Interne Infos

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Ich bin neu an der UdK

  • O.A.Se (Online Access Service) ist für die Account-Verwaltung und die digitalen Dienste der UdK zuständig.

    Jede/r neuimmatrikulierte Studierende erhält postalisch einen Accountbrief, mit den initialen Zugangsdaten. Achtung - dieser Brief wird an die der UdK gemeldeten Postadresse gesendet. Über das Userportal der UdK Berlin muss der Account dann freigeschaltet werden. Hierzu stehen 42 Tage ab dem Immatrikulationsdatum zur Verfügung.

    Weitere Information unter https://www.oase.udk-berlin.de/udk-oase-nutzeraccount/studierende/

    Kontakt: oase_ @udk-berlin.de

     

     

  • Eduroam ist ein internationales, sicheres WLAN-Netzwerk für Bildungseinrichtungen. Einmal eingerichtet an der UdK, kannst du es weltweit in den Netzwerken von Universitäten nutzen. 

    Zugang und Anleitung sind hier beschrieben, Option Empfohlen mit einem O.A.Se Account:

  • Auf my.udk befindet sich das Campusmanagementportal der UdK. Login erfolgt mit deinen O.A.Se Account Zugangsdaten.

    https://my.udk-berlin.de/

    Hier könnt ihr:

    • das Vorlesungsverzeichnis der UdK einsehen
    • euch für Lehrveranstaltung und Prüfungen anmelden
    • Studienbescheinungen herunterladen
    • den Stand eurer Leistungspunkte einsehen
    • QR Codes für die CampusCard erstellen
  • Im Modedesign an der UdK nutzen wir moodle vor allem für die Anmeldung für Wahlpflicht-Lehrveranstaltungen. Login erfolgt mit deinen O.A.Se Account Zugangsdaten.

    https://moodle.udk-berlin.de/

     

     

  • Auf der UdK Cloud stehen dir 10 GB Speicherplatz zur Verfügung. Login erfolgt mit deinen O.A.Se Account Zugangsdaten.

    www.cloud.udk-berlin.de 

    Im Modedesign nutzen wir die Cloud für Projektabgaben. Hierfür werden von den Lehrenden vor Abgabefristen Links zum Hochladen der Dateien geteilt.

     

  • Die CampusCard ist dein Studierendenausweis.
    Ihr erhaltet die CampusCard nach erfolgter Einschreibung.

    Erstellung und Validierung

    Du erhältst einen QR-Code im Campusmanagementportal my.udk im Bereich "Mein Studium" - "Bescheide / Bescheinigungen". Mit diesem Code werden die Karten an einem der Ausgabeautomaten ausgegeben.
    Der als PDF angezeigte QR-Code kann an den Automaten eingelesen werden. Nach dem Einlesen des QR-Codes am Ausgabeautomaten kannst du entscheiden, ob du die Karte mit oder ohne Foto anfertigen lassen möchtest.
    Anschließend muss die Karte durch den Aktualisierungsautomaten mit der Gültigkeit versehen werden. Dies muss jedes Semester erfolgen.

    Standorte der Automaten

     

  • Die Universitätsbibliothek ist 10 Minuten Fussweg entfernt, in der Fasanenstrasse 88. Die UdK Bibliothek befindet sich in einem Gebäude mit der TU Bibliothek. Im Wissensportal der Künste findet ihr den gesamten Bestand der Universitätsbibliotheken von UdK und TU.

    Alle Information zu Ausleihe, Öffnungszeiten und andere praktische Hinweise zur Nutzung findet ihr auf https://www.udk-berlin.de/service/universitaetsbibliothek/ In der Bibliothek können zudem Grupenarbeitsräume und Workbays reserviert werden.

     

     

     

     

Studium

  • Studienplan MA --> download

    Modulbogen Mastermodul 1 --> download ausdrucken und von Prüfer*innen unterschreiben lassen

  • Teilzeitstudium --> Antrag

    Der Grund für ein Teilzeitstudium wird nicht abgefragt. Es muss daher auch kein entsprechender Nachweis eingereicht werden.

