Finanzielle Förderung durch das Anreizsystem

Vergaberichtlinien

 

Das Anreizsystem dient der Erhöhung des Flinta*anteils auf den künstlerischen und wissenschaftlichen Qualifikationsstufen und Professuren an der UdK.

In den vergangenen Jahren betrug der jährliche Förderungsbetrag ca. 12.000 Euro. Der Schwerpunkt der Förderungen liegt bei der Vergabe von Lehraufträgen und der Unterstützung bei Projekten zur Qualifizierung des Mittelbaus.

 

Zielsetzung für den Mitteleinsatz:

  • Abbau struktureller Benachteiligung von Flinta*
  • gezielte Förderung von Flinta* in unterrepräsentierten Bereichen
  • Förderung des Geschlechterdiskurses in Forschung, Kunst und Lehre

 

Förderungsfähig sind:

  • Projekte zur Qualifizierung von Flinta* insbesondere in unterrepräsentierten Bereichen bzw. für eine Professur (z.B. Lehrauftrag)
  • Vorträge, Ringvorlesungen, Tagungen
  • künstlerische Projekte und Vorhaben zu geschlechterspezifischen Themen
  • Veranstaltungen (Konzerte, Ausstellungen, Filmreihen, Workshops)

 

Wie wird gefördert?

Grundsätzlich kann eine Förderung für Personal- und / oder Sachmittel erfolgen.

Personalmittel:

  • Lehrauftrag (Voraussetzung: Lehrerfahrung)
  • Workshop (Lehrerfahrung wird nicht vorausgesetzt)
  • Tutor*innenstelle für ein Seminar,
  • Honorar für eingeladene Personen im Rahmen einer Veranstaltung an der UdK (z.B. zu einem Vortrag oder einem Vortrag mit anschließendem Interview)
  • Auftrag für eine freiberufliche Tätigkeit innerhalb eines geförderten Projekts (Werkvertrag),
  • etc.

 

Sachmittel:

  • Materialkosten, die im Rahmen eines Projekts verwendet werden.
  • Druck einer Publikation
  • Raummiete
  • ect.

 

!! Es können  k e i n e  Fahrtkosten, Transportkosten, Nahrungsmittel erstattet werden !!

Bitte hängt euren Förderanträgen einen groben Finanz- und Terminplan an. Details besprechen wir mit euch nach Förderzusage.

 

Wer kann sich bewerben?

  • Mitarbeiter*innen der Gruppe 1 (Professor*innen) und 2 (künstlerische und wissenschaftliche Mitarbeitende) der Fakultät Gestaltung für Personen, die gefördert werden sollen (z.B. Absolvent*innen).
     

Bewerbung und Ablauf

Die Fördermittel können bei den Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Fakultät Gestaltung per E-Mail beantragt werden. Dafür bitte das folgende Dokument ausfüllen und an Beke frauenbeauftragte2fak02_ @udk-berlin.de schicken.

Antrag Anreizsystem

 

Bewerbungsfrist

Die Fördermittel können in jedem Jahr im Zeitraum 02.01. -  31.01. beantragt werden. Ansprechpartner*innen sind die Frauen-und Gleichstellungsbeauftragten der Fakultät Gestaltung.

 

Mittelvergabe

Die Mittel werden von einer unabhängigen Kommission vergeben. Diese setzt sich zusammen aus Vertreter*innen der Statusgruppen 1-3 (Professor*innen, Mittelbauer*innen, Student*innen) und den  Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten.

 

Zeitlicher Ablauf:

02.01. - 31.01.jährliche Bewerbungsfrist
Am ersten Dienstag nach Fristende findet die  Sitzung der Kommission für die Vergabe der Mittel statt.
Die Bekanntgabe der Verteilung der Mittel erfolgt innerhalb von 10 Tagen per Mail.

Die Mittel müssen in jedem Jahr bis zum 31.10. verwendet werden. Eine eventuelle spätere Abrechnung kann nur mit vorheriger Zustimmung der jeweiligen Institutsverwaltung erfolgen.

 

Für alle Fragen stehen wir Euch gerne persönlich zur Verfügung.