Auslandsaufenthalte für Lehrende
Aktuelles
Stand: Oktober 2025
Für das akademische Jahr 2025/26 konnten bereits mehr als 20 ERASMUS+ Stipendien für Hochschulpersonal zugesagt werden, darunter 13 für Lehrende und neun für Angestellte im Bereich Verwaltung und Technik. Das International Office wünscht den Kolleg*innen viel Erfolg bei der Umsetzung und einen gewinnbringenden Austausch an den Partnerhochschulen.
Derzeit können für das laufende akademische Jahr keine weiteren Bewerbungen zu ERASMUS+ Stipendien für Hochschulpersonal bearbeitet werden. Aufgrund der vom Land Berlin vorgegebenen Sparmaßnahmen für die Hochschulen kommt es zu kapazitären Engpässen in Serviceabteilungen wie dem International Office.
Sobald Bewerbungen für das akademische Jahr 2026/27 wieder angenommen werden, finden Sie an dieser Stelle neue Informationen.
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Stand: August 2025
Eine Förderung über Erasmus+ kann nur für Beschäftigte der UdK Berlin erfolgen.
Lehrbeauftragte haben einen anderen Status als Beschäftigte, daher ist für diese die Förderung leider künftig nicht mehr möglich.
Bereits geplante Mobilitäten können noch zu Ende geführt werden.
Wir bedauern diese Einschränkung, die dem unterschiedlichen Status von Beschäftigten und Lehrbeauftragten geschuldet ist.
Lehraufenthalte in Europa (STA)
Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen. Durch die Kurzaufenthalte an Partnerhochschulen stärken Lehrende die internationalen Kooperationen, erhalten neue Anregungen und knüpfen bzw. festigen Kontakte. Sie tragen dazu bei, die europäische Dimension der einladenden Hochschule zu stärken, deren Lehrangebot zu ergänzen und ihr Fachwissen jenen Studierenden zu vermitteln, die nicht im Ausland studieren können oder wollen. Dabei soll der Austausch von Lehrinhalten und -methoden sowie die Entwicklung von gemeinsamen Studienprogrammen der beiden Partnerhochschulen eine Rolle spielen.
Auch Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden. Personalmobilität muss in einem Programmland stattfinden, welches nicht das Land der entsendenden Hochschule und nicht das Hauptwohnsitzland der betreffenden Person ist. Die Lehraufenthalte müssen mindestens acht Unterrichtsstunden pro Woche an mind. 2 Tagen umfassen.
Folgender Personenkreis kann ein ERASMUS+ Stipendium erhalten:
- Professor*innen und Dozierende mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
- Dozierende ohne Dotierung
- Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen
- Unternehmenspersonal
Stipendienhöhe
Die Fördersumme eines ERASMUS+ Stipendiums für Hochschulmitglieder setzt sich aus festgelegten Tagespauschalen für den Aufenthalt, einer Reisekostenpauschale und, falls zutreffend, Sonderförderungen zusammen. Je nach Gastland und Aufenthaltsdauer variiert die Stipendienhöhe.
voraussichtliche Finanzierung aus Call 2025:
Max. finanzielle Förderdauer 3 Tage plus (ggf. grüne) Reisekostenpauschale und (falls zutreffend) Sonderförderungen.
In begründeten Ausnahmen finanzielle Förderdauer bis zu 5 Tage (nur Partner Days, Staff Weeks & BIPs)
2 Reisetage
Finanzierung aus CALL 2024:
solange Mittel vorhanden sind;
Max. finanzielle Förderdauer 3 Tage plus (ggf. grüne) Reisekostenpauschale und (falls zutreffend) Sonderförderungen.
In begründeten Ausnahmen bis zu 5 Tage (nur Partner Days, Staff Weeks & BIPs)
2 Reisetage
Weitere Informationen und relevante Formulare finden Sie in unserem Download-Center.
Grünes Reisen
Sie können einen Zuschuss zur Reisekostenpauschale beantragen, wenn für mind. 50% der Reise nachhaltige und emissionsarme Transportmittel (Bahn, Bus, Fahrrad) genutzt werden.
Schiffsfahrten und Reisen mit E-Autos gelten laut ERASMUS+ Programmlinie nicht als nachhaltig.
Der Antrag auf ein Top-Up erfolgt über die Ehrenwörtliche Erklärung Green Travel.
Sie erhalten eine erhöhte Reisekostenpauschale sowie ggf. bis zu 4 zusätzlich geförderte Reisetage je nach individuellem Bedarf und Reisedauer.
Bewerbung
Wenn Sie Interesse an einer Auslandsmobilität haben oder schon eine Einladung einer europäischen Partnerhochschule vorliegt, können Sie sich hier in unserer Mobilitätsdatenbank registrieren und um ein Stipendium bewerben:
Bei erstmaliger Anmeldung müssen Sie zuerst einen Account erstellen und im zweiten Schritt das Online-Formular ausfüllen und absenden. Ihr UdK-Account-Zugang funktioniert hier nicht.
Wir melden uns innerhalb von 2-3 Wochen bei Ihnen. Bitte berücksichtigen Sie einen nötigen Gesamtvorlauf zum Reiseantritt von ca. 6 Wochen.
Informationen zu den Auswahlkriterien finden Sie im Download-Center.
Bei Fragen kontaktieren Sie bitte Sandra Bayer aus dem International Office der UdK Berlin unter staff.mobility@udk-berlin.de.
A1-Bescheinigung für Dienstreisen ins Ausland
Bei Dienstreisen in einen EU-Staat oder nach Island, Liechtenstein, Norwegen bzw. in die Schweiz wird die sog. A1-Bescheinigung benötigt. Diese dient im Ausland als Nachweis dafür, dass in Deutschland aufgrund der Beschäftigung ein Versicherungsschutz besteht. Diese A1-Bescheinigung wird nach Eingang Ihres Antrages auf Dienstreise von der Personalstelle bei gesetzlich Versicherten bei der Krankenkasse, bei privat Versicherten bei der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragt. Erst nach Erteilung der Bescheinigung darf die Dienstreise genehmigt und angetreten werden. Im Falle der Nichterteilung kann die Dienstreise nicht genehmigt werden. Sie erhalten einen Ausdruck der Bescheinigung, der von Ihnen während der Reise mitzuführen und bei Kontrollen vorzulegen ist. Bei Verstoß gegen die Meldepflichten ist mit erheblichen Bußgeldern zu rechnen, die bei versäumter Beantragung der A1-Bescheinigung vom Dienstreisenden zu tragen wären.
Aufgrund der notwendigen A1-Bescheinigung sind Dienstreisen in einen EU-Staat oder nach Island, Liechtenstein, Norwegen bzw. in die Schweiz vier Wochen vor Reiseantritt in der Personalstelle zu beantragen.