Projektstipendien gem. NaFöG
Elsa-Neumann-Stipendium für künstlerische Projektstipendien AV 2025
Ab Mitte/Ende Juni 2025 können sich Absolvent*innen der künstlerischen Fachrichtungen für ein künstlerisches Projektstipendium für den Förderzeitraum vom 01. Februar 2026 bis zum 31. Januar 2027 bewerben.
Hinweise zur Verfahrensweise der Antragstellung, Vorgaben zu Form, Aufbau und Inhalt der einzureichenden Unterlagen für eine erfolgreiche Antragstellung werden im Juni zur Verfügung gestellt. Wichtige Informationen und Voraussetzungen finden Sie schon jetzt in der Informationsbroschüre NaFöG.
Die Antragstellung für das Auswahlverfahren 2025 erfolgt ab diesem Jahr digital über die Plattform Congeno. Die Präsentationen finden weiterhin persönlich vor Ort in Präsenz statt.
Antragsfrist ist Donnerstag, der 9. Oktober 2025, 12 Uhr mittags (Ausschlussfrist). |
Beachten Sie, dass ein Studium während der Förderungszeit nicht möglich ist bzw. bereits zum Abgabezeitpunkt abgeschlossen sein muss. Eine Antragstellung ist zulässig, wenn diese innerhalb von drei Jahren nach dem ersten Studienabschluss des künstlerischen Faches (Absolventenprüfung, Diplomprüfung, B.A.-Abschlussprüfung u. ä.) bzw. innerhalb von zwei Jahren eines nachfolgenden, weiteren Abschlusses (Master, Meisterschüler*in, Konzertexamen u. ä.) erfolgt. Das Datum der betreffenden Abschlussprüfung ist hierfür maßgebend. Bitte beachten Sie, dass das Stipendium nur eine Einzelförderung zulässt, Teamprojekte sind leider ausgeschlossen.
Künstlerische Nachwuchsförderung
Projektstipendien für Absolvent*innen künstlerischer Studiengänge
Die Geschäftsstelle des Elsa-Neumann-Stipendiums und der Vergabekommission für künstlerischer Projektstipendien gemäß dem Nachwuchsförderungsgesetz (NaFöG) an der UdK Berlin ist für alle künstlerischen Hochschulen Berlins zuständig.
Einmal jährlich werden zur Erarbeitung künstlerischer Projektvorhaben Stipendien an Absolvent*innen mit überdurchschnittliche Leistungen der Fächergruppen Bildende Kunst, Gestaltung, Musik und Darstellende Kunst vergeben, welche einen wichtigen Beitrag zur künstlerischen Weiterentwicklung der Studien erwarten lassen.
Die Förderungsdauer ist befristet auf ein Jahr, mit einem monatlichen Grundbetrag von 1.350,- Euro plus 100,- Euro Sachkostenpauschale. Die zusätzliche Bewilligung von Familienzuschlägen und Sonderzuwendungen für Reisekosten ist möglich.
Kontakt
NaFöG-Geschäftsstelle der UdK Berlin
Eva Churchfield – Stud 51 –
Universität der Künste Berlin
Einsteinufer 43
10587 Berlin
030-3185-1476
E-Mail
Arbeitstage: Mo-Do.