Gast- und Nebenhörerschaft
Anmeldezeitraum für Gast- und Nebenhörer*innen für das WS 2024-25
Die Anträge müssen vom 14. Oktober 2024 bis 11. November 2024 im Immatrikulations- und Prüfungsamt (IPA) eingehen.
Senden Sie diese bitte an den für den Studiengang zuständige*n Sachbearbeiter*in, gerne per E-Mail.
Gasthörer*innen+ für Geflüchtete
Geflüchtete Studierende können, nach Zustimmung durch die Lehrenden, als GASTHÖRER*INNEN+ an Lehrveranstaltungen der UdK Berlin teilnehmen. Dies ist nach Zustimmung durch die Fakultät und die Lehrenden auch für künstlerischen Unterricht möglich. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass GASTHÖRER*INNEN+ an Prüfungen teilnehmen und sich dies von den Lehrenden bescheinigen lassen. Der Antrag auf Gasthörerschaft muss von den Interessent*innen ausgefüllt, von den Lehrenden unterschrieben und anschließen im IPA eingereicht werden.
Wer darf teilnehmen und welcher Nachweis wird benötigt?
- Personen mit Geflüchtetenstatus in Deutschland ("Reiseausweis für Flüchtlinge", auch "Konventionspass" oder "Blauer Pass" genannt)
- Personen mit Aufenthaltsstatus nach §24 Aufenthaltsgesetz ("Fiktionsbescheinigung")
- Ukrainische Staatsangehörige (Reisepass oder "Fiktionsbescheinigung")
- Drittstaatler*innen aus der Ukraine (Studienbescheinigung der ukrainischen Hochschule)
- Russische Staatsangehörige (Reisepass oder "Fiktionsbescheinigung")
- Israelische Staatsangehörige (Reisepass oder "Fiktionsbescheinigung")
- Personen aus Gaza und Westjordanland / West Bank (Reisepass der Palastinensischen Autonomiebehörde und Identitätsausweis)
Achtung:
- Eine Gasthörer*innenschaft+ darf bis max. zwölf Monate nach Einreise in Deutschland beantragt werden. Andernfalls ist der Weg über eine reguläre Bewerbung zu wählen.
- Die Teilnahme ist auf max. zwei Semester begrenzt.
- Der Anspruch auf die Teilnahme erlischt bei mehr als zweimaligem unentschuldigten Fehlen.
- Es besteht kein Anspruch auf die Teilnahme an der Gasthörerschaft+.
Welche Gebühren müssen entrichtet werden?
Personen mit Geflüchtetenstatus in Deutschland oder mit Aufenthaltsstatus nach §24 Aufenthaltsgesetz | Gebührenzahlung entfällt durch §3a Rahmengebührensatzund der UdK Berlin |
Personen, die weder einen Geflüchtetenstatus in Deutschland noch einen Aufenthaltsstatus nach §24 Aufenthaltsgesetz haben | 15 EUR je Semesterwochenstunde |
Den Gasthörer*innen+Antrag finden Sie hier.
Die Informationen zur Antragstellung für eine Gasthörer*innenschaft und einen Link zu den Ansprechpartner*innen im Immatrikulations- und Prüfungsamt finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, das die Informationen zu den Einschränkungen (z.B. keine Teilnahme am künstlerischen Unterrichten) für die Gasthörerschaft+ nicht gilt!
Kontaktpersonen in den Fakultäten
Ansprechpersonen für die Studiengänge aus der Fakultät Bildende Kunst finden Sie hier.
Ansprechpersonen für die Studiengänge aus der Fakultät Darstellende Kunst finden Sie hier.
Ansprechpersonen für die Studiengänge aus der Fakultät Gestaltung finden Sie hier.
Ansprechpersonen für die Studiengänge aus der Fakultät Musik finden Sie hier.
Ansprechparterin für die Studiengänge am Hochschulübergreifenden Zentrum Tanz ist Sabine Trautwein.
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis: HZT - Sonderinformation zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen
Informationen zur Gasthörerschaft+ im Studiengang Leadership in digitaler Innovation finden Sie hier. Ansprechpartnerin ist Sarah Giersch.
