Flex-Master

Informationsveranstaltung zum Flex-Master am 01.07.2025

Ab dem Wintersemester 2026/27 wird es im neuen Flex-Master zwei Studienoptionen mit unterschiedlichen Studienverläufen geben:

 

  • Die kompakte Option, die dem bisherigen Studienverlauf mit einem kompakten Praxissemester im dritten Fachsemester entspricht. 
  • Die duale Option mit einem über mehrere Semester gestreckten Praxissemester, das parallel zu einer Berufstätigkeit an der gleichen Schule absolviert wird

 

Die Informationsveranstaltung zum Flex-Master an der UdK fand am Dienstag, den 01. Juli 2025 von 16:00 bis 18:00 Uhr  digital über Webex für alle Lehramtsbachelorstudierenden ISS/Gym und Grundschule (Bildende Kunst, Musik, Theater/Darstellendes Spiel) ab dem 3. Fachsemester statt. 

Die Präsentation zur Informationsveranstaltung finden Sie hier.

Bei Fragen rund um den Flex-Master kontaktieren Sie gerne das Praktikumsbüro unter praktikumsbuero_ @udk-berlin.de

FAQ

  • Ab dem Wintersemester 2026/27 wird es im neuen Flex-Master zwei Studienoptionen mit unterschiedlichen Studienverlaufsplänen geben:

     

    • Die bisherige kompakte Option (bisheriger Studienverlauf mit einem kompakten Praxissemester im dritten Fachsemester).

    • Die duale Option mit einem über das 1. bis 3. Fachsemester Semester gestreckten Praxissemester, das parallel zu einer Berufstätigkeit an der gleichen Schule absolviert wird.

  • In der dualen Option verbinden Sie die Arbeit an einer Schule mit einem gestreckten Praxissemester an der gleichen Schule. Das Praxissemester geht dann (bei einem Vollzeitstudium) über drei Semester. 

  • Die für Schulen zuständige Senatsverwaltung schreibt Arbeitsverträge an Schulen im Rahmen der dualen Option aus. Wenn Sie einen solchen Arbeitsvertrag abgeschlossen haben, studieren Sie in der dualen Option. Ihre Bewerbung auf einen der Verträge hat nur Aussicht auf Erfolg, wenn Sie Ihren Bachelor aller Voraussicht nach im Sommersemester vor Beginn des Masterstudiums erfolgreich abschließen werden. Sie müssen deshalb folgende Bedingungen zum Bewerbungszeitpunkