Akademischer Senat
Aufgaben
Der Akademische Senat entscheidet in akademischen Angelegenheiten von Forschung, Lehre, Studium, Kunstausübung, künstlerische Entwicklungsvorhaben und Weiterbildung. Seine Aufgaben sind im Berliner Hochschulgesetz und in der Grundordnung der Universität der Künste Berlin geregelt. Er ist u.a. zuständig für:
- Stellungnahme zum Entwurf des Haushaltsplans und dessen Billigung
- Einrichtung, Veränderung und Aufhebung von Studiengängen,
- Erlass von Satzungen, soweit nicht anders vorgesehen
- Aufstellung von Grundsätzen für Lehre, Studium und Prüfungen, den Beschluss fachübergreifender Verfahrensregelungen für Hochschulprüfungen sowie die Stellungnahme zur Studien- und Prüfungsordnungen
- Beschlussfassung über Hochschulentwicklungspläne und Ausstattungspläne
- Stellungnahme zu den Berufungsvorschlägen der Fakultäten
- Beschlussfassung über die Frauenförderrichtlinie, die Frauenförderpläne und die Gleichstellungskonzepte
- Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung in Fragen der Forschung und der Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses
- Beschlussfassung über den Vorschlag zur Wahl des*der Präsidenten*Präsidentin und der Vizepräsidenten*Vizepräsidentinnen
- Vorschläge für die Einrichtung, Veränderung und Aufhebung von Fakultäten und wissenschaftlichen Organisationseinheiten
Vorlesungsfreie Zeit: Ferienausschusses des Akademischen Senats
Der Ferienausschuss tagt bei dringendem Bedarf in der vorlesungsfreien Zeiten zwischen dem Sommersemester und dem Wintersemester.
Der Sitzungstermin des Ferienausschusses des Akademischen Senats sowie weitere Informationen finden Sie auf der entsprechenden Kachel "Ferienausschuss des Akademischen Senats".
377. ordentliche Sitzung des Akademischen Senats
am Mittwoch, 6. Mai 2026 um 14:00 Uhr
im Raum 110, Hardenbergstr. 33, 10623 Berlin
378. ordentliche Sitzung des Akademischen Senats
am Mittwoch, 3. Juni 2026 um 14:00 Uhr
im Raum 110, Hardenbergstr. 33, 10623 Berlin
379. ordentliche Sitzung des Akademischen Senats
am Mittwoch, 1. Juli 2026 um 14:00 Uhr
im Raum 110, Hardenbergstr. 33, 10623 Berlin
Mitgliederliste
Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Akademischen Senats werden in den Gremienwahlen für die Amtszeit von 2 Jahren gewählt.
Mitgliederliste des Akademischen Senats
für die Amtszeit vom 1. Oktober 2025 bis 30. September 2027
Sitzungsgeld
Studentische Mitglieder bzw. deren Stellvertretung, das beratende Mitglied des AStA bzw. dessen Stellvertretung und nebenberufliche Lehrkräfte, die als stimmberechtigte bzw. beratende Mitglieder an der Sitzung teilnehmen, erhalten gemäß der Hochschulsitzungsgeldverordnung (HSigVO) Sitzungsgeld. Das entsprechende Formular wird zur Verfügung gestellt.
Vertretungsregelung
Falls Sie an einer Sitzung nicht teilnehmen können, geben Sie bitte zur Sicherung der Beschlussfähigkeit rechtzeitig der Geschäftsstelle Bescheid, so dass die Vertretung benachrichtigt werden kann.
Allgemeine Informationen:
Die Mitglieder eines Gremiums werden von den gewählten stellvertretenden Mitgliedern derselben Mitgliedergruppe vertreten. Dabei ergibt sich die Reihenfolge der Stellvertretungen aus der Anzahl der Stimmen, die die Bewerber*innen bei der Gremienwahl erhalten haben. Die Stellvertretungen werden nach Stimmenanzahl aufgelistet und müssen in dieser Reihenfolge angefragt werden. Setzen sich die Mitglieder einer Mitgliedergruppe eines Gremiums aus Bewerber*innen von mehreren Wahlvorschlägen zusammen, können Mitglieder nur Stellvertreter*innen desselben Wahlvorschlags vertreten werden.
Kontakt
Diana Rothe
Referat für Studien- und Gremienangelegenheiten
Tel.: (030) 3185-2451
E-Mail: stud52@intra.udk-berlin.de