Umsetzung der "SARS-CoV-2-Infektionsschutz- Verordnung" des Landes Berlin vom 23. Juni 2020 an der UdK Berlin

Gemäß § 7 Satz 5 „SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung“ des Landes Berlin gilt:

Staatliche, private und konfessionelle Hochschulen einschließlich ihrer Einrichtungen dürfen bis einschließlich 20. Juli 2020 nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden. In begründeten Fällen können sie Personen abweichend von Satz 1 begrenzten Zutritt gestatten. Die Hochschulen führen ihren Lehrbetrieb bis einschließlich 20. Juli 2020 in der Regel mit Online-Formaten und nicht im Präsenzlehrbetrieb durch. Praxisformate, die insbesondere spezielle Labor- und Arbeitsräume an den Hochschulen erfordern, und Prüfungen dürfen durchgeführt werden. Satz 1 gilt nicht für wissenschaftliche Bibliotheken und den Botanischen Garten.

Für Präsenzformate ist dabei eine Anwesenheitsdokumentation zu führen.
Die Universität bleibt damit im „eingeschränkten Betrieb unter Pandemiebedingungen“.
Die bisher bewilligten Praxis-Formate und Vorgehensweisen bestehen unter den geltenden Hygiene- und Abstandsreglungen fort.

Ab kommenden Montag, 29. Juni 2020, gelten erweiterte Gebäudeöffnungszeiten:

  • Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 22 Uhr (außer an Feiertagen).
  • Das Einsteinufer ist weiter Montag bis Freitag von 7 bis 20 Uhr (außer an Feiertagen) geöffnet.

Ab Montag 29. Juni 2020 gilt neu Phase 3 für praktische Präsenzformate:

Der Umfang und die Teilnehmendenzahl dieser Formate richtet sich nach der Größe der Räume und Zweck der Nutzung – die Regelungen zu Hygiene und Abstand (inkl. qm pro Person im Raum) gelten hierfür entsprechend (in der Regel 10 qm pro Person; 20 qm für Gesang, Schauspiel, Musical, Orchester; Tanz: 20 qm; Tanz / Ballett: 36 qm). Die Gefährdungsbeurteilungen werden entsprechend ergänzt.

Die Tätigkeit der Beschäftigten in Verwaltung und Service erfolgt weiterhin vornehmlich im Homeoffice, sofern im Homeoffice oder durch den Wechsel zwischen Homeoffice und Präsenz alle Aufgaben erfüllbar sind. Die Festlegungen treffen weiter im Einzelnen die Vorgesetzten (in Fakultäten und Zentren in Abstimmung mit den Dekan*innen / Direktor*innen).