Phase 2 des Stufenplans für den Hochschulbetrieb unter Pandemiebedingungen tritt ab 8.10. in Kraft.

Mund-Nasenschutz wird in allen Veranstaltungen Pflicht – Ausnahmen gibt es nur, wo der künstlerische Unterricht keinen Mund-Nasen-Schutz erlaubt.