Aufgaben des Personalrats

Der Personalrat befasst sich im Rahmen seiner wöchentlichen Sitzungen (z. Z. jeden Donnerstag in der Zeit von ca. 09.00 - 12.30 Uhr) mit den Anträgen der Dienststelle auf Mitbestimmung (Recht des PR auf Ablehnung) und auf Mitwirkung (Recht des PR zur Stellungnahme, eine ablehnende Haltung kann die Dienststelle durch eigene Entscheidung ersetzen). Des Weiteren behandeln wir Beschwerden und Anregungen aus der Mitte der Beschäftigten, informieren uns gegenseitig über Angelegenheiten aus der jeweils vergangenen Woche, zu denen einzelne von uns hinzugezogen oder auf die sie aufmerksam gemacht wurden. Schließlich steht im Mittelpunkt jeder Sitzung ein sogenanntes Schwerpunktthema, dessen Erörterung der eigenen Verständigung oder Fortbildung dient. Beispiele für Themen sind: Arbeitssicherheit, Fortbildung an der UdK Berlin, Dienstvereinbarungen, Datenschutz, neue Technologien u.v.m..

Es folgt eine unvollständige Auswahl der Beteiligungsfälle des Personalrats nach dem
PersVG Berlin:

Der Personalrat ist beteiligt

  • bei der Festlegung der Arbeitszeit
  • bei Einstellungen
  • bei Kündigungen
  • bei Höher- oder Herabgruppierungen
  • bei der Arbeitsplatzeinrichtung und -gestaltung
  • bei Maßnahmen, die dafür vorgesehen sind, das Verhalten und die Leistung der Beschäftigten zu kontrollieren
  • bei der Ablehnung eines Antrags auf Teilzeitbeschäftigung
  • bei einer Versetzung
  • bei der Anordnung von Überstunden (soweit ein Erfordernis vorhersehbar ist)
  • bei Fragen, die den überwiegend in der Lehre und in den Werkstätten tätigen Mittelbau betreffen

Der Personalrat wirkt u. a. mit

  • bei Stellenausschreibungen
  • bei Haushaltsplanentwürfen
  • bei dienstlichen Beurteilungen
  • bei grundlegenden Änderungen von Arbeitsverfahren
  • bei Änderungen des Stellenrahmens
  • bei Fragen, die den überwiegend künstlerisch oder wissenschaftlich tätigen Mittelbau betreffen

Ein großer Teil unserer Arbeit besteht darin, Ansprechpartner*innen für die Probleme zu sein, die Kolleg*innen mit der Dienststelle oder ihrer*ihrem Vorgesetzten oder auch untereinander in der täglichen Arbeit haben und die sie allein nicht bewältigen können.
Sie können sich in diesen Angelegenheiten gerne an uns wenden – entweder Sie sprechen ein Personalratsmitglied Ihres Vertrauens an oder Sie vereinbaren einen Termin im Personalratsbüro mit uns. Sie können uns auch schreiben. Sie haben das Recht, den Personalrat – auch während der Dienstzeit – um Rat zu fragen.
Wir werden uns, selbstverständlich immer in Rücksprache mit Ihnen, um eine vernünftige Lösung bemühen, die alle Beteiligten berücksichtigt (das ist unsere Pflicht) und auch Sie zufriedenstellt (das ist Ihr Rechtsanspruch). Selbstverständlich werden alle Informationen vertraulich behandelt, die Mitglieder des Personalrats stehen unter Schweigepflicht.

Der Personalrat informiert über seine Arbeit im regelmäßig erscheinenden „Personalrat : aktuell” sowie in der mindestens einmal jährlich durchzuführenden Personalversammlung.