Praktikum mit ERASMUS+

ERASMUS+ Praktikum

ERASMUS+ fördert Praktika in den Mitgliedsstaaten von EU und EFTA sowie der Türkei. Gefördert werden selbst organisierte Praktika von Studierenden der UdK Berlin mit einer Dauer zwischen 2 und 6 Monaten.

Um ein ERASMUS+ Praktikum Stipendium können alle in Vollzeit oder Teilzeit immatrikulierten Studierenden der UdK Berlin sich bewerben, unabhängig von Alter, Nationalität und Herkunftsland. Die Graduiertenpraktika bieten wir nicht an.

Studierende können für ERASMUS+ Aufenthalte insgesamt bis zu 12 Monate pro Studienzyklus gefördert werden. Dieses Zeitkontingent schließt Studium und Praktika ein.

• 12 Fördermonate im ersten Studienzyklus (Bachelor)

• 12 Fördermonate im zweiten Studienzyklus (Master)

    Für einzügige Studiengänge wie Bildende Kunst oder Kunst und Medien gilt eine Gesamtdauer der ERASMUS+ Förderung von 24 Fördermonaten.

    Bewerbungsvoraussetzungen für ein ERASMUS+ Praktikum Stipendium

    • Sie sind zum Zeitpunkt der Bewerbung und während des gesamten Auslandsaufenthalts regulär an der UdK Berlin eingeschrieben
    • Ihr persönliches ERASMUS+ Zeitkontingent von 12 Monaten pro Studienzyklus ist noch nicht ausgeschöpft
    • Sie haben eine feste Praktikumszusage zum Zeitpunkt der Bewerbung erhalten
    • Das Praktikum dauert mindestens 2 Monate (Mindestdauer: 60 Tage), maximal 6 Monate
    • Das Praktikum entspricht einer Vollzeitbeschäftigung
    • Das Praktikum muss in einem der ERASMUS+Programmländerstattfinden

    Bewerbung um ein ERASMUS+ Praktikum Stipendium

    Da Praktika nicht an bestimmte Fristen im akademischen Jahr gebunden sind, können Sie Ihre Bewerbung jederzeit einreichen. Die Bewerbung müssen jedoch spätestens sechs Wochen vor Praktikumsbeginn vollständig vorliegen.

    Für Ihre Bewerbung füllen Sie bitte unser Bewerbungsformular aus und laden dort zudem folgende Unterlagen hoch:

    1. Lebenslauf
    2. Motivationsschreiben
    3. Immatrikulationsbescheinigung
    4. Praktikumszusage der aufnehmenden Organisation z.B. Vertrag, E-Mail u.Ä.
    5. (Nachweis über bisherige ERASMUS+ Förderung)

    Nach dem Abschicken der Bewerbung werden wir diese prüfen und uns dann per E-Mail bei Ihnen melden.

    Da ein begrenztes Kontingent an ERASMUS+Praktikum Stipendien zur Verfügung stehen, werden Bewerber*innen aus Studiengängen mit Pflichtpraktikum Vorrang in der Stipendienvergabe haben

    Bewerbungen von internationalen Studierenden, die sich mit einem Praktikum im eigenen Heimatland bewerben, werden als sogenannte „Back to the roots“ Bewerbungen mit geringerer Priorität bewertet.

    Aktuelle Förderraten für ERASMUS+ Praktikum

    (Erasmus+ Projekt 2022)

    Die finanzielle Förderung von ERASMUS+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern und wird vom DAAD jedes Jahr neu festgelegt.

    GruppeGastländerFörderraten
    1Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden750€/Monat
    2Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien690€/Monat
    3Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Türkei640€/Monat

    Studierende, die ein ERASMUS+ Stipendium erhalten, können für Aufenthalte ab WiSe 2022/23 zusätzlich Social Top-Ups und Green Travel Top-Up beantragen.

    Social Top-Ups

    1. Social Top-Up für Studierende mit Behinderung
    Stipendiat*innen mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 20 können dieses Top-Up beantragen. Mit der Beantragung dieses Social Top-Ups verpflichten Sie sich, einen Nachweis einzureichen (z.B. Schwerbehinderten-Ausweis).
    Alternativ, jedoch mit größerem administrativen Aufwand und zeitlicher Vorlaufzeit, kann ein Realkostenantrag*  gestellt werden.

