Künstlersozialversicherung und Künstlersozialabgabe

Im ersten Teil des Workshops geht es um den Eintritt in die KSK. Die Versicherung über die Künstlersozialkasse ist eine gute Möglichkeit für freiberufliche Künstler/innen und Publizist/innen preisgünstig die gesetzliche Kranken,-, Pflege- und Rentenversicherung zu erhalten. Gründer/innen und Unternehmer/innen, die im künstlerischen oder publizistischen Bereiche arbeiten gehören zur Kernzielgruppe der Künstlersozialversicherung. Auch für Student/innen und Teilzeitangestellte kann es nützlich sein sich über die KSK zu versichern. Nach einer allgemeinen kurzen Einführung in das Thema Künstlersozialversicherung wird geklärt, wer berechtigt ist, sich über die KSK versichern zu lassen und wann eine Versicherungspflicht besteht. Gemeinsam gehen wir die Bedingungen zur Sozialversicherungspflicht durch und füllen in dieser Veranstaltung den Fragebogen zur „Prüfung der Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz“ aus. Darüber hinaus klären wir Fragen zu Ablauf und zu Bedingungen der Versicherung z.B. auch zu nichtkünstlerischen Nebentätigkeiten. Jede Teilnehmerin soll am Ende des ersten Teils mit dem erworbenen Wissen einen Antrag bei der KSK stellen können, ganz nach ihrer individuellen Situation.

Im zweiten Teil des Workshops geht es um die Pflicht fast aller Unternehmen, Institutionen, Vereine etc. Künstlersozialabgabe zu entrichten, wenn sie regelmäßig mehr als drei mal pro Jahr von der Leistung von Künstlerinnen oder Publizistinnen profitieren. Das gilt auch für Unternehmer/innen und Freiberufler/innen, die selbst künstlerisch oder publizistisch tätig sind, selbstverständlich auch für Studierende. Nach einer generellen Einführung zum Thema Künstlersozialabgabe wenden wir uns den Anliegen der Teilnehmerinnen zu. In der Veranstaltung wird geklärt, wie man die Anmeldung zur Künstlersozialabgabe für das eigene Unternehmen durchführt und wie man die jährliche Abgabe der Unterlagen vorbereitet. Auch die Berechnung der Höhe der Abgaben wird gezeigt. Welche Rechte und Pflichten bestehen, wenn man als Unternehmerin die Anmeldung noch nicht durchgeführt hat, aber eigentlich schon länger künstlersozialabgabenpflichtig ist. Dazu gehören auch Informationen zu den Möglichkeiten die die Künstlersozialkasse hat, Unternehmensprüfungen anzuordnen oder säumige Beiträge zu erheben.

 

Mi, 25.10.2017, 10-17 Uhr

Dozentin: Ulrike Feld, Musikwissenschaftlerin, Dipl.-Psychologin