    Hinweis 1:
    Wir empfehlen vor Antragstellung Prof. Kraus oder Prof. Schmidt-Thomsen zu informieren und mit ihnen ein Studienplan zu vereinbaren. Dieser Studienplan kann dem Antrag beigefügt werden. 

    Hinweis 2:
    Studierende, die ein Visum benötigen, klären bitte möglichst vor der Antragsstellung mit dem Landesamt für Einwanderung Berlin, ob ihr Grund für ein Teilzeitstudium hinreichend ist, sodass das bestehende Visum nicht erlischt. Es wird empfohlen sich dies schriftlich geben zu lassen.

    Das Landesamt für Einwanderung ist befähigt, den Grund für das gewünschte Teilzeitstudium zu erfahren und sich Nachweis hierzu vorlegen zu lassen.
    Bitte beachten: Die Änderung Ihres Studienumfangs pro Semester (Teilzeitstudium) ist beim Landesamt für Einwanderung meldepflichtig. Die UdK kann nicht garantieren, dass ihr Visum nach Änderung des Studienumfangs bestehen bleibt.

     

  • Gast- und Nebenhörerschaft --> Info

Prüfungen - allgemeine Informationen

  • Der Prüfungsausschuss ist zuständig für

    • Beratung und Ansprechpartner*innen in allen Prüfungsangelegenheiten
    • Festsetzung Prüfungstermine
    • Infoveranstaltungen Abschlussarbeiten
    • Antrag auf Teilzeitstudium

     

    Termine für die kommenden Sitzungen: 26.02.25 / 19.03.25 / 16.04.25 / 14.05.25 / 11.06.25 / 02.07.25

    Mitglieder:

    • Prof. Robert Scheipner (Vorsitz) scheipner@udk-berlin.de
    • Prof. Ineke Hans i.hans@udk-berlin.de
    • Prof. Waldemar (Wowo) Kraus w.kraus@udk-berlin.de
    • K.M. Jonna Hille jo.hille@udk-berlin.de
    • Stefan Hipp s.hipp@udk-berlin.de
    • Nora Shalabi (Studentin) n.shalabi@udk-berlin.de
  • Entwurfsprofessor*innen:
    Prof. Wowo  (Waldemar)Kraus
    Gast. Prof. Jutta Klingel
    Prof. Valeska Schmidt-Thomsen
    Gast. Prof. Franziska Schreiber

    Künstlerische Mitarbeiter*innen & Lehrende aus den Fächergruppen:
    KM Johanna Braun
    KM Teresa Fagbohoun
    Gast. Prof. Antje Engelmann
    Prof. Dr. Kathrin Busch
    Prof. Dr. Berit Greinke
    Prof. Dr. Gesche Joost
    Prof. Dr. Diana Weis

    Mündliche Prüfungen (für BA):
    Stefan Hipp (Schnittkonstruktion)
    Julia Kunz (Färben und Drucken)
    Moa Hallgren-Brekenkamp (Weben)
    Essi Glomb (Stricken)
    Gast. Prof. Antje Engelmann (Kunst und Design)
    Prof. Dr. Kathrin Busch (Designtheorie, Philosophie)
    Prof. Dr. Berit Greinke (Technologie)
    Prof. Dr. Gesche Joost (Designmethoden)
    Prof. Dr. Diana Weis (Modetheorie)
    WiMi Žarko Dumičić (Designmethoden)

  • Das IPA ist zuständig für:

    • Beratung in speziellen Angelegenheiten
    • Bewerbungsverfahren und Zulassung
    • Immatrikulation, Rückmeldung und Beurlaubung
    • Prüfungsangelegenheiten
    • Bescheiderstellungen
    • Zeugnis- und Urkundenerstellung
    • Exmatrikulationen
    • Gast- und Nebenhörerschaft (Infos)
    • Verbuchung von Studienleistungen die vor mehr als drei Semestern erbracht wurden

