Prüfungsausschuss Architektur

Der Prüfungsauschuss (PA) Architektur ist für die Anerkennung aller außerhalb der UdK Berlin erbrachten Studienleistungen für den Bachelor- und Masterstudiengang Achitektur zuständig. Dies können einerseits Studienleistungen aus einem vorherigem Studium, aus einem Gasthörerstudium an einer anderen Berliner Universität / Hochschule oder aus einem Auslandsstudium sein.

Der Anerkennungsprozess findet in zwei Schritten statt:

1. die extern erbrachten Prüfungsleistungen werden zunächst vom PA Architektur formal und inhaltlich geprüft. Die daraufhin anerkannten Fächer werden in einem Anerkennungsformular dokumentiert.

2. das Anerkennungsformular wird vom PA Architektur an das Immatrikulations- und Prüfungsamt (IPA) übermittelt und dort in das Campusmanagementportal my.udk eingetragen.

Mitglieder des Prüfungsauschusses Architektur (2025)

  • Prof. Dr. Christoph Nytsch-Geusen (Vorsitzender, Gruppe 1)
  • Prof. Dr. Christoph Gengnagel (Gruppe 1)
  • Prof. Markus Bader (Gruppe 1)
  • WM Jamila Loutfi (Gruppe 2)
  • Hannah Dresselhaus (Gruppe 3)

 

Termine im Wintersemester 2025/2026

  • Freitag, 14. November 2025 ab 14 Uhr (der Termin findet im Raum Ha 333 statt)
  • Freitag, 6. Februar 2026 ab 14 Uhr (der Termin findet im Raum Ha 333 statt)

Bitte melden Sie sich bzgl. der Anerkennung Ihrer Studienleistungen durch den Prüfungsauschuss per mail unter nytsch@udk-berlin.de frühzeitig für die genannten Termine an, um Ihnen einen Termin garantieren zu können !

Anerkennungen externer Leistungen in der Übergangsphase zwischen Bachelor- und Masterstudium Architektur

  1. Bitte melden Sie sich rechtzeitig zur Anerkennung Ihrer extern erbrachten Prüfungsleistungen bei einem der beiden Semester-Terminen des Prüfungsausschuss (PA) Architektur an (spätestens zum 2. Termin des PA während Ihres letzten Bachelorsemesters), damit zu Beginn Ihres Masterstudiums keine offenen Fächer mehr vorliegen und Sie als immatrikulierte Masterstudierende Ihr Studium fortsetzen können.
     
  2. Sollten Ihnen dies aus organisatorischen Gründen nicht möglich sein, können Sie sich zu Beginn des Masterstudiums im Wintersemester beim IPA zunächst wieder in den Bachelor rückmelden. Sowie die Anerkennung der noch fehlenden Fächer durch den Prüfungsausschuss erfolgt ist, wird Ihr Studienstatus vom IPA vom Bachelor in den Master umgewandelt (diese Vorgehensweise ist mit dem IPA abgestimmt).