Rückmeldung

Rückmeldefrist zum Sommersemester 2023

reguläre Frist15. Februar 2023 bis 09. März 2023
Nachfrist zzgl. Säumnisgebühr10. März 2023 bis 31. März 2023

Semesterbeitrag für das Sommersemester 2023

Semesterbeitrag (Gesamt)238,09 EUR  

Zusammensetzung

Studierendenschaftsbeitrag (AStA)10,60 EUR                      
Beitrag zum studierendenWERK BERLIN (Sozialbeitrag)54,09 EUR
Verwaltungsgebühr allgemein50,00 EUR  
Beitrag zum Semesterticket: 193,80 EUR zzgl. Sozialfonds: 2,00 EUR195,80 EUR                              
Verwaltungsgebühr der Studierendenschaft zum Semesterticket2,60 EUR
Zuschuss vom Berliner Senat (Abzüglich), einmalig für SoSe 202375,00 EUR (Abzüglich)           
zzgl. Säumnisgebühr in der Nachfrist19,94 EUR        

Kontoverbindung / SEPA

 

Kasse der UdK Berlin
Berliner Volksbank

IBANDE72 1009 0000 8841 0150 46
BIC        BEVO DE BB XXX
VerwendungszweckMatrikelnummer, Semesterangabe, Nachname, Studiengang 
Beispiel371234, 20222, Mustermann, Bildende Kunst

WICHTIG: Reihenfolge des Verwendungszwecks nicht ändern.
Die Semesterangabe setzt sich zusammen aus dem Jahr in dem das Semester angefangen hat und der Zahlen "1" für Sommersemester oder "2" für Wintersemester, z.B. 20221 steht für das Sommersemester 2022 und 20222 steht für das Wintersemester 2022-23.

Berliner Volksbank eG
Budapester Straße 35
10787 Berlin
Deutschland

Bei Auslandsüberweisungen: Bitte achten Sie darauf, dass Sie bei der Überweisung alle anfallenden Überweisungsgebühren (OUR – sender pays costs) übernehmen.

Rückmeldeaufforderung, automatische Rückmeldung und Rückmeldesperren

Rückmeldeaufforderung:
Sie erhalten Ihre persönliche Rückmeldeaufforderung per E-Mail auf Ihren UdK-Webmailer-Account.

automatische Rückmeldung:
Die Rückmeldung wird automatisch vollzogen, wenn die Zahlung des Semesterbeitrags innerhalb der o.g. Frist auf dem Konto der Universität der Künste Berlin eingegangen und verbucht ist.
Wichtig für die fristgerechte Zahlung der Gebühren ist der Tag der Wertstellung auf dem Konto der UdK Berlin. Achten Sie daher bitte auf eine frühzeitige Zahlung der Gebühren.
Sie können den Zahlungseingang und Ihren Rückmeldestatus im Campusmanagementportal my.udk einsehen.
Nach erfolgter Rückmeldung müssen Sie Ihre CampusCard an einem Validierer der UdK Berlin aktualisieren. Sie benötigen hierzu keinen neuen QR-Code. Informationen zu den Standorten der Validierer und wie die Aktualisierung funktioniert finden Sie auf den Informationsseiten der CampusCard.

Rückmeldesperren:
Sollten dem Immatrikulations- und Prüfungsamt (IPA) noch Unterlagen von Ihnen fehlen (Sprachnachweis, Krankenversicherung, Zeugnisse etc.), können Sie dies anhand der im Campusmanagementportal my.udk hinterlegten Rückmeldesperren sehen inkl. einem Hinweis was zu tun wäre. Bitte reichen Sie diese ebenfalls möglichst frühzeitig innerhalb der Rückmeldefristen im IPA ein. Sollten sich hierbei Probleme mit der fristgerechten Einreichung ergeben, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihre*n Sachbearbeiter*in im IPA.

Rückmeldung in der Nachfrist:
Bei einer Rückmeldung in der Nachfrist kann die rechtzeitige Rückmeldung bis zum Anfang des Semesters nicht garantiert werden.
Die Universität der Künste übernimmt dementsprechend keine Haftung für evtl. entstehende Folgekosten. Wenn Sie bis zum Ende der Nachfrist keinen Rückmeldeantrag gestellt haben, folgt die Exmatrikulation von Amts wegen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bearbeitung der Rückmeldung bis zu 4 Wochen in Anspruch nehmen kann.