     

    Zuständige:

    • Andrea Scheunemann, Tel. 030 3185 2348, stud22_ @intra.udk-berlin.de
    • Einsteinufer 43, 10587 Berlin
    • Telefonisch: Mo-Fr. In Person: Dienstag, 12:00 - 15:00, Donnerstag, 09:30 - 12:30

     

    Anschrift:

    • Einsteinufer 43, 10587 Berlin

BA Abschlussprüfungen

  • Der Antrag kann von den Prüfer*innen digital unterschrieben werden.

    Zulassungsantrag --> download 

  • Es sind zwei mündliche Prüfungsgespräche zu absolvieren.
    Die Prüfer*innen können aus den Fächergruppen Technologie, Kunst und Design sowie Kulturwissenschaften gewählt werden und müssen eigenständig kontaktiert und gefunden werden. Die Prüfer*innen bieten Vorgespräche an. 

    Für die Prüfungen sind zwei Vorträge zu frei wählbaren Themen zu halten. Die Themen können so gewählt werden, dass sie vorbereitend für das Bachelor-Projekt wirken.

    Die Vorträge sollen jeweils eine präzise Fragestellung sowie eine Literaturrecherche enthalten und können durch die Vorstellung und Analyse praktischer Experimente ergänzt werden.

    Der Ablauf:

    • 20 Minuten Präsentation je Thema

    • Anschließend 10 Minuten Fragen je Prüfungsgespräch

    Die Bewertung wird im Anschluss an das Prüfungsgespräch mitgeteilt.

  • Der in freier Buchform abgegebene Abschluss enthält im wesentlichen zwei Teile:

    1. Thesis-Teil: Wissenschaftliche Auseinandersetzung, die im Kontext der praktischen Arbeit steht.
    2. Dokumentation des Hergangs und der Entwicklung der Entwurfsarbeit.

    Im Folgenden die Richtlinien für den Thesis-Teil. Sie betreffen das formale Minimum einer wissenschaftlichen Arbeit, können in Aufbau und Inhalt aber darüber hinausgehen.

    1. Einleitung
    2. Wissensstand
    3. Argumentation
    4. Fazit
    5. Bibliographie
    6. Abbildungsverzeichnis

     

    Formale Anforderungen

    • Länge mindestens 20 Einzelseiten Text (36.000 Zeichen inkl. Leerzeichen)
    • Literaturverzeichnis und Quellenangaben in einheitlichem Zitierstil

     

    Ablauf

    • Verfassung des Exposés in Abstimmung mit Prüfer*innen.
    • Einreichung des Exposés bei Anmeldung des BA Projekts.
    • Argumentationsfindung und Verfassen der Arbeit: Selbständige Auseinandersetzung mit der Literatur.
    • Einreichen der Arbeit: Drei gedruckte Exemplare und digitales Exemplar als PDF, spätestens am Montag zwei Wochen vor der Prüfungswoche.

     

    Betreuung

    Die Studierenden haben Anspruch auf eine regelmäßige Betreuung Ihrer Thesis und sollten sich diese Unterstützung im eigenen Interesse zunutze machen.

  • Im Abschlussvortrag zu einem selbst gewählten Thema aus dem gestalterisch/künstlerischen oder wissenschaftlichen Bereich beziehen die Studierenden fachbezogene Positionen und formulieren Problemlösungen, die sie dann argumentativ in einer Aussprache verteidigen."