Ansprechpartner*in für den Studiengang Sound Studies and Sonic Arts sind Jan Thoben und Prof. Georg Klein
Fit für die Künste
Interessieren Sie sich für ein Studium an einer deutschen Musik- oder Kunsthochschule? Mussten Sie aus Ihrer Heimat fliehen? Dann sind Sie herzlich eingeladen, an unser kostenloses Lehrangebot zur Studienorientierung und zu Study Skillsn für Geflüchtete an der Universität der Künste Berlin (UdK Berlin) teilzunehmen! Mehr Informationen zum Programm finden Sie hier
Gasthörer*innen
Die Universität der Künste Berlin bietet interessierten Personen die Möglichkeit, sich innerhalb von vier Wochen nach Vorlesungsbeginn als Gasthörer*in für einzelne Lehrveranstaltungen zu bewerben.
Grundsätzlich sind alle Lehrveranstaltungen offen, sofern die*der Dozent*in einverstanden ist und es freie Plätze gibt. Jedoch gibt es einige Einschränkungen. So können Gasthörer*innen z.B. nicht am künstlerischen Einzelunterricht, in künstlerischen Fachklassen sowie an Entwurfsprojekten teilnehmen. Zudem können keine Studienleistungen erworben oder Prüfungen abgelegt werden.
Die Gebühr für Gasthörer*innen beträgt je Semesterwochenstunde 15 Euro.
Beispiel: Wenn Sie einen Kurs belegen wollen, der immer montags von 12.00-14.00 Uhr stattfindet, müssen Sie einmalig für die Teilnahme am gesamten Semster 30,-€ zahlen, bei einer höheren Wochenstundenanzahl entspechend mehr.
Weitere Informationen zur Gasthörer*innenschaft finden Sie hier.
Den Gasthörer*innenantrag finden Sie hier.
Nebenhörer*innen
Studierende anderer deutscher Hochschulen können als Nebenhörer*innen mit der Zustimmung der jeweiligen Lehrenden an einzelnen Lehrveranstaltungen teilnehmen. Sie können auch Leistungsnachweise erwerben.
Auch für Nebenhörer*innen gibt es Einschränkungen. So ist beispielsweise die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, bei denen ein Werkstattplatz oder sonstiger Arbeitsplatz benötigt wird, nicht möglich.
Weitere Informationen zur Nebenhörerschaft finden Sie hier.
Den Nebenhörerantrag finden Sie hier.
HZT - Sonderinformation zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen
Um Lehrveranstaltungen im HZT als Gast- oder Nebenhörer*in besuchen zu können, müssen Sie Ihren Antrag ohne Unterschriften der Lehrpersonen bis 31. März für das Sommersemester bzw. bis 30. September für das Wintersemester bei Frau Trautwein einreichen . Reichen Sie bitte mit dem Antrag und deren Nachweise ein kurzes Motivationsschreiben (max. 1/2 Seite, deutsch oder englisch) ein.
Die Anträge werden nach Zustimmung an das IPA weitergeleitet. Erst mit deren Genemigung kann die Gast- bzw. Nebenhörer*innenschaft angetreten werden.
ACHTUNG
Moodle-Account:
Einige Lehrveranstaltungen werden auch digital angeboten.Um an den digitalen Veranstaltungen teilnehmen zu können, benötigen Sie einen Zugang auf das Moodle-System der UdK Berlin. Hierfür müssen Sie das Antragsformular unter https://moodle.udk-berlin.de/moodle/ ausfüllen und an unser Support-Team per E-Mail senden moodle-support @udk-berlin.de
Das Formular ist auf der Startseite von Moodle auf der rechten Seite unter dem Login im Hauptmenü zu finden.
Vorlesungsverzeichnis
Das zu Beginn eines jeden Semesters erscheinende Vorlesungsverzeichnis enthält das gesamte Lehrangebot.
Das Vorlesungsverzeichnis und die Vorlesungszeiten finden Sie hier.
Kontakt zum IPA
Ihre Gasthörer*innen- bzw. Nebenhörer*innenanträge geben Sie bitte bei der*dem zuständigen Sachbearbeiter*in im IPA ab, die Sie unter folgendem Link finden.