FAQ zum Thema Promotion an der UdK Berlin

Was ist eine Promotion?

Die Promotion ist eine akademische Prüfung, mit welcher die Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit nachgewiesen wird. Sie setzt sich aus einer selbstständig anzufertigenden wissenschaftlichen Doktorarbeit und einer mündlichen Prüfung (Disputation oder Rigorosum) zusammen. Der zentrale Auftrag besteht darin, in Abstimmung mit den Betreuer*innen neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu generieren und schriftlich darzulegen. Erfolgt sie nicht in einem strukturierten Programm, so ist die Promotion im deutschsprachigen Raum in der Regel nicht mit einem Stipendium oder einer Stelle verbunden; diese müssen gesondert eingeworben werden. Die Bewerbung erfolgt bei eine*r geeigneten Professor*in oder strukturierten Programm. Bitte beachten Sie, dass es an der UdK Berlin derzeit nicht möglich ist, einen PhD in „Artistic Research“ bzw. einen „practice-based“ PhD zu erwerben.

www.research-in-germany.org/en.html

Welche Möglichkeiten der Promotion gibt es an der UdK Berlin?

An der UdK Berlin gibt es an verschiedenen Fakultäten und Fachbereichen  die Möglichkeit zu promovieren. Grundlage für eine Promotion ist ein abgeschlossenes wissenschaftliches bzw. künstlerisch-wissenschaftliches Studium (BA/MA, Diplom, Staatsexamen, Magister). Über die Zulassung zur Promotion entscheiden die Promotionsausschüsse der Fakultäten. Mit einem rein künstlerischen Abschluss ist eine Promotion derzeit nicht möglich. In den Promotionsordnungen der Fakultäten werden die formalen Voraussetzungen zum Erlangen eines Doktorgrades definiert. Zuständig für die Durchführung der Promotionsverfahren sind die Promotionsausschüsse der einzelnen Fakultäten.

Die Universität der Künste bietet derzeit zwei verschiedene Wege zur Promotion an: die Individualpromotion und die Promotion in einem strukturierten Promotionsprogramm.

Was ist eine Individualpromotion?

Die Individualpromotion bezeichnet eine Promotion an einer Universität außerhalb eines strukturierten Programms. In diesem Fall müssen sich Promotionsinteressierte an der Universität um eine Promotion bewerben und eigenständig nach Erstbetreuer*innen suchen. Die Promotion muss an derjenigen Universität erfolgen, an der die/der erstbetreuende Professor*in angestellt ist. Im Falle einer Zusage der Universität können sich Promotionsinteressierte als Promovend*innen an dieser Hochschule immatrikulieren. Die Immatrikulation ist an Semestergebühren gebunden, die die jeweilige Universität vorgibt. Die Individualpromotion ist nicht mit einem Stipendium oder einer Stelle verbunden. Die Finanzierung der Promotion muss zusätzlich von den Promovierenden eigenständig organisiert oder geleistet werden.

 

Links zur Stipendiensuche:

https://www.e-fellows.net

https://stiftungssuche.de/stipendien/

https://www.daad.de/en/study-and-research-in-germany/scholarships/

https://www.stipendiumplus.de/startseite.html

Wie bewerbe ich mich um eine Individualpromotion an der UdK Berlin?

Vor der Bewerbung müssen Promotionsinteressierte folgende Schritte eigenständig umsetzen:

 

1. Eigenständig eine*n gewünschten Erstgutachter*in recherchieren, Kontakt aufnehmen und nach einer Erstbetreuung fragen.  Wichtig: Nur ordentliche Professor*innen mit einem Doktortitel sind berechtigt, Promovierende zu betreuen.

 

2. Für den Antrag auf Zulassung zur Promotion ist im nächsten Schritt in der Regel ein 10-12 seitiges Exposé zuverfassen. Genaueres regeln die jeweiligen Promotionsordnungen der Fakultäten.

Das Exposé enthält in der Regel: Abstract des Themas; Darlegung der Forschungsfragen und ggf. der eigenen Hypothesen; Darstellung des aktuellen Forschungsstandes des Themas (was wurde über das Thema/die Person o.ä. bereits erforscht?); Relevanz des eigenen Themas für die Forschung; Darstellung der eigenen Methodik (mit welchen Methoden werden die eigene Forschungsfragen bearbeitet?); ggf. Fallbeispiele, die das Forschungsthema und die Fragestellung konkretisieren; einen Zeitplan (knapp verfasst und auf 3 Jahre angelegt); Bibliographie (ggf. eine Auswahl der für die eigene Dissertation relevanten Literatur).

 

Außerdem wird für den Antrag auf Zulassung zur  Promotion an der UdK Berlin eine schriftliche Bestätigung der Erstbetreuung von dem*der erstbetreuenden Professor*in benötigt.

Wichtig: Eine Promotion in englischer Sprache ist gemäß der Promotionsordnungen der einzelnen Fakultäten der UdK Berlin möglich. Um eine Promotion auf Englisch zu verfassen, ist zusätzlich die Zustimmung des*der erstbetreuenden Professor*in erforderlich.

Promotionsvoraussetzungen

Promotionen an der UdK Berlin sind möglich an den Fakultäten Bildende Kunst, Musik, Gestaltung, Darstellende Kunst und dem Zentralinstitut für Weiterbildung (ZIW).
 

Aussagen und Entscheidungen zur Anerkennung von Studienabschlüssen und Promotionsvoraussetzungen obliegen ausschließlich dem Promotionsausschuss derjenigen Fakultät, an der die Promotion geplant ist. Bewerbungen um eine Promotion an der UdK müssen beim Promotionsbüro derjenigen Fakultät eingereicht werden, an der die Promotion geplant ist.

Informationen zu den einzelnen Promotionsbüros, den Promotionsausschüssen und den obligatorischen Bewerbungsunterlagen finden Sie hier:

Fakultät Bildende Kunst

Fakultät Gestaltung

Fakultät Musik

Fakultät Darstellende Kunst

Zentralinstitut für Weiterbildung