Exmatrikulation von Amts wegen
Sollte Ihre Rückmeldung bis zum Ende der Rückmeldefrist inkl. Nachfrist nicht abgeschlossen werden, erfolgt eine „Exmatrikulation von Amts wegen“ rückwirkend zum letzten Semesterende (31. März bzw. 30. September).

HINWEIS:
Studierende, die bereits im laufenden Semester ihren Abschluss erfolgreich bestanden haben, können sich nicht zum kommenden Semester zurückmelden. Wenn Sie nur auf die Ergebnisse Ihrer Abschlussprüfung warten, melden Sie sich nicht zurück (§30 Abs. 6 BerlHG).

 

Wissenswertes und Wichtiges

Anträge
Folgende Anträge inkl. Nachweise (siehe Anträge) sind innerhalb der Rückmeldefristen vollständig und möglichst frühzeitig bei dem*der für Sie zuständige*n Sachbearbeiter*in im Immatrikulations- und Prüfungsamt (IPA) schriftlich zu stellen (per E-Mail oder postalisch):

  • Antrag auf Urlaubssemester und/oder Befreiung vom Sozialbeitrag (bitte das Kleingedruckte beachten)
  • Befreiung vom Semesterticket (bitte möglichst frühzeitig)
  • Antrag auf Teilzeitstudium

Studienbescheinigung
Im Campusmanagementportal my.udk können Sie die aktuelle Studienbescheinigung herunterladen um diese bei Behörden o.ä. einzureichen.
Es stehen auch andere Bescheinigungen zur Verfügung, wie. z.B. Bafög-, Leistungsbescheinigungen oder Corona-Regelstudienzeitverlängerung nach §126a BerlHG.

Kontaktdaten
Halten Sie Ihre Kontaktdaten (Postanschrift, Telefon, ggf. private Mail-Adresse) immer aktuell.
Um Ihre Kontaktdaten zu ändern, loggen Sie sich im Campusmanagementportal my.udk ein. Eine Anleitung finden Sie hier.
Hinweis: E-Mails seitens der Hochschule werden vorrangig an Ihre UdK-E-Mail-Adresse versendet.

Änderungsmitteilungen:
Bitte teilen Sie dem*der für Sie zuständige*n Sachbearbeiter*in im Immatrikulations- und Prüfungsamt (IPA) folgende Änderungen schriftlich mit:

  • Änderungen des*r Fachklassenlehrers*in für die Bildende Kunst (über die Fakultätsverwaltung Bildende Kunst)
  • Änderung der Zuordnung zu einem Institut (Wahlberechtigung)

Beurlaubung

Wenn Sie in einem Semester keine Studien- und Prüfungsleistungen erbringen können (gilt auch für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen), dann müssen Sie ein Urlaubssemester beantragen. Den Antrag finden Sie im Formular-Center unter Allgemeine Formulare.
Eine genehmigte Beurlaubung entbindet nicht von der Rückmeldegebühr.
Bitte reichen Sie den Antrag innerhalb der Rückmeldefrist mit entsprechenden Nachweisen bei dem*der für Sie zuständige*n Sachbearbeiter*in im Immatrikulations- und Prüfungsamt (IPA) ein (per E-Mail oder postalisch).

Wichtig:

  1. In bestimmten Fällen sind die Befreiung vom Sozialbeitrag (s.o.) und vom Semesterticket möglich.
  2. Sollten Sie ein Auslandssemester an einer Partnerhochschule der UdK Berlin machen, werden Sie hierfür nicht beurlaubt. Sie können sich aber ggf. vom Sozialbeitrag und vom Semesterticket befreien lassen. Die Anträge finden Sie im Formular-Center unter Allgemeine Formulare.
  3. Eine Beurlaubung wird jeweils für ein Semester genehmigt, insgesamt nicht mehr als zweimal im Studium.
    Im Falle von Krankheit und Elternzeit können weitere Urlaubsanträge ermöglicht werden.
  4. Beurlaubungen für das erste und zweite Semester sind nur aus wichtigem Grund möglich.
  5. Urlaubssemester zählen nicht als Fachsemester, aber als Hochschulsemester.

Teilzeitstudium

Wenn Sie z.B. aus beruflichen, gesundheitlichen oder familiären Gründen Ihr Studium nicht in Vollzeit studieren können, besteht die Möglichkeit eines Teilzeitstudiums. Der Antrag muss innerhalb der Rückmeldefristen gestellt werden.
Bei der Antragsstellung muss kein Grund angegeben noch ein Nachweis eingereicht werden.

