Regelungen an der UdK Berlin gemäß Verordnung des Landes Berlin ab 3.7.2021

A) Publikum
Es gilt ab 3.7.2021:
„Staatliche, private und konfessionelle Hochschulen einschließlich ihrer Einrichtungen dürfen für den Publikumsverkehr geöffnet werden.“
-    Die Zahlen für Publikum richten sich nach den universitären Hygienekonzepten für die verschiedenen Räume.
-    alle Zusehenden müssen einen negativen Test vorlegen – mit Ausnahme von zweifach Geimpften und Genesenen, die dies belegen.

B) Zutritt externer Personen
-    externe Personen, die auf Einladung von Universitätsmitgliedern an universitären Formaten (Unterricht, Proben, Auftritten, Workshops, Forschungsarbeiten etc.) teilnehmen, benötigen ab 3.7.21 keine Sondererlaubnis der Hochschulleitung mehr. Die Namen werden direkt an der Pforte angemeldet durch die zuständigen Bereiche (Institute / Professuren / Referate etc.)
-    Die Universität bleibt nur für die externen Personen geschlossen, die unangemeldet und ohne Anlass die Häuser betreten möchten.

C) Öffnungszeiten der Häuser
-    Die derzeit geltenden Öffnungszeiten für die Häuser gelten auch weiterhin bis zum Ende des Sommersemesters, also bis 30. September 2021. Das heißt:
a.   alle Häuser (außer Einsteinufer, HA41, Grainauer Str., Karlsruher Str., JIB)
      Montag bis Donnerstag, 8 Uhr –22 Uhr
      Freitag und Samstag, 8 Uhr – 20 Uhr.
b.   zusätzlich in HA33, Lietzenburger Str., Bundesallee und Fasanenstraße:
      Sonntag, 8 Uhr - 20 Uhr.
c.    Einzelabstimmung zu den Öffnungszeiten der folgenden Häuser ohne Pforte erfolgen wie bisher mit GA und der Kanzlerin: HA41, Grainauer Str., Karlsruher Str., JIB - innerhalb der vorgenannten Zeiten.
d.    Einsteinufer: Montag bis Freitag, 7 Uhr – 20 Uhr. (JIB: gesonderte Regelung, siehe c)

D) Mobiles Arbeiten in Verwaltung und Service – Regelungen für Büroarbeitsplätze
-    Die Verordnung des Landes Berlins hebt ab 30.6.2021 die Notwendigkeit auf, dass bei Büroarbeitsplätzen nur max. 50% der Personen in Präsenz arbeiten dürfen.
-    Entsprechend gilt ab 1. Juli 2021: die Präsenz, die für den Universitäts- und Studienbetrieb nötig ist, wird auch in Verwaltung und Service in der Universität geleistet. Einzelbüros sind vorzuziehen, bei Mehrfachbelegung gilt die Orientierung 10qm pro Person (wobei bei entsprechender Lüftung auch bspw. 19qm für 2 Personen für Büroarbeitsplätze ausreichen, wenn 1,5 Meter Abstand möglich sind).
-    Die Regelung der Dienstvereinbarung „mobiles Arbeiten“ mit den entsprechenden Möglichkeiten des mobilen Arbeitens gelten bis Ende September 2021 fort.

E) Allgemeines
-    Alle übrigen Regelungen (Testpflicht, Maskenpflicht, Abstände etc.) gelten unvermindert fort.
-    Die Erfassung der anwesenden Personen erfolgt wie gehabt an der Pforte und in den Veranstaltungen.