Auslandsaufenthalte für Verwaltungsangestellte

Aktuelles

Stand: Oktober 2025

Für das akademische Jahr 2025/26 konnten bereits mehr als 20 ERASMUS+ Stipendien für Hochschulpersonal zugesagt werden, darunter 13 für Lehrende und neun für Angestellte im Bereich Verwaltung und Technik. Das International Office wünscht den Kolleg*innen viel Erfolg bei der Umsetzung und einen gewinnbringenden Austausch an den Partnerhochschulen.

Derzeit können für das laufende akademische Jahr keine weiteren Bewerbungen zu ERASMUS+ Stipendien für Hochschulpersonal bearbeitet werden. Aufgrund der vom Land Berlin vorgegebenen Sparmaßnahmen für die Hochschulen kommt es zu kapazitären Engpässen in Serviceabteilungen wie dem International Office.

Sobald Bewerbungen für das akademische Jahr 2026/27 wieder angenommen werden, finden Sie an dieser Stelle neue Informationen.

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Das neue Handbuch ERASMUS für Hochschulpersonal finden Sie in unserem Download-Center

Wie funktioniert ERASMUS+ für Hochschulpersonal?

Hochschulangehörige können im Rahmen von Erasmus+ an Fort- und Weiterbildungsangeboten an (Partner-)hochschulen oder anderen Einrichtungen teilnehmen und sich so beruflich weiterqualifizieren. Mögliche Formate können Hospitationen, „Job Shadowing“, Teilnahme an „International Staff Weeks“, Workshops, Seminaren oder Sprachkurse sein. Sie haben das Ziel, Einblicke in die Arbeitsabläufe vor Ort zu gewähren sowie einen fachlichen und persönlichen Austausch mit Kolleg*innen im Ausland zu begründen. Das Kennenlernen von ausländischen Hochschulsystemen und Unternehmensstrukturen trägt zur Internationalisierung der eigenen Hochschule bei.

Die Auslandsaufenthalte dauern mindestens zwei und höchstens 30 Arbeitstage, üblich sind zwischen 2 und 5 Tagen. Eine Zustimmung der Vorgesetzten zu einer Dienstreise muss im Vorfeld vorliegen. Aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden EU-Mittel fördern wir maximal 3 Aufenthaltstage zuzüglich einer Reisekostenpauschale und nach Bedarf Reisetage. Eine Übersicht der aktuellen Stipendien-Pauschalen finden Sie in unserem Download-Center.

Bewerber*innen organisieren die Kontakte zur aufnehmenden Institution eigenständig. Sie finden eine aktuelle Übersicht unserer europäischen Partnerhochschulen, sortiert nach Studiengängen.

Allgemeine Informationen zur ERASMUS+ Programmlinie STT finden Sie auf der Webseite des DAAD.

Vorteile eines ERASMUS+ Auslandsaufenthaltes

  • Aufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Programms (Mobility Agreement)
  • Fachlicher Austausch und neue Perspektiven   
  • Stärkung der eigenen Kompetenzen   
  • Ausbau und Vertiefung von internationalen Netzwerken  

Förderfähige Bereiche der UdK Berlin

Allgemeine & technische Verwaltung 
Bibliothek
Fachbereiche  
Werkstätten
Fakultäten   
Finanzen   
International Office   
Öffentlichkeitsarbeit   
Studierendenberatung
Fördermittel
Personal 

Fort- und Weiterbildungsformate

Folgende Formate sind förderfähig (Beispiele)

Hospitationen / Job Shadowing 
Partner Days 
Studienbesuche   
Teilnahme an Workshops und Seminaren   
Teilnahme an Sprachkursen 
Staff Weeks

Bewerbung

Bitte beachten Sie die Fristen für die Bewerbung für eine Personal-Mobilität (ohne Lehrtätigkeit).

Wenn Sie sich für ein ERASMUS+ Stipendium bewerben möchten oder bereits eine Einladung vorliegt, registrieren Sie sich bitte in unserer Mobilitätsdatenbank und senden uns Ihre Bewerbung. Eine Einladung muss zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegen. Eine Stipendienzusage gilt für max. ein Jahr.

