Gebühren & Finanzierung

Der Masterstudiengang Musiktherapie ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt bei monatlicher Zahlung 407 EUR zuzüglich einer einmaligen Startgebühr in Höhe von 1.850 EUR, d.h. bei einer Studiendauer von 6 Semestern 16.502 EUR für das gesamte Studium. Die o.g. Gebühren gelten für Studierende, die ihr Studium im Jahr 2023 aufnehmen. Weiter Informationen zu den Gebührenänderungen finden Sie in dem Udk Anzeiger 03/2019 und im UdK Anzeiger 09/2019.

Zuzüglich wird jeweils der Semesterbeitrag fällig. Da es sich beim unserem Studium um ein Teilzeitstudium handelt, haben Sie die die Möglichkeit, sich von den Kosten für das darin eingeschlossene Semesterticket befreien zu lassen. Aktuell (Stand WS23/24) wird jedoch kein Semsterticket angeboten.

Das Masterstudium Musiktherapie ist nicht BAföG-fähig. Es besteht jedoch die Möglichkeit, einen Bildungskredit aufzunehmen. Des Weiteren können Sie Bildungszeit (gilt für Berlin, andere Bundesländer, z. B. Bildungsfreistellung, bitte anfragen) für die Teilnahme am Masterstudiengang sowie an unseren musiktherapeutischen Zertifikatskursen und Workshops beantragen. Diese gelten nach § 10 (5) des Berliner Bildungszeitgesetzes [BiZeitG] in der Fassung vom 05.07.2021 (GVBl. S. 849) als anerkannt. Weiterführende Informationen zum Thema Bildungsförderung finden Sie auf den Seiten des Berlin Career College.

Über die Themen Studienfinanzierung und Studieren mit Kind können Sie sich darüber hinaus auf den Seiten des studierendenWERKs BERLIN und der UdK Berlin informieren.