Hinweis 1:
Das IPA, an das der Teilzeitantrag per E-Mail oder Post gesendet werden muss, wird den Studiengang über den Antrag informieren, ggf. wird dieser einen Studienplan mit der*m Studierenden vereinbaren (wichtig für Einzelunterricht und Lehraufträge in den Studiengängen). Es ist daher ratsam, wenn vor der Antragsstellung mit dem Studiengang ein entsprechender Studienplan vereinbart und dem Antrag beigefügt wird.

Hinweis 2:
Studierende, die für den Aufenthalt in Deutschland ein Visum benötigen, klären bitte möglichst vor der Antragsstellung auf Teilzeit bei der UdK mit dem Landesamt für Einwanderung Berlin, ob ihr Grund für ein Teilzeitstudium hinreichend ist, sodass das bestehende Visum nicht erlischt. Es wird empfohlen sich dies schriftlich geben zu lassen.

Das Landesamt für Einwanderung ist befähigt, den Grund für das gewünschte Teilzeitstudium zu erfahren und sich Nachweis hierzu vorlegen zu lassen.
Bitte beachten: Die Änderung Ihres Studienumfangs pro Semester (Teilzeitstudium) ist beim Landesamt für Einwanderung meldepflichtig. Die UdK kann nicht garantieren, dass ihr Visum nach Änderung des Studienumfangs bestehen bleibt.

Den Antrag auf Teilzeitstudium finden Sie im Formular-Center. Der Antrag ist innerhalb der Rückmeldefristen möglichst frühzeitig bei dem*der für Sie zuständige*n Sachbearbeiter*in im Immatrikulations- und Prüfungsamt (IPA) schriftlich zu stellen (per E-Mail oder postalisch):

Verlust CampusCard

Im Falle des Verlustes der CampusCard gehen Sie bitte wie folgt vor: 

  1. Ausfüllen der eidesstattlichen Erklärung zum Verlust des Studierendenausweis 
  2. Zahlung der Verwaltungsgebühr zur Neuausstellung in Höhe von 10,23 EUR nach Verwaltungsgebührenordnung (VGebO).
  3. Senden Sie die eidesstattliche Erklärung und einen Kontoauszug mit Wertstellungsdatum / Valuta / value date (Screenshot ist in Ordnung) per E-Mail an den*die für Sie zuständige*n Sachbearbeiter*in im Immatrikulations- und Prüfungsamt (IPA) oder den StudyGuide.

Es wird ein neuer QR-Code erstellt, der im Campusmanagement-Portal my.udk abgerufen werden kann. Sie erhalten eine kurze Bestätigung per E-Mail nach der Bearbeitung.

per Überweisung
Kasse der UdK Berlin
Berliner Volksbank

IBANDE 72 1009 0000 8841 0150 46
BIC        BEVO DE BB XXX
VerwendungszweckMatrikelnummer, Nachname, Studiengang, Verlust CampusCard
Beispiel371234, Mustermann, Bildende Kunst, Verlust CampusCard

WICHTIG: Reihenfolge des Verwendungszwecks nicht ändern.

Berliner Volksbank eG
Budapester Straße 35
10787 Berlin
Deutschland

Bei Auslandsüberweisungen: Bitte achten Sie darauf, dass Sie bei der Überweisung alle anfallenden Überweisungsgebühren (OUR – sender pays costs) übernehmen.

Semesterticket Berlin ABC

Kosten, Berechtigung, Beitragspflicht und Gebührenbefreiung

Für das Semesterticket werden gem. Semsterticketsatzung §1 Abs 1, Satz 2 folgende Beiträge erhoben: 

Sommersemester 2022205,20 EUR
Wintersemester 2022-23205,20 EUR

Der Berliner Senat hat beschlossen die entstehende Differenz zwischen der Höhe des Semesterticketbetrags und der Einzahlung der Studierenden in Höhe von 11,40 EUR pro Semester zur Entlastung der Studierenden zu übernehmen, sodass der Ticketbeitrag für die Berliner Studierenden nicht angehoben wird.

Zur Deckung der mit dem Semesterticket verbundenen Kosten aus Verwaltung und Bearbeitung wird nach §18a BerlHG eine Gebühr in Höhe von 2,60 EUR pro Semester erhoben.

