Benutzung, Zugang

Benutzung des Universitätsarchivs

Das Archivder Universität der Künste Berlin ist ein öffentliches Archiv im Sinne des Berliner Archivgesetzes (Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut des Landes Berlin vom 14.03.2016). Es steht jedem*jeder Interessierten zur Benutzung für wissenschaftliche, künstlerische und sonstige Zwecke offen. Die persönliche Einsichtnahme in Archivalien findet im Lesesaal des Archivs nach Anmeldung und Terminabsprache während der Öffnungszeiten statt. Außerdem ermöglicht das Archiv die Nutzung von Archivalien durch digitale Angebote, schriftliche Auskünfte und die Bereitstellung von Reproduktionen.

Interessent*innen sind eingeladen, mit uns Kontakt aufzunehmen.

Einsicht in Archivalien

Die Einsicht in Archivalien ist im Lesesaal des Archivs in Charlottenburg während der Öffnungszeiten möglich. Um vorherige Anmeldung, die spätestens zwei Tage vor dem gewünschten Besuchstermin erfolgen sollte, wird gebeten.

Lesesaal des Archivs
Einsteinufer 43, Raum 28
10587 Berlin

Öffnungszeiten:
mo-do 10-16 Uhr
und nach Vereinbarung

Findmittel und schriftliche Anfragen

Benutzer*innen können bei Recherchen auf die vorhandenen Findmittel zurückgreifen, um Archivalien, die für sie von Interesse sind, zu ermitteln. Das Archivpersonal steht beratend zur Seite. Ein kurzer Überblick der Bestände befindet sich hier. Interessent*innen haben darüber hinaus die Möglichkeit, sich mit schriftlichen Anfragen an das UdK-Archiv zu wenden. Sie erhalten dann Auskünfte zur Quellenlage.

Reproduktionen, Leihgaben, Bildrechte

Reproduktionen von Archivalien können angefertigt werden, soweit es konservatorisch vertretbar und rechtlich zulässig ist. Entleihungen (Leihgaben) sind nur für besondere Zwecke, vor allem für Ausstellungen, möglich. Die Edition von Schriftstücken und die Veröffentlichung von Bildquellen bedürfen unter Umständen der Genehmigung. Für Reproduktionen, die das Archiv anfertigt, können Entgelte entstehen.

Schutzfristen

Für behördliches Schriftgut gelten, wie im öffentlichen Archivwesen üblich, Schutzfristen. Das Archivgut darf laut Berliner Archivgesetz erst 30 Jahre nach der Entstehung benutzt werden. Ausnahmen sind nach einem schriftlichen Antrag möglich. Archivgut, das sich – so das Gesetz – „nach seinem wesentlichen Inhalt auf eine natürliche Person bezieht (personenbezogenes Archivgut)”, darf nur mit Einwilligung des*der Betroffenen zugänglich gemacht werden. Nach dessen*deren Tod ist noch zehn Jahre lang die Zustimmung der Angehörigen erforderlich. Archivgut mit Werkcharakter ist für die Dauer des urheberrechtlichen Schutzes bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers*der Urheberin nur in den engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes nutzbar. Dies gilt insbesondere für die Anfertigung von Reproduktionen.

Quellenangaben und Zitierweise

Sämtliche Erkenntnisse, die anhand von Archivalien aus dem Universitätsarchiv gewonnen werden, müssen in Veröffentlichungen belegt werden, d. h. die Quelle muss angegeben werden.

Hinweise zur Quellenangabe und Zitierweise finden Sie hier.

Rechtsgrundlagen

Für die Benutzung des Archivs der Universität der Künste Berlin gelten die Benutzungsordnung für das Universitätsarchiv der Universität der Künste Berlin vom 8. Februar 2006 sowie die Rahmengebührensatzung der Universität der Künste Berlin vom 18. Juni 2020 mit den Festlegungen des Präsidenten der Universität der Künste Berlin vom 21. September 2020.