![Foto: Katja Borchhardt](/fileadmin/2_dezentral/Referat_Foerdermittel/Bilder/Teaser_Schritte_im_Projekt.jpg)
Schritte im Projekt nach der Bewilligung
Sie haben eine Bewilligung für Ihr beantragtes Projekt erhalten und möchten gern starten. Auf den Seiten der Drittmittelverwaltung erfahren Sie weitere Einzelheiten über die Abwicklung eines Projektes.
Wie Sie Schritt für Schritt Ihre Idee zum Projektstart führen, zeigt unser exemplarischer Ablauf eines Drittmittelvorhabens an der UdK Berlin vom Antrag bis zur Bewilligung.
1. Sie informieren Ihre Fakultätsverwaltungsleitung mit der Projektanmeldung | Sobald Ihre Idee Gestalt annimmt, melden Sie Ihr Vorhaben bitte so früh wie möglich bei Ihrer Fakultätsverwaltungsleitung an. Hierfür steht das Formular Projektanmeldung im Intranet (unter Finanzen/Vordrucke Referat für Fördermittel) bereit, mit dem sich erste Eckdaten zur geplanten Antragssumme oder dem Projektzeitraum zusammenfassen lassen. |
2. Die Fördermittelstelle berät Sie bei der Antragstellung und Kostenkalkulation | Die inhaltliche Ausarbeitung Ihres Antrags richtet sich nach den spezifischen Anforderungen je nach Programm und Mittelgeber. In der Regel setzt sich ein Antrag aus der inhaltlichen Projektbeschreibung und einer Finanzierungsübersicht zusammen, die den Bedarf aufzeigt wie z.B.:
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3. Die Fördermittelstelle erstellt ein Prüfverfahren | Wir informieren mit einem zusammenfassenden Prüfverfahren die Hochschulleitung sowie alle beteiligten Stellen in der UdK-Verwaltung über Ihr geplantes Projekt. |
4. Der Antrag kann eingereicht werden | Mit dem Abschluss des Prüfverfahrens kann der Antrag eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass
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1. Der Zuwendungsbescheid geht ein. Falls der Mittelgebende Kürzungen an der ursprünglichen Antragssumme vorgenommen hat, unterstützen wir Sie bei einer aktualisierten Finanzkalkulation. |
2. Das Referat für Fördermittel und Kooperationen hält mit der Projektanzeige die bewilligte Fördersumme sowie zusätzliche Projektinformationen wie die steuerliche und rechtliche Einordnung, fakultäre Zuständigkeiten und Haushaltsbefugnisse. Die Fördermittelstelle informiert mit abgeschlossener Projektanzeige über die Annahme der Bewilligung. |
3. Die Kolleg*innen der Drittmittelverwaltung übernehmen und nennen Ihnen die Ansprechperson für die finanzielle Abwicklung. Die*der Drittmittelsachbearbeiter*in richtet eine Projektnummer und ein Projektkonto für die Budgetsteuerung ein und begleitet Sie über den gesamten Projektverlauf vom Mittelabruf über Umwidmungen bis zum Schlussverwendungsnachweis. |
4. Bei Verbundprojekten ist meist noch der Abschluss eines Kooperationsvertrags erforderlich, den das Referat für Fördermittel und Kooperationen mit Ihnen und den Verbundpartner*innen abstimmt. |
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