    Der wissenschaftliche Vortrag ist nicht identisch mit der Thesis, sondern besteht in einem selbstgesetzten Thema - aus dem gestalterisch/künstlerischen oder wissenschaftlichen Bereich. Das kann sinnvollerweise das Thema der BA-Projekarbeit aufgreifen - nur sollte es ein eigener darüber hinausgehender Beitrag sein, der das Thema breiter und tiefgehender bearbeitet und die BA-Projekarbeit/Thesis in einen größeren Zusammenhang stellt. Hierbei wäre es auch interessant zu erfahren, warum du dein Projekt bzw. dein Thema so gewählt hast, welche Relevanz du dort erkennst.

  • Die Prüfenden teilen dir die Noten einige Tage nach den Prüfungen mit. 

    Um Zeugnisse auszustellen benötigt das IPA eine unterschriebene Entlastungsbescheinigung.
     Entlastungsbesch._Gestaltung_Design

  • Kann ein*e Studierende*r aus gesundheitlichen Gründen nicht an einer Prüfung teilnehmen, diese abbrechen oder im Nachhinein zurücktreten, muss die Erkrankung gemäß Prüfungsordnung glaubhaft gemacht werden. Gleiches gilt bei einem Antrag auf Fristverlängerung während einer laufenden Prüfungsleistung.

    Dazu ist neben der Erklärung zur Prüfungsunfähigkeit ein ärztliches Attest vorzulegen, das dem Prüfungsausschuss auf Basis der ärztlichen Angaben ermöglicht, die Prüfungsunfähigkeit rechtlich zu beurteilen. Ob eine gesundheitliche Beeinträchtigung einen Rücktritt, Abbruch oder eine Fristverlängerung rechtfertigt, entscheidet nicht der Arzt, sondern der zuständige Prüfungsausschuss.

    Hinweis: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (die sogenannten „Gelben Scheine“) werden nicht anerkannt.
    Es wird daher empfohlen, das Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit – Ärztliches Attest – zu verwenden. Das Attest kann auch formlos erstellt werden, soweit es dem Inhalt dieses Formulars entspricht. Dies muss an das IPA geschickt werden (der PA entscheidet im Anschluss daran über Verlängerungsantrag)

    → Erklärung des oder der Studierenden als PDF download
    → Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit

MA Abschlussprüfungen

  • Der Antrag kann von den Prüfer*innen digital unterschrieben werden.

    Zulassungsantrag --> download 

  • Der in freier Buchform abgegebene Abschluss enthält im wesentlichen zwei Teile:

    1. Thesis-Teil: Wissenschaftliche Auseinandersetzung, die im Kontext der praktischen Arbeit steht.
    2. Dokumentation des Hergangs und der Entwicklung der Entwurfsarbeit.

    Im Folgenden die Richtlinien für den Thesis-Teil. Sie betreffen das formale Minimum einer wissenschaftlichen Arbeit, können in Aufbau und Inhalt aber darüber hinausgehen.

    1. Einleitung
    2. Wissensstand
    3. Argumentation
    4. Fazit
    5. Bibliographie
    6. Abbildungsverzeichnis

     

    Formale Anforderungen

    • Länge mindestens 30 Einzelseiten Text (54.000 Zeichen inkl. Leerzeichen)
    • Literaturverzeichnis und Quellenangaben in einheitlichem Zitierstil

     

    Ablauf

    • Verfassung des Exposés in Abstimmung mit Prüfer*innen.
    • Einreichung des Exposés bei Anmeldung des MA Projekts.
    • Argumentationsfindung und Verfassen der Arbeit: Selbständige Auseinandersetzung mit der Literatur.
    • Einreichen der Arbeit: Drei gedruckte Exemplare und digitales Exemplar als PDF, spätestens am Montag zwei Wochen vor der Prüfungswoche.

     

    Betreuung

    Die Studierenden haben Anspruch auf eine regelmäßige Betreuung Ihrer Thesis und sollten sich diese Unterstützung im eigenen Interesse zunutze machen.

  • Die Prüfenden teilen dir die Noten einige Tage nach den Prüfungen mit. 