    2. Social Top-Up für Studierende mit chronischer Erkrankung
    Stipendiat*innen mit einer chronischen Erkrankung, die einen finanziellen Mehraufwand im Ausland mit sich bringt, können dieses Top-Up beantragen.Ein geeigneter Nachweis zur Förderfähigkeit ist z.B. ein bestätigendes ärztliches Attest oder eine Chroniker*innen-Bestätigung der Krankenkasse oder Hausarzt.
    Alternativ, jedoch mit größerem administrativen Aufwand und zeitlicher Vorlaufzeit, kann ein Realkostenantrag*  gestellt werden.

    3. Social Top-Up für Studierende mit Kind(ern)
    Stpendiat*innen, die für ein Auslandsstudium mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können dieses Top-Up beantragen. Die zusätzlichen Mittel können auch für Paare gewährt werden. Die Doppelförderung eines Kindes ist jedoch ausgeschlossen.Mit der Beantragung dieses Social Top-Ups verpflichten Sie sich, einen Nachweis einzureichen, dass das Kind zu Ihnen gehört (z.B. Kindergeldbescheid, Geburtsurkunde).
    Alternativ, jedoch mit größerem administrativen Aufwand und zeitlicher Vorlaufzeit, kann ein Realkostenantrag*  gestellt werden.

    4. Social Top-Up für Erstakademiker*innen*
    Stipendiat*innen, deren Eltern keinen im Heimatland anerkannten, akademischen Abschluss (FH, Universität, Berufsakademie) erworben haben, sind berechtigt, dieses Top-Up zu beantragen. Bei alleinerziehenden Eltern gilt diese Regelung nur für den jeweiligen Elternteil, bei dem der oder die Stipendiat*in lebt(e).

    Als Nachweis reicht vorab die Ehrenwörtliche Erklärung.

    5. Social Top-Up für erwerbstätige Studierende

    Stipendiat*innen, die mind. 6 Monate vor Antritt Ihres Auslandsstudiums einer regelmäßigen Beschäftigung nachgegangen sind, die sie aufgrund der Auslandsmobilität nicht weiterführen können, auch nicht online, können dieses Top-Up beantragen.
    Der monatliche Verdienst muss durchschnittlich zwischen 450 € - 850 € netto gelegen haben.
    Geeignete Nachweise sind Lohnabrechnungen, Kontoauszüge und Bestätigungen des Arbeitgebers über Beurlaubung aufgrund des Auslandssemesters.

    Stipendiat*innen, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben, sind von der Beantragung im Jahr 2022/23 leider ausgeschlossen.

     

    Die unterschiedlichen Social Top-Ups sind nicht miteinander kombinierbar und akkumulierbar!
    Eine Kombination mit Green Travel ist dagegen möglich.

     

    Wenn Sie an eine von der Social Tops Anspruch haben, schreiben Sie bitte eine E-Mail an erasmuspraktika@udk-berlin.de.

    *Realkostenanträge müssen mind. 2 Monate vor Mobilitätsstart komplett beim DAAD vorliegen, der über diese individuell entscheidet.

    Green Top-Up

    Die Förderung von umweltfreundlicher Auslandsmobilität aber auch die Sensibilisierung für die Themen Nachhaltigkeit und Klimawandel sind zentrale Aspekte des transversalen Schwerpunkts „Nachhaltigkeit“ der neuen Erasmus+ Programmgeneration.

    ERASMUS+ Stipendiat*innen erhalten für Reisen an die Gasthochschule mit umweltfreundlichen Transportmitteln ein Green Travel Top-up von bis zu 130 €. Das Top-Up bezuschusst Mobilitäten, die mit dem Bus oder dem Zug absolviert werden. Voraussetzung für die Förderung ist, dass mind. 50 % des Transportweges "nachhaltig" gereist wird. Mit Abgabe der Ehrenwörtlichen Erklärung für Green Travel können Sie diese Top-Up beantragen. Der Antrag muss zwingend vor der Mobilität eingegangen sein. Das Top-Up wird nach Rückkehr und Prüfung der Förderfähigkeit ausgezahlt. Nachweise sind z.B. Bahn- oder Bustickets.

    Die Original-Belege müssen 5 Jahre bei der oder dem Zuschussempfänger aufbewahrt werden.