Prüfungsdetails
Ablauf und Inhalt der Aufnahmeprüfung
Die Zulassungsprüfung kann nicht mehr probehalber absolviert werden. Treten Sie zur ersten Teilprüfung an, gilt jeder Abbruch als Fehlversuch. Sie haben andererseits aber auch das Recht, an der praktischen Prüfung teilzunehmen und bei Bekanngabe der Ergebnisse ein Feedback zu erhalten.
Offiziell gibt es keine Beschränkung, wie oft Sie die Prüfung wiederholen dürfen. Jedoch muss von Versuch zu Versuch eine Verbesserung deutlich erkennbar sein, wenn Sie Ihre Chance erhöhen wollen, die Prüfung zu bestehen. Bei der Bekanntgabe der Ergebnisse nach der Prüfung erhalten Sie ein Feedback. Wenn Sie also beispielsweise zum dritten Mal die Prüfung nicht bestanden haben und das Feedback negativ ausfällt, können Sie davon ausgehen, dass ein weiterer Versuch nicht immer sinnvoll ist.
Es gibt keine Altersbegrenzung für Tonmeister*in (BA/MA). Es wird ein aussagekräftiges Audiogramm Ihrer Ohren wird verlangt, aus dem hervorgeht, dass Sie keine Schädigungen an Ihrem Gerhör haben.
Klavierbegleitung
Wenn Sie keine*n eigene*n Klavierbegleiter*in mitbringen können, wird für die Prüfung eine Klavierbegleitung gestellt. Leider ist es aber nicht möglich, vorab mit den Korrepetitor*innen zu üben bzw. sich mit ihnen abzusprechen.
Die Prüfungsteile
Die Zulassungsprüfung besteht aus vier theoretischen und vier praktischen Einzelprüfungen. Es müssen alle Prüfungsteile bei einem Versuch bestanden werden. Es ist nicht möglich, einzelne nicht bestandende Prüfungsteile im folgenden Jahr einzeln nachzuholen. Werden nicht alle Prüfungsteile abgelegt, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Gleichzeitig ist ein Bestehen der theoretischen Prüfungsteile keine Vorraussetzung, um zur praktischen Prüfung zugelassen zu werden. Auch wenn die Gesamtprüfung nicht mehr erfolgreich absolviert werden kann, hat man so noch die Möglichkeit, die Prüfungsmodalitäten kennenzulernen.
Die theoretischen Prüfungsteile
Die praktischen Prüfungsteile
Prüfungsablauf
(theoretische Prüfungen - unter Vorbehalt)
09:00 - 10:00 | Gehörbildungsklausur |
10:15 - 11:15 | Tonmeister*in Test |
11:30 - 12:30 | Musiktheorieklausur |
12:30 - 13:00 | Einteilung der praktischen Prüfungsteile ab Montag |
13:00 - 14:00 | Hörtest |
14:00 | Prüfungsende |
(Änderungen vorbehalten)