Belegliste

Nach Abschluss eines geförderten Projektes ist ein (Schluss-)Verwendungsnachweis einzureichen. Bei überjährigen Projekten ist zudem je nach Förderkulisse  ein Zwischennachweis jeweils nach Abschluss eines Haushaltsjahres vorzulegen.

In der Regel bestehen diese aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Die Belegliste ist ein Teil dieses zahlenmäßigen Nachweises. Sie stellt die Ausgaben nach Ausgabearten laut Finanzierungsplan („Budgetpositionen“) in zeitlicher Reihenfolge dar. Die genaue Regelung zum Nachweis über die Verwendung finden Sie im Zuwendungsbescheid.

An der UdK wird die Belegliste durch den zuständigen den/ die Drittmittelsachbearbeiter/in anhand der vorgelegten Belege, Rechnungen, etc. geführt. Vor Abgabe des Verwendungsnachweises werden die Projektleiter um die Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Belegliste gebeten. Um diese Aufgabe wahrnehmen zu können, sollten Sie eine eigene Übersicht führen.