Studieren an zwei Hochschulen

Vereinbarkeit der Studienfächer

 

Die Zentren und Schools für Lehrkräftebildung der Berliner Universitäten arbeiten in verschiedenen Gremien konstruktiv zusammen und bemühen uns, uns für praktische Verbesserungen in Ihrem Studienalltag einzusetzen. Aufgrund der hohen Anzahl von Fachkombinationsmöglichkeiten, ist eine Überschneidungsfreiheit aller Veranstaltungen nicht immer zu ermöglichen. Bei anhaltender Unvereinbarkeit von Erst-, Zweit- und Drittfach wenden Sie sich gerne an uns: zfkl_ @udk-berlin.de.

 

Schools of Education der Berliner Universitäten

Auf den Webseiten der Schools finden Sie Informationen zu Ansprechpartner*innen, den Lehramtsbezogenen Berufswissenschaften (LBW), zu Studienordnungen und vieles mehr.

Begleitung der Schulpraktika durch die beiden Universitäten

 

Berufsfelderschließendes Praktikum im Bachelor

Das sechswöchige »Berufsfelderschließende Praktikum« im Bachelorstudium wird von der Partneruniversität im Bereich Lehramtsbezogener Berufswissenschaft betreut. Informationen dazu finden Sie auf den Webseiten der Partneruniversitäten:
Humboldt UniversitätFreie Universität  – Technische Universität

 

Praxissemsester im Master

Das Praxissemester im Masterstudiengang wird durch das »Praktikumsbüro« Ihrer Erstuniversität, der UdK Berlin in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Partneruniversität organisiert. Das Praxissemester für den Studiengang »Musik und sonderpädagogische Fächer« wird von der Humboldt Universität in Zusammenarbeit mit der UdK organisiert.

Zweitfachwechsel (Lehramt ISS/Gym)

Die Vergabe der Zweitfächer sowie das Verfahren beim Zweitfachwechsel ist in der Satzung für die Zulassung zum ersten Fachsemester und zum Zweitfachwechsel in den lehramtsbezogenen Bachelorstudiengängen mit dem Fach Bildende Kunst, Musik oder Theater/Darstellendes Spiel geregelt.

Sollten Sie Ihr Zweitfach wechseln wollen, schreiben Sie bitte eine E-Mail bis
spätestens bis Anfang Juni eines jeden Jahres an folgende Adresse:
zweitfachvergabe-lehramt_ @udk-berlin.de oder nehmen mit Susanne Hagen (IPA) Kontakt auf und melden Sie, dass Sie das Zweitfach wechseln wollen. Weitere Informationen zu dem Verfahren erhalten Sie direkt von Susanne Hagen.

Bitte beachten Sie: Ein Zweitfachwechsel ist NUR zum Wintersemester möglich. Leider gibt es keine Garantie für einen Erfolg Ihres Antrags auf einen Zweitfachwechsel, da nicht immer genügend Plätze für Wechsler*innen im gewünschten Fach zur Verfügung stehen.

Bitte beachten Sie auch die eventuellen Konsequenzen für Ihr BAföG. Laut BAföG ist eine Weiterförderung bei einem Fachwechsel bis zum Ende des 2. Semesters möglich.

Rückmeldung

Beachten Sie bitte, dass Sie nach jeder Rückmeldung für das kommende Semester die Studienbescheinigung der Zweituniversität beim IPA der UdK Berlin einreichen müssen.  Bitte verwenden Sie folgende E-Mail-Adresse:
rueckmeldung-lehramt_ @udk-berlin.de.

Studienabschluss

Ihr Studienabschlussdokument (Bachelor of Arts/Master of Education) wird von der UdK Berlin ausgestellt. Auf dem Abschlussdokument sind Ihre Leistungen, die Sie an der Zweituniversität absolviert haben, ebenfalls aufgeführt.

 

Nachweis der Leistungen im Zweitfach

Teilabschlussdokumente

Für Ihren Bachelor- und Masterabschluss an der UdK Berlin, benötigen Sie ein sogenanntes Teilabschlussdokument, mit dem Sie Ihre Leistungen im Zweitfach und den Bildungs- und Erziehungswissenschaften nachweisen konnen. Diese Dokumente erhalten Sie an der jeweilgen Partneruniversität.

 

HU

Sie erhalten das Teilabschlussdokument im jeweilig für das Zweitfach zuständigen Prüfungsamt der HU (die Büros sind auch für die Teilabschlussdokumente der Bachelorstudierenden zuständig).

Übersicht über die zuständigen
Prüfungsbüros im M.Ed. — Professional School of Education

 

FU

Für den Abschluss an der UdK benötigen Sie die »Bescheinigung über den Leistungsstand«. Das Dokument wird Ihnen an der FU vom Prüfungsbüro ausgestellt. Auf dem Dokument sind die Fächer, die Teilabschlussnote sowie das Datum der letzten Leistung aufgeführt und es wird vom Prüfungsbüro unterschrieben. Wenn Sie die »Bescheinigung über den Leistungsstand« benötigen, wenden Sie sich bitte an das zuständige Prüfungsbüro:

Liste der Prüfungsbüros der DSE

 

TU - Arbeitslehre

Für die Erstellung der Abschlussdokumente ist nur die so genannte »Notenbescheinigung« - unterzeichnet und mit einem Siegel versehen - gültig. Die Bescheinigung über 67 Leistungspunkte im Zweitfach wird ausschließlich im Original (nicht elektronisch) vom zuständigen Team im zentralen Prüfungsamt der TU Berlin ausgestellt und Ihnen mit Unterschrift und Siegel übersendet. Selbst ausgedruckte Leistungsübersichten aus dem System QISPOS sind nicht gültig.  Sie können die Mail des Prüfungamtes der TU nebst Anhang mit Notenbescheinigung an das Prüfungsamt der UdK weiterleiten.

Zuständig ist das zentrale Prüfungsamt I B, Team 1,
die E-Mailadresse lautet: ib1_ @pruefungen.tu-berlin.de

Die Webseite des Referats Prüfungen (Prüfungsamt) erreichen Sie hier