfungswoche rechtzeitig erreichen können, ist die Angabe eines verlässlichen Kontakts (E-Mail oder Telefon) erforderlich.

    Studieren an zwei Hochschulen

    Die Vergabe des Zweitfaches läuft über das Immatrikulations- und Prüfungsamt (IPA) der UdK Berlin. Nach der Zulassung für das Fach Musik und der Zuteilung des Zweitfaches erhalten Sie einen Zulassungsbescheid. Für das Zweitfach müssen Sie sich im Abschluss an der anderen Universität (FU, HU, TU) unter Vorlage des Zulassungsbescheides der UdK immatrikulieren lassen.

    Beratung

    Sie haben Fragen zum Bewerbungsverfahren oder benötigen Unterstützung in der Entscheidungsfindung? Dann gibt es verschiedene Möglichkeiten der Kontaktaufnahme:

    Die studentischen Scouts nehmen sich gern Zeit für ein persönliches Gespräch und können hilfreiche Tipps zur Zugangsprüfung geben.
    Informationen zum Scout Programm und die Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.

    Bei weitergehenden Fragen, etwa bei Unsicherheiten bezüglich der Wahl des passenden Lehramtsstudiengangs oder zum  Studiengangwechsel, können Sie sich auch gerne an die Studienberatung der UdK Berlin wenden.

    Wichtig für Sie zu wissen: Die Anrechnung von Studienleistungen anderer Hochschulen kann erst nach der Immatrikulation an der UdK Berlin erfolgen. Im Vorfeld können keine verbindlichen Zusagen gemacht werden.

    Impressionen, Einblicke, Statements, FAQs

    Schule. Musik. Du - machen Sie sich ein Bild von den Lehramtsstudiengängen »Musik« an der UdK Berlin! Es erwarten Sie lebendige Einblicke in das Studium, FAQs und der Instagram-Account des Lehramts lehramt_udkberlin.