    Um Zeugnisse auszustellen benötigt das IPA eine unterschriebene Entlastungsbescheinigung.
     Entlastungsbesch._Gestaltung_Design

  • Kann ein*e Studierende*r aus gesundheitlichen Gründen nicht an einer Prüfung teilnehmen, diese abbrechen oder im Nachhinein zurücktreten, muss die Erkrankung gemäß Prüfungsordnung glaubhaft gemacht werden. Gleiches gilt bei einem Antrag auf Fristverlängerung während einer laufenden Prüfungsleistung.

    Dazu ist neben der Erklärung zur Prüfungsunfähigkeit ein ärztliches Attest vorzulegen, das dem Prüfungsausschuss auf Basis der ärztlichen Angaben ermöglicht, die Prüfungsunfähigkeit rechtlich zu beurteilen. Ob eine gesundheitliche Beeinträchtigung einen Rücktritt, Abbruch oder eine Fristverlängerung rechtfertigt, entscheidet nicht der Arzt, sondern der zuständige Prüfungsausschuss.

    Hinweis: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (die sogenannten „Gelben Scheine“) werden nicht anerkannt.
    Es wird daher empfohlen, das Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit – Ärztliches Attest – zu verwenden. Das Attest kann auch formlos erstellt werden, soweit es dem Inhalt dieses Formulars entspricht. Dies muss an das IPA geschickt werden (der PA entscheidet im Anschluss daran über Verlängerungsantrag)

    → Erklärung des oder der Studierenden als PDF download
    → Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit

Gutachten

  • Im Prinzip kann jede*r Lehrende des IBT Gutachten ausstellen. 

    Wir bitten darum niemals Gutachten parallel bei mehreren Lehrenden anzufragen. 

  • Folgende Infos bei Anfragen mitschicken:

    • Zweck des Gutachtens
    • Frist
    • Einreichmodalitäten

     

    Gutachten zu schreiben braucht Zeit. Kurzfristige Anfragen können nicht erfüllt werden.

Anlaufstellen

  • UdK-weite Anlaufstellen und Initiativen mit Kontakten zusammengestellt auf dem Critical Diversity Blog

    • AG Critical Diversity
    • Kommission für Chancengleichheit
    • Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
    • Diversitätsbeauftragte
    • Anlaufstelle bei Diskriminierung und Gewalt
    • Rat für Vielfalt und Gleichberechtigung
    • Beschwerdestelle im Sinne des AGG
    • Stupa-Ausschuss für Interkulturelle Diversität, Empowerment und Antidiskriminierung
    • Asta-Referat für Diskriminierung
    • Interflugs
    • Common Ground
    • I.D.A
    • Koordinationsstelle interkulturelle Diversität
    • Beratung für Studierende mit Behinderung und Chronischen Erkrankungen 
    • Artist Training

    Informationen für geflüchtete Studierende, Künstler*innen und Wissenschaftler*innen >>

  • Im Institut:

    • Mental Health First Aid (Ersthelfer psychische Gesundheit): Prof. Valeska Schmidt-Thomsen, Anja Holle, Wowo Kraus

Pflichtpraktikum

  • Das 6-monatige Pflichtpraktikum kann ab dem 5. Semester absolviert werden.

  • ---> Anmeldung PDF

    Der*die Studierende muss sich gleichzeitig auch im Praktikumsmodul in my.udk eintragen.

  • Nach Beendigung des Praktikums müssen ein Praktikumsbericht, Praktikumsnachweis im Original sowie der Fragebogen eingereicht werden.

    • Praktikumsnachweis: im Original
    • Fragebogen Praktikum ---> PDF download
    • Praktikumsbericht: mind. drei DIN A4 Seiten, inkl. persönlicher Aspekte und Eindrücke, bspw. welche Aufgaben übernommen wurden, und die Zusammenarbeit im Team.

     

    Das Praktikumssemester wird anerkannt, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen.

     

     

International Exchange

  • Zuständig für Beratung und Durchführung der Bewerbungsverfahren im Modedesign ist Koordinatorin Prof. Dr. Berit Greinke. Bei Fragen oder Interesse am Austausch meldet euch gern b.greinke_ @udk-berlin.de.

     

  • Ein Austausch ist für BA Studierende im 5. oder 6. Semester möglich. Die Bewerbung erfolgt im 3. Semester. 

    Das Bewerbungsverfahren der UdK Berlin für einen konkreten Austauschplatz findet 1x jährlich im Januar statt und ist zweistufig.

    In der 1. Stufe bewirbst sich innerhalb Ihres Studienganges.
    Bei einer erfolgreichen Bewerbung wirst du von der Austauschkoordinatorin für einen konkreten Austauschplatz nominiert. Eine Nominierung bedeutet NICHT automatisch eine Zulassung an der Partnerhochschule, sondern bietet dir die Möglichkeit, dort am vereinfachten Zulassungsverfahren für Austauschstudierende teilzunehmen. Die Erfüllung deiner Erstwahl ist nicht garantiert, überlege also gut welche Zweit- und Drittwahl für dich in Frage kommen. 

    In der 2. Stufe bewirbst du dich an der Partnerhochschule. Hierfür musst du dich selbständig auf der Webseite der Partnerhochschule über Fristen informieren.

    Alle Termine für die UdK-internen Bewerbungen und Informationsveranstaltungen sind auf der Website des UdK International Office zu finden. 

    Ein Handbuch mit ausführlichen Information ist als Download verfügbar

     

     

  • Nach Beendigung des Austauschs müssen folgende Nachweise beim International Office und der Koordinatorin Berit Greinke eingereicht werden:

    • Leistungsnachweis der Partnerhochschule: Bei Partnerhochschulen die keine Noten vergeben, müssen die Arbeiten aus den entsprechenden Modulen an der UdK nachbenotet werden. 
    • Bericht über den Austausch


    Präsentation:

    • Präsentation des Austauschs für Studierende und Lehrende im Modedesign. Termine werden von der Koordinatorin festgelegt.

     

     

  • Aktuell haben wir pro Jahr jeweils einen Platz zu vergeben für folgende Hochschulen:

    Erasmus+:
    Universität für Angewandte Kunst Wien
    Kunstuniversität Linz
    Eesti Kunstiakadeemia Tallinn
    ENSAD - École Nationale Supérieure des Arts Décoratifs Paris
    The Swedish School of Textiles, University of Borås

    Intercontinental Studies Abroad:
    Shenkar College of Engineering and Design Tel Aviv
    Kingston University London

  • Temporäre Aussetzung der Bewerbungsmöglichkeiten für Erasmus+ geförderte Praktika Stipendien

    Das International Office setzt die Bearbeitung von Bewerbungen für Stipendien für Erasmus+ Praktika bis voraussichtlich 31.03.2026 aus. Grund dafür sind die vom Land Berlin vorgegebenen Sparmaßnahmen, die auch zu personellen Engpässen in den Studierendenservicebereichen wie dem International Office führen. Sobald Bewerbungen für eine ERASMUS+ Praktikum-Förderung wieder möglich sein werden, finden Sie an dieser Stelle neue Informationen. 

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    Information über mögliche Förderung von Praktika im Ausland sind hier zu finden https://www.udk-berlin.de/service/international-office/austausch/praktikum-im-ausland/

    Bei Fragen und Interesse bitte an Livia Romero im International Office wenden.

     

Freie Tutorien und studentische Mitarbeiterstellen

  • Im Moment gibt es keine freien Tutorien.

    Bei Interesse an einem Tutorium bitte initiativ bei den Werkstattleiter*innen oder Lehrenden anfragen.

  • Gelegentlich suchen wir Studierende die als studentische Hilfskräfte bei Forschungsprojekten oder anderen Drittmittelprojekten mitarbeiten.

    Im Moment sind keine Stellen frei.