STAFF and TEACHING Exchange

Bei erstmaliger Anmeldung müssen Sie zuerst auf der rechten Seite einen Account erstellen und im zweiten Schritt das Formular ausfüllen und absenden. Ihr UdK-Account-Zugang funktioniert hier nicht. Sie müssen einen MoveON-Account mit eigenem Passwort anlegen.

Die Stipendien werden nach bestimmten Auswahlkriterien (Erasmus-Handbuch für Nicht-Lehrpersonal, S. 12) vergeben.

Da die Stipendiensummen abhängig sind von Dauer, Entfernung und Transportmittel (Green Travel), ist eine feste Anzahl an Stipendien, die wir vergeben können, vorab nicht konkret festlegbar.
In der Vergangenheit waren es zwischen 10 und 15 pro akademischem Jahr.

Bei Fragen wenden Sie sich an Sandra Bayer aus dem International Office unter staff.mobility_ @udk-berlin.de

Förderhöhe

Die Fördersumme eines ERASMUS+ Stipendium für Hochschulmitglieder setzt sich aus Tagespauschalen und einer Reisekostenpauschale zusammen. Je nach Gastland und Aufenthaltsdauer variiert die Stipendienhöhe.

voraussichtliche Finanzierung aus Call 2025:

Max. finanzielle Förderdauer 3 Tage plus (ggf. grüne) Reisekostenpauschale und (falls zutreffend) Sonderförderungen.
In begründeten Ausnahmen finanzielle Förderdauer bis zu 5 Tage (nur Partner Days, Staff Weeks & BIPs)
2 Reisetage

Finanzierung aus Call 2024:
Max. finanzielle Förderdauer 3 Tage plus (ggf. grüne) Reisekostenpauschale und falls zutreffend Sonderförderungen.
In begründeten Ausnahmen finanzielle Förderdauer bis zu 5 Tage (nur Partner Days, Staff Weeks & BIPs)
2 Reisetage

Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Download-Center.

Grünes Reisen

Sie können einen Zuschuss zur Reisekostenpauschale beantragen, wenn für mind. 50% der Reise nachhaltige und emissionsarme Transportmittel (Bahn, Bus, Fahrrad) genutzt werden.

Schiffsfahrten und Reisen mit E-Autos gelten laut ERASMUS+ Programmlinie nicht als nachhaltig.

Der Antrag auf ein Top-Up erfolgt über die Ehrenwörtliche Erklärung Green Travel.

Sie erhalten eine erhöhte Reisekostenpauschale sowie ggf. bis zu 4 zusätzlich geförderte Reisetage je nach individuellem Bedarf und Reisedauer.

A1-Bescheinigung für Dienstreisen ins Ausland

Bei Dienstreisen in einen EU-Staat oder nach Island, Liechtenstein, Norwegen bzw. in die  Schweiz wird die sog. A1-Bescheinigung benötigt. Diese dient im Ausland als Nachweis dafür, dass in Deutschland aufgrund der Beschäftigung ein Versicherungsschutz besteht.  Diese A1-Bescheinigung wird nach Eingang Ihres Antrages auf Dienstreise von der Personalstelle bei gesetzlich Versicherten bei der Krankenkasse, bei privat Versicherten bei der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragt. Erst nach Erteilung der Bescheinigung darf die Dienstreise genehmigt und angetreten werden. Im Falle der Nichterteilung kann die Dienstreise nicht genehmigt werden. Sie erhalten einen Ausdruck der Bescheinigung, der von Ihnen während der Reise mitzuführen und bei Kontrollen vorzulegen ist. Bei Verstoß gegen die Meldepflichten ist mit erheblichen Bußgeldern zu rechnen, die bei versäumter Beantragung der A1-Bescheinigung vom Dienstreisenden zu tragen wären. 

Aufgrund der notwendigen A1-Bescheinigung sind Dienstreisen in einen EU-Staat  oder nach Island, Liechtenstein, Norwegen bzw. in die Schweiz vier Wochen vor Reiseantritt  in der Personalstelle zu beantragen.