Informationen zum BA Modul 15: Bachelorarbeit

Quelle: UdK Berlin, IAS, 2026

Termine BA-Arbeit Sommersemester 2026:
 

Start-Kolloquium / Vorstellung der Themen24.03.2026Digital
Beginn Bearbeitungszeitraum07.04.2026 
Zwischenkolloquium05./06.05.2026R 310
Endpräsentationen09./10.06.2026Quergalerie


Anmeldezeitraum: 20.01.–10.02.2026 

Die Anmeldung (in Papierform) kann per Post oder persönlich bei Frau Liane Ben Nagra abgegeben werden.

Adresse:

Universität der Künste Berlin
Immatrikulations u. Prüfungsamt (IPA Stud 34)
Einsteinufer 43
10587 Berlin


Links zum Infoblatt und Anmeldeformular befinden sich am Ende der Seite. 


Inhalte und Qualifikationsziele

Mit der Bachelorarbeit weisen Studierende anhand eines gegebenen Themas künstlerisch-gestalterische und wissenschaftliche Kompetenz nach. Mit dem Bachelorabschluss wird nachgewiesen, dass die Studierenden befähigt sind, den Beruf des Architekten oder der Architektin auszuüben. Die Bachelorarbeit Architektur kann auch in Kooperation mit einem anderen künstlerischen oder wissenschaftlichen Studiengang der Universität der Künste Berlin entstehen.


Zulassung

Die Zulassung zur Bachelorarbeit erfolgt sowohl im Winter- als auch im Sommersemester. Der Antrag auf Zulassung zum studienabschließenden Modul im Sommersemester 2026 ist schriftlich in Papierform und fristgerecht in der Zeit vom 20.01.2026 bis zum 10.02.2026 an das Prüfungsamt zu richten.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Nachweis der Immatrikulation an der UdK Berlin für den Bachelorstudiengang Architektur
  • Leistungsübersicht der erfolgreich abgeschlossenen Module 1-13
  • Nachweis des absolvierten Auslandssemesters/-praktikums und Anerkennung ggf. erbrachter Studienleistungen

Mit der Unterschrift des Antrags erklärt die antragstellende Person, dass ihr die Studien- und Prüfungsordnung sowie die Prüfungstermine bekannt sind und dass sie keine Bachelor- oder Diplomprüfung in einem Architekturstudiengang endgültig nicht bestanden hat. Das nicht bestandene studienabschließende Modul darf einmalig im darauffolgenden Semester wiederholt werden, frühestens 4 Wochen nach dem Tag des Nichtbestehens.


Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Prüfung

Maximal zwei Fächer der Module 1-13, die noch nicht absolviert wurden, können zeitlich parallel oder spätestens im Semester nach der Bachelorarbeit abgeschlossen werden. Dabei darf es sich nicht um Entwürfe handeln. Der Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Prüfung ist auf Seite 2 des Antrags auf Zulassung zur Bachelorabschlussmodul beim Prüfungsamt zu stellen.


Bearbeitungszeitraum

Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit ist begrenzt auf den Zeitraum von neun Wochen. Die termingerechte Abgabe ist zwingend. Von der Anmeldung kann innerhalb von acht Wochen (bis zum 06.03.2026) zurückgetreten werden. Das nicht bestandene studienabschließende Modul darf einmalig im darauffolgenden Semester wiederholt werden, frühestens vier Wochen nach dem Tag des Nichtbestehens.


Thema

Zwei vorgeschlagene Themen für die Bachelorarbeit werden zwei Wochen vor Beginn der Bearbeitungszeit im Startkolloquium präsentiert. Studierende können eines dieser Themen auswählen. Bis zum Beginn der Bearbeitungszeit ist ein einmaliger Themenwechsel möglich. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen eigenen Themenvorschlag einzureichen. Dieser muss bis spätestens 23.03.26 beim Lehrstuhl Palz per E-Mail an n.palz_ @udk-berlin.de eingereicht werden, inklusive einer Liste der betreuenden Personen, und ist am darauffolgenden Tag im Startkolloquium der Kommission kurz zu präsentieren.


Prüfungskommission

Für die Prüfung des studienabschließenden Moduls bestellt der Prüfungsausschuss eine Prüfungskommission. Die Kandidat*innen können zusätzlich ein bis drei Betreuungspersonen wählen. Diese müssen der Betreuung zustimmen. Wird eine externe Prüfungsperson gewählt, ist beim Prüfungsausschuss (Prof. Nytsch-Geusen) innerhalb der Anmeldefrist ein formloser Antrag auf Genehmigung zu stellen. Dem Antrag sind vollständige Kontaktdaten, eine Betreuungs- bzw. Prüfungszusage sowie eine Kopie der Bachelor-, Master- oder Diplomurkunde in Architektur der vorgeschlagenen Person beizufügen. Prüfungsberechtigt sind alle Hochschullehrer*innen im Rahmen ihres jeweiligen Fachgebietes sowie akademische Mitarbeitende (WM, KM und Gastdozierende), sofern sie zur selbständigen Lehre berechtigt sind, ebenso wie externe Prüfende. Als Prüfende oder Beisitzende darf nur bestellt werden, wer mindestens die durch die Prüfung festzustellende oder eine gleichwertige Qualifikation besitzt.


Zwischenkolloquium

Während der neunwöchigen Bearbeitungszeit findet ein Zwischenkolloquium statt, das von den Mitgliedern der Prüfungskommission begleitet wird. Die Teilnahme an diesem Termin ist verbindlich. Darüber hinaus können die Studierenden ihre Prüfer*innen zur Besprechung der Arbeit konsultieren.


Abschlusspräsentation

Die Bachelorarbeit wird im Rahmen einer hochschulöffentlichen Präsentation vorgestellt und diskutiert. Bei der hochschulöffentlichen Abschlusspräsentation sind alle Mitglieder*innen der Prüfungskommission anwesend. Die Bewertung der Bachelorarbeit wird im Anschluss an die Präsentation in der Prüfungskommission diskutiert und nach spätestens einer Woche bekanntgegeben.