 

Berechtigung:
Das Semesterticket gilt für sechs Monate (im Sommersemester: 31.03. bis 01.10. bzw. im Wintersemester: 30.09. bis 01.04.) im Tarifgebiet Berlin ABC als Fahrausweis und berechtigt zur unentgeltlichen Mitnahme von Kindern bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr, von Gepäck, eines Hundes, eines Kinderwagens und eines Fahrrads. Es gilt auch am letzten Tag des vorherigen und am ersten Tag des folgenden Semesters.
Beachten Sie bitte, dass das Semesterticket nur in Kombination mit einem amtlichen Lichtbildokument (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) gilt.
Sollten Sie bei einer Kontrolle Ihr Ticket nicht vorzeigen können, haben Sie Gelegenheit, dies innerhalb einer Woche bei dem zuständigen Verkehrsunternehmen (S-Bahn, BVG) nachträglich vorzuzeigen, sodass Sie lediglich ein gemindertes erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 7,00 EUR zahlen müssen.

Sollten Sie Ihren ständigen Wohnsitz im Land Brandenburg haben, besteht die Möglichkeit ein Zusatzticket zu erwerben. Nährere Informationen erhalten Sie hier.

 

Beitragspflicht und Gebührenbefreiung

Eine Befreiung vom Semesterticket und vom dazugehörigen Sozialfondsbeitrag sind bei einer Beurlaubung, einem Auslands-, Teilzeit- und Weiterbildungsstudium sowie einem Praktikum möglich, wenn der Befreiungsgrund mindestens für drei zusammenhängende Monate gegeben ist. Erstattet werden ausschließlich volle ungenutzte Monate. Der Antrag ist während der Rückmeldefrist zu stellen.
Stellen Sie den Antrag möglichst über den*die für Sie zuständige*n Sachbearbeiter*in im Immatrikulations- und Prüfungsamt (IPA).

Studierende in besonderen sozialen Situationen oder mit einem besonders geringen Einkommen können einen Zuschuss zum Semesterticket beantragen. Dies empfiehlt sich für alle Studierenden mit Kind. Weitere Gründe sind die Einschränkung der Arbeitserlaubnis, Pflichtpraktika, Abschlussarbeiten, besondere medizinische Kosten, Gerichtskosten und Schwerbehinderungen.
Zutreffendes dann bitte jeweils im Antrag angeben und nachweisen.

Weitere Informationen und Anträge erhalten Sie vom Semesterticketbüro, das Sie gerne persönlich berät:

Kontakt:

Technische Universität Berlin
I A STB Semesterticketbüro
Straße des 17. Juni 135
10623 Berlin

Telefon: (030) 314 - 28038
Fax: (030) 314 - 28162

E-Mail: semesterticket@tu-Berlin.de

Meldepflicht beim Bürgeramt

Rechtsgrundlage:

„Sie sind gemäß § 10 Abs. 6 Nr. 1a BerlHG aufgefordert, die Kopie eines gültigen Personalausweises oder einer aktuellen Meldebescheinigung einmalig [zur ersten Rückmeldung] vorzulegen (ausgenommen sind Studierende in Nebenhörerschaft oder in Promotionsstudiengängen). Sollte auf diesem Personalausweis oder der aktuellen Meldebescheinigung keine Anschrift im Einzugsgebiet der Universität der Künste (das ist das Gebiet der Länder Berlin oder Brandenburg) eingetragen sein, bin ich verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, dass Verstöße gegen die Meldepflicht nach dem Bundesmeldegesetz bußgeldbewehrt sind. Die Vorlage des Personalausweises oder der Meldebescheinigung und die Anmeldung im Einzugsgebiet der Universität der Künste stellen keine Voraussetzung für die Rückmeldung dar.“
èBitte beachten Sie, dass wir zur ersten Rückmeldung eine Meldebescheinigung oder die Kopie des Personalausweises von Ihnen per E-Mail zugesendet bekommen müssen, in der eine Berliner oder Brandenburger Meldeadresse ersichtlich. Dies gilt auch für Austauschstudierende, die für ein Semester an der UdK immatrikuliert sind.

Bitte senden Sie dieses Dokument per E-Mail an den*die zuständige*n Sachbearbeiter*in im IPA. https://www.udk-berlin.de/service/immatrikulations-und-pruefungsamt-ipa/

 

 

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