Auslandsaufenthalte für Verwaltungsangestellte

ACHTUNG! Neue Bewerbungsfrist!

 

Die nächste Bewerbungsfrist für Auslandsaufenthalte im 2. Halbjahr 2024 ist am 15. Juni 2024!

Wie funktioniert ERASMUS+ für Hochschulpersonal?

Erasmus+ ermöglicht Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von nicht-wissenschaftlichem Universitätspersonal an europäischen Hochschulen zum Ausbau der Internationalisierung deutscher Hochschulen. Zu Fort- und Weiterbildungszwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE oder eine sonstige in einem anderen Programmland ansässige Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, gefördert werden.

Die Auslandsaufenthalte dauern mindestens zwei und höchstens 5 Arbeitstage. Aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden EU-Mittel können wir ab WS 2023/24 maximal 3 Aufenthaltstage zuzüglich einer Reisekostenpauschale finanziell fördern. Eine Übersicht der aktuellen Stipendien-Pauschalen finden Sie in unserem Downloadcenter.

Bewerber*innen organisieren die Kontakte zur aufnehmenden Institution eigenständig. Sie finden eine aktuelle Übersicht unserer europäischen Partnerhochschulen, sortiert nach Studiengang.

Allgemeine Informationen zur ERASMUS+ Programmlinie STT finden Sie auf der Webseite des DAAD.

Vorteile eines ERASMUS+ Auslandsaufenthaltes

- Aufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Programms   (Mobility Agreement)
- Fachlicher Austausch und neue Perspektiven   
- Stärkung der eigenen Kompetenzen   
- Ausbau und Vertiefung von internationalen Netzwerken  

Förderfähige Bereiche der UdK Berlin

Allgemeine & technische Verwaltung 
Bibliothek
Fachbereiche   
Fakultäten   
Finanzen   
International Office   
Öffentlichkeitsarbeit   
Studierendenberatung   

Fort- und Weiterbildungsformate

Folgende Formate sind förderfähig (Beispiele)

Hospitationen   
Job Shadowing   
Studienbesuche   
Teilnahme an Workshops und Seminaren   
Teilnahme an Sprachkursen  

Bewerbung

Bitte beachten Sie die Fristen für die Bewerbung einer Staff-Mobilität.

Wenn Sie sich für ein ERASMUS+ Stipendium bewerben möchten oder eine Einladung bereits vorliegt, registrieren Sie sich bitte in unserer Mobilitätsdatenbank und senden uns eine Bewerbung.

STAFF and TEACHING Exchange

Bei erstmaliger Anmeldung müssen Sie zuerst rechts einen Account erstellen und im zweiten Schritt das Formular ausfüllen und absenden. Ihr UdK Account Zugang funktioniert hier nicht. Sie müssen sich einen MoveON Account anlegen.

Wir melden uns ca. 2 Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfristen. Die Stipendien werden nach Auswahlkriterien vergeben.

Für das akademische Jahr 2023/24 haben wir zwischen 9 und 12 Stipendien, die wir vergeben können. Da die Stipendiensummen abhängig sind von Dauer, Entfernung und Green Travel ist eine feste Anzahl an Stipendien vorab nicht festlegbar.

Bei Fragen wenden Sie sich an Frau Livia Romero aus dem International Office.

Förderhöhe

Die Fördersumme eines ERASMUS+ Stipendium für Hochschulmitglieder setzt sich aus Tagespauschalen und einer Reisekostenpauschale zusammen. Je nach Gastland und Aufenthaltsdauer variiert die Stipendienhöhe.

Finanzierung aus CALL 2023 (Mobilitätsende spätestens Juli 2025):
solange Mittel vorhanden sind: MAX. finanzielle Förderdauer 3 Tage plus Reisekostenpauschale und Sonderförderungen.
In Ausnahmen 5 Tage (Staff Weeks & BIPs)

Finanzierung aus CALL 2022: MITTEL AUFGEBRAUCHT
solange Mittel vorhanden sind: MAX. finanzielle Förderdauer 3 Tage plus Reisekostenpauschale.

Finanzierung aus CALL 2021: MITTEL AUFGEBRAUCHT
solange Mittel vorhanden sind: MAX. finanzielle Förderdauer 5 Tage plus Reisekostenpauschale, An- und Abreisetage zählen nicht mit.
Bei Mobilitäten von maximal 2 Tagen gewähren wir einen zusätzlich geförderten Reisetag, wenn dieser nicht auf einen Aufenthaltstag fällt.

Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Download-Center.

Grünes Reisen

Sie können einen Zuschuss zu der Transportkostenpauschale beantragen, wenn mind. 50 % der Reise mit nachhaltigen Transportmitteln (Bahn, Bus, Fahrrad) absolviert werden.

Der Antrag läuft über die Ehrenwörtliche Erklärung.

Sie erhalten dann eine erhöhte Transportkostenpauschale sowie ggf. bis zu 4 zusätzlich geförderte Reisetage je nach begründeten Bedarf und Reisedauer.

A1-Bescheinigung für Dienstreisen ins Ausland

Bei Dienstreisen in einen EU-Staat oder nach Island, Liechtenstein, Norwegen bzw. in die  Schweiz wird die sog. A1-Bescheinigung benötigt. Diese dient im Ausland als Nachweis dafür, dass in Deutschland aufgrund der Beschäftigung ein Versicherungsschutz besteht.  Diese A1-Bescheinigung wird nach Eingang Ihres Antrages auf Dienstreise von der Personalstelle bei gesetzlich Versicherten bei der Krankenkasse, bei privat Versicherten bei der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragt. Erst nach Erteilung der Bescheinigung darf die Dienstreise genehmigt und angetreten werden. Im Falle der Nichterteilung kann die Dienstreise nicht genehmigt werden. Sie erhalten einen Ausdruck der Bescheinigung, der von Ihnen während der Reise mitzuführen und bei Kontrollen vorzulegen ist. Bei Verstoß gegen die Meldepflichten ist mit erheblichen Bußgeldern zu rechnen, die bei versäumter Beantragung der A1-Bescheinigung vom Dienstreisenden zu tragen wären. 

Aufgrund der notwendigen A1-Bescheinigung sind Dienstreisen in einen EU-Staat  oder nach Island, Liechtenstein, Norwegen bzw. in die Schweiz vier Wochen vor Reiseantritt  in der Personalstelle zu beantragen.