Endlich in der KSK! Antragstellung & FAQ (HfBK Dresden)

Mit der Künstlersozialversicherung sind seit 1983 die selbständigen KünstlerInnen und PublizistInnen in den Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung einbezogen.

Besonderheit: Die KünstlerInnen und PublizistInnen brauchen nur etwa die Hälfte ihrer Beiträge zu tragen und sind damit so günstig gestellt wie ArbeitnehmerInnen. Die andere Beitragshälfte wird durch die Künstlersozialabgabe der Kunst- und Publizistikverwerter (z. B. Galerien, Musikschulen, Theater, Rundfunkanstalten, Werbeagenturen, Verlage) und durch einen Bundeszuschuss finanziert. 

Um die Künstlersozialkasse (KSK) ranken sich Geschichten und Gerüchte. Manche sind wahr, andere nicht, viele halten sich hartnäckig. Fakt ist: Die Hürden zur Aufnahme in die KSK sind - gerade für BerufsanfängerInnen - hoch. Fakt ist aber auch: Mit einem gut vorbereiteten Antrag steigen die Chancen enorm, dass man als KünstlerIn in die KSK aufgenommen wird.

THEMEN

  • Grundsätzliches zur Künstlersozialversicherung und KSK
  • Welchen Versicherungsschutz bietet die Künstlersozialversicherung?
  • Voraussetzungen
  • Erläuterungen zum Antragsverfahren
  • Bemessungsgrundlage und Höhe der Beiträge
  • Krankenkassenwahl und Befreiungsmöglichkeiten mit Bezuschussung einer privaten Krankenversicherung
  • Krankengeldanspruch und Gestaltungsmöglichkeiten
  • Wie beeinflussen zusätzliche Einkünfte bzw. Nebentätigkeiten die Mitgliedschaft
  • Kurzinformation Künstlersozialabgabe

Die Veranstaltung findet in Kooperation mit der HfM Dresden statt.

Vortrag und FAQ mit Fred Janssen, Berater bei der Künstlersozialkasse, Wilhelmshaven

Der Vortrag findet online via GoToWebinar statt. Einwahldaten werden nach der Anmeldung zeitnah vor Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben.

Fr, 05.11.2021 | 14 - 16 Uhr