Von der Idee zum Drittmittelprojekt

Wie Sie Schritt für Schritt Ihre Idee zum Projektstart führen, zeigt unser exemplarischer Ablauf eines Drittmittelvorhabens an der UdK Berlin vom Antrag bis zur Bewilligung.

Ablauf eines Drittmittelantrags an der UdK Berlin

Quelle: UdK Berlin

Von der Projektidee zum Antrag

1. Sie informieren Ihre Fakultätsverwaltungsleitung mit der Projektanmeldung  

Sobald Ihre Idee Gestalt annimmt, melden Sie Ihr Vorhaben bitte so früh wie möglich bei Ihrer Fakultätsverwaltungsleitung an. Hierfür steht das Formular Projektanmeldung im Intranet (unter Finanzen/Vordrucke Referat für Fördermittel) bereit, mit dem sich erste Eckdaten zur geplanten Antragssumme oder dem Projektzeitraum zusammenfassen lassen. 

2. Die Fördermittelstelle berät Sie bei der Antragstellung und Kostenkalkulation  

Die inhaltliche  Ausarbeitung Ihres Antrags richtet sich nach den spezifischen Anforderungen je nach Programm und Mittelgeber. In der Regel setzt sich ein Antrag aus der inhaltlichen Projektbeschreibung und einer Finanzierungsübersicht zusammen, die den Bedarf aufzeigt wie z.B.:

  • Personalkosten (wissenschaftliche, künstlerische und administrative Mitarbeiter*innen oder studentische Hilfskräfte)
  • Sachmittel (Geräte, Reisekosten, Honorare, Verbrauchsmaterial, Dienstleistungen, Publikationskosten etc.)
  • Gemeinkostenpauschale (zusätzlich zu den direkten Personal- und Sachkosten ist je nach Förderlinie ein Gemeinkostenanteil einzuplanen)

3. Die Fördermittelstelle erstellt ein Prüfverfahren

Wir informieren mit einem zusammenfassenden Prüfverfahren die Hochschulleitung sowie alle beteiligten Stellen in der UdK-Verwaltung über Ihr geplantes Projekt. 

4. Der Antrag kann eingereicht werden

Mit dem Abschluss des Prüfverfahrens kann der Antrag eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass

  • die vorherige Mitzeichnung der Hochschulleitung für die Einreichung von Fördermittelanträgen vorliegen muss,
  • in der Regel rechtsverbindlich nur die Hochschulleitung Anträge oder Verträge unterzeichnen darf,
  • vor einer Bewilligung nicht mit dem Projektvorhaben begonnen werden darf.

Der Antrag wird bewilligt

1. Der Zuwendungsbescheid geht ein. Falls der Mittelgebende Kürzungen an der ursprünglichen Antragssumme vorgenommen hat, unterstützen wir Sie bei einer aktualisierten Finanzkalkulation.

2. Das Referat für Fördermittel und Kooperationen hält mit der Projektanzeige die bewilligte Fördersumme sowie zusätzliche Projektinformationen wie die steuerliche und rechtliche Einordnung, fakultäre Zuständigkeiten und Haushaltsbefugnisse. Die Fördermittelstelle informiert mit abgeschlossener Projektanzeige über die Annahme der Bewilligung.

3. Die Kolleg*innen der Drittmittelverwaltung übernehmen und nennen Ihnen die Ansprechperson für die finanzielle Abwicklung. Die*der Drittmittelsachbearbeiter*in richtet eine Projektnummer und ein Projektkonto für die Budgetsteuerung ein und begleitet Sie über den gesamten Projektverlauf vom Mittelabruf über Umwidmungen bis zum Schlussverwendungsnachweis.

4. Bei Verbundprojekten ist meist noch der Abschluss eines Kooperationsvertrags erforderlich, den das Referat für Fördermittel und Kooperationen mit Ihnen und den Verbundpartner*innen abstimmt.

 

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