Haushaltsbefugnisse

Für die Durchführung Ihres Projektes hat der Zuwendungsgeber mit Bewilligungsbescheid finanzielle Mittel bereitgestellt.

Damit Sie diese Mittel im Projekt ausgeben können (Beschaffungen tätigen, Verträge eingehen, Aufträge auslösen usw.), benötigen Sie entsprechende Haushaltsbefugnisse.

Bitte beachten Sie, dass die notwendigen Befugnisse  Ihnen vor Beauftragung oder Bestellung übertragen worden sind.

Für die Übertragung der Befugnisse wenden Sie sich bitte an Ihre jeweilige Fakultätsverwaltung oder im Falle einer Nichtanbindung direkt an das Haushaltsreferat. Diese müssen beantragt werden.

Nach der Entscheidung werden Sie schriftlich über die Höhe und den Wirkungsbereich Ihrer Befugnis informiert. Bitte beachten Sie, dass diese Befugnis nicht nur Rechte sondern auch Pflichten und insbesondere Verantwortung (z.B. für die Richtigkeit der Vergabe) bedeutet!

 

Es handelt sich um folgende Befugnisse:

  • Bewirtschaftungsbefugnis: Die Bewirtschaftungsbefugnis ist das Recht im Rahmen von Haushaltsmitteln haushaltswirksame Entscheidungen zu treffen, die zu Einnahmen und Ausgaben führen können.
  • Dazu gehört auch die Vertragsbefugnis oder rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht: Dabei handelt es sich um die Befugnis Rechtsgeschäfte (Kaufverträge, Abschluss von Honorar- und Werkverträgen) mit Wirkung für die UdK abzuschließen.
  • Zeichnungsbefugnis: Unter dem Begriff der Feststellungsbefugnis versteht man das Recht, einen Zahlungsanspruch bzw. eine Zahlungsverpflichtung auf dessen/deren rechnerische und sachliche Richtigkeit zu prüfen und selbige schriftlich zu bescheinigen (siehe sachlich richtig, rechnerisch richtig).
  • Anordnungsbefugnis: Der Begriff der Anordnungsbefugnis bezeichnet das Recht, eine Kasse verbindlich anzuweisen, Auszahlungen zu tätigen, Einzahlungen anzunehmen und entsprechende Buchungen vorzunehmen. An der UdK wird die Anordnung nur im Haushaltsreferat ausgeübt.