Das Studium im Wintersemester 20/21 unter Pandemiebedingungen


Ab 2. November gilt

  • Unterricht, der digital möglich ist, wird digital durchgeführt, um den direkten Austausch in Präsenz weiter zu verringern.
  • Der künstlerische Unterricht, für den Präsenz nötig ist, kann bis auf weiteres nach den geltenden Regelungen und Gefährdungsbeurteilungen in Präsenz durchgeführt werden.
  • Der allgemeine Publikumsverkehr muss bis 31. März 2021wieder ausgeschlossen werden. Anfragen nach Ausnahmen für einzelne externe Zutritte, die für den Betrieb unerlässlich sind, werden wie bisher an die Kanzlerin gerichtet.
  • In der Woche nach Neujahr (04.-08.01.2021) können Unterricht und Prüfungen nur digital stattfinden.

 
Weiterhin gilt:

  • Mund-Nasen-Schutz ist überall dort vorzusehen, wo die künstlerische Arbeit es nicht unmöglich macht.
  • Verwaltungsbetrieb verläuft wie geplant regulär im Wechsel zwischen Präsenz und mobilem Arbeiten, um den akademischen Betrieb zu sichern und zu unterstützen.