Die UdK Berlin ruft den Klimanotstand aus

Quelle: Katharina Brenner, Pascal Kress

Mit dem Übereinkommen von Paris haben nahezu 200 Staaten im Dezember 2015 verbindlich vereinbart, die Erderhitzung auf deutlich unter 2 °C im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter zu beschränken. Der Ende 2019 vorgestellte Green Deal der EU sieht zudem eine Senkung der Treibhausgasemissionen um mindestens 40 Prozent bis 2030 im Vergleich zum Basisjahr 1990 vor, wobei die Zielzahl kürzlich auf 60 Prozent erhöht wurde. Auch das Land Berlin hat die Klimanotlage im Dezember 2019 anerkannt und sich mit dem Energiewendegesetz das Ziel gesetzt, bis 2050 klimaneutral zu werden.

Vor diesem Hintergrund sind die Berliner Hochschulen nicht nur gemäß den laufenden Hochschulverträgen zum Abschluss bilateraler Klimaschutzvereinbarungen mit der für Klimaschutz zuständigen Senatsverwaltung verpflichtet. Die Hochschulleitung sieht es auch als ihre grundsätzliche institutionelle Verpflichtung, dass sich die UdK Berlin auf einen zielgerichteten Weg zu einer klimagerechten und nachhaltigen Hochschule begibt.

Der Akademische Senat der UdK Berlin hat daher in seiner Sitzung vom 4. November 2020 mit sofortiger Wirkung den Klimanotstand ausgerufen und sich den nachstehenden Handlungszielen der Hochschulleitung und der AG Klima angeschlossen:

  • Gründung einer AS-Kommission für Klimagerechtigkeit und Nachhaltigkeit (KKN) bis zum Ende des Wintersemesters 2020/2021
  • Erarbeitung eines Handlungsplans in 2021 zur Transformation in eine klimaneutrale Hochschule
  • UdK-weite Sensibilisierung, Verankerung und Sichtbarmachung von Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsthemen in Kunst, Wissenschaft, Praxis und Verwaltung
  • kontinuierlicher Ausbau des Bildungs- und Veranstaltungsangebots zu den Themen Klima und Nachhaltigkeit für alle UdK-Mitglieder
  • Stärkung von Kooperationen mit nachhaltig agierenden Partner*innen
  • Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Mobilitäts- und Campusentwicklung
  • sukzessive Einführung eines Monitorings und Berichtwesens zur Umwelt- und Klimaverträglichkeit des Hochschulbetriebs

Insbesondere der neu zu gründenden Kommission für Klimagerechtigkeit und Nachhaltigkeit kommt eine Schlüsselrolle zu: Sie wird Umweltleitlinien, Grundlagenpapiere, Vorschläge und Konzepte erarbeiten und Vorlagen zur Beschlussfassung in den AS, die Fakultäts- und Institutsräte einbringen. Außerdem wird sie ein UdK-weites Nachhaltigkeitskonzept entwickeln.

Die erste Amtsperiode umfasst 24 Monate und beginnt voraussichtlich zum Sommersemester 2021.

Wenn Sie als UdK-Mitglied Interesse haben, sich in der Kommission zu engagieren, melden Sie sich gern direkt bei Diana Rothe unter stud13_ @intra.udk-berlin.de.

 

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