Musik Lehramt ISS/Gym Bachelor
Bewerbungsfristen und Voraussetzungen
Bewerbungsfrist
01. März - 30. April für das Wintersemester
Zulassungsvoraussetzungen
• allgemeine Hochschulreife (Informationen zum Studieren ohne Abitur finden Sie hier)
• Nachweis der künstlerischen Begabung
• für internationale Bewerber*innen: ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (zur Immatrikulation Sprachnachweis Deutsch C1)
Studiendauer und Studienabschluss
• Regelstudienzeit: 6 Semester, 120 Leistungspunkte
• Studienabschluss: Bachelor of Arts (BA)
Ihre Bewerbung - Schritt für Schritt
Für eine erfolgreiche Bewerbung müssen alle im folgenden genannten Schritte innerhalb der Bewerbungsfrist des jeweiligen Studiengangs erfolgen. Es wird empfohlen, die Bewerbung möglichst frühzeitig innerhalb der Bewerbungsfrist vorzunehmen, damit Sie auftauchende Fragen rechtzeitig mit unserem StudyGuide klären können.
- Registrieren und verifizieren Sie sich (sofern noch nicht in der Vergangenheit geschehen) im Campusmanagement-Portal der UdK Berlin: https://my.udk-berlin.de
- Loggen Sie sich im Campusmanagement-Portal (https://my.udk-berlin.de) ein und stellen Sie dort innerhalb der Bewerbungsfrist einen Antrag auf Zulassung für den gewünschten Studiengang und laden Sie während des Bewerbungsprozesses folgende formale Unterlagen in einer PDF Datei (max. 20 MB) in das Bewerbungsportal hoch:
● tabellarischer Lebenslauf mit genauen Angaben über den bisherigen musikalischen Ausbildungsgang
● unbeglaubigte Kopie der allgemeinen Hochschulreife, Schüler*innen können zunächst zur Bewerbung eine Kopie des letzten Halbjahreszeugnisses der Abschlussklasse und eine Bescheinigung der Schule einreichen, dass sie sich in der Abiturprüfung befinden
● Internationale Studienbewerber*innen müssen außerdem deutsche Sprachkenntnisse nachweisen: Zur Bewerbung Sprachnachweis Deutsch B1 und zur Immatrikulation Sprachnachweis Deutsch C1. Wir empfehlen jedoch, aufgrund der hohen sprachlichen Anforderungen im Lehramtsstudium bereits bei der Bewerbung das Niveau B2 nachzuweisen.
Nähere Informationen finden Sie hier.
● Hochschulwechsler*innen fügen einen Nachweis bisheriger Studien- und Prüfungsleistungen bei. Nähere Informationen finden Sie hier.
Wichtig: Damit wir Sie bei Änderungen während der Prüfungswoche rechtzeitig erreichen können, ist die Angabe eines verlässlichen Kontakts (am besten Ihre Telefonnummer) erforderlich. Für Sie als Hintergrundinformation: Ihre Zulassungsprüfung wird von mehreren Hochschullehrerinnen bzw. Hochschullehrern abgenommen und erfordert Koordinationsaufwand.
Sie haben einen internationalen Schulabschluss? oder Sie sind ein*e Bewerber*in aus der VR China, Vietnam oder Indien?
Ihrer Bewerbung fehlen einzelne formale Unterlagen? Informationen zur Nachreichung finden Sie hier.
Die Zulassungsordnung
In der Zulassungsordnung für den Bachelor Studiengang Lehramt Musik an Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien sind die Voraussetzungen für die Zulassung und der Ablauf des gesamten Zulassungsverfahrens für den Studiengang allgemeingültig und verbindlich geregelt.
Wahl des musikalischen Profils
Bereits bei der Bewerbung für den Bachelor-Studiengang »Lehramt an Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien« mit dem vertieften Fach Musik entscheiden Sie sich für ein künstlerisches Hauptfach aus dem Bereichen:
- »Stilistik A: Klassisch« oder
- »Stilistik B: Jazz und Popularmusik« oder
- »Schulpraktisches Klavierspiel«.
Folgende Hauptfachprofile sind möglich:
Liste der instrumentalen oder vokalen Hauptfächer im Bachelorstudiengang
Wahl des Zweitfaches
Sie bewerben sich nur an der UdK Berlin für das Unterrichtsfach Musik und geben verbindlich im Zulassungsantrag drei Wünsche für ein zweites Unterrichtsfach an der FU, HU oder TU an. Bitte beachten Sie, dass es für einige Zweitfächer (z.B. Sprachen oder Sport) besondere Zulassungsvoraussetzungen gibt. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bitte an der jeweiligen Universität.
Folgende Zweitfächer sind im Rahmen des Studiengangs Lehramt an ISS und Gymnasien mit dem Unterrichtsfach Bildende Kunst kombinierbar:
TU: Arbeitslehre
FU: Chinesisch, Philosophie/ Ethik, Sozialkunde (Politikwissenschaft)
HU: Evangelische Theologie, Geographie, Islamische Religionslehre, Katholische Theologie, Philosophie/Ethik, Russisch, Sportwissenschaft
HU und FU: Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Französisch, Geschichte, Griechisch, Informatik, Italienisch, Latein, Mathematik, Physik, Spanisch
Zugangsprüfung und Ausführungsbestimmungen
Die mehrtätige Zugangsprüfung setzt sich für den Bachelor-Studiengang aus drei Teilen zusammen:
- Musiktheoretische Prüfung
- Künstlerisch-pädagogische Prüfung (Gruppenleitung)
- Künstlerisch-praktische Prüfung
Sie unterscheidet sich je nach gewähltem Profil. Die Ausführungsbestimmungen zur Zugangsprüfung für den Bachelor regeln den Ablauf. Hier finden Sie die
»Allgemeinen Ausführungsbestimmungen«.
In der Folge finden Sie die zu Ihrem Profil passenden Ausführungsbestimmungen:
- Hauptfach Gesang - Jazz und Popularmusik
- Hauptfach Gesang - Klassisch
- Hauptfach Klavier - Jazz und Popularmusik
- Hauptfach Klavier oder Orgel - Klassisch
- Hauptfach Schulpraktisches Klavierspiel
- Alle weiteren Hauptfächer - Jazz und Popularmusik (außer Klavier-Gesang)
- Alle weiteren Hauptfächer - Klassisch (außer Klavier, Orgel, Gesang)
Vorbereitung auf die Zugangsprüfung
Ein kostenloses Angebot der Fakultät Musik ist der Kurs"Gruppenleitung". Dieser bereitet mit Übungen auf die Gruppenleitungsprüfung innerhalb der Zugangsprüfung Lehramt Musik vor. Der Termin wird, sobald er feststeht, an dieser Stelle bekannt gegeben.
Nachstehend finden Sie einige Unterlagen, mit deren Hilfe Sie sich auf die Zugangsprüfung vorbereiten können.
Musterklausur mit den zugehörigen Lösungen:
Musterklausur Musiktheorie (Aufgaben, Lösungen und Hinweise)
Musterklausur Musiktheorie (Audiodateien)
Termin Zugangsprüfung
Wir informieren die Bewerber*innen in der Regel ca. Mitte Mai per E-Mail über die Zugangsprüfung. Diese findet meistens an wenigen Tagen in den ersten zwei Juniwochen statt.
Studieren an zwei Hochschulen
Die Vergabe des Zweitfaches läuft über das Immatrikulations- und Prüfungsamt (IPA) der UdK Berlin. Nach der Zulassung für das Fach Musik und der Zuteilung des Zweitfaches erhalten Sie einen Zulassungsbescheid. Für das Zweitfach müssen Sie sich im Abschluss an der anderen Universität (FU, HU, TU) unter Vorlage des Zulassungsbescheides der UdK immatrikulieren lassen.
Beratung
Sie haben Fragen zum Bewerbungsverfahren oder benötigen Unterstüzung in der Entscheidungsfindung? Dann gibt es verschiedene Möglichkeiten der Kontaktaufnahme:
Die StudyAdvisor nehmen sich gern Zeit für ein persönliches Gespräch und können hilfreiche Tipps zur Zugangsprüfung geben.
Bei weitergehenden Fragen, etwa bei Unsicherheiten bezüglich der Wahl des passenden Lehramtsstudiengangs oder zum Studiengangwechsel, können Sie sich auch gerne an die Studienberatung der UdK Berlin wenden.
Fragen zur Anrechnung von Studienleistungen kann die Fachstudienberatung des Instituts für Musikpädagogik beantworten.
Wichtig für Sie zu wissen: Die Anrechnung von Studienleistungen anderer Hochschulen kann erst nach der Immatrikulation an der UdK Berlin erfolgen. Im Vorfeld können keine verbindlichen Zusagen gemacht werden.
Tutorials für das Campusmanagement-Portal my.udk
Hilfreiche Tutorials für das Campusmanagement-Portal der UdK Berlin (my.udK-Portal) finden Sie hier.
Impressionen, Einblicke, Statements, FAQs
Schule. Musik. Du - machen Sie sich ein Bild von den Lehramtsstudiengängen »Musik« an der UdK Berlin! Es erwarten Sie lebendige Einblicke in das Studium, FAQs und der Instagram-Account des Lehramts lehramt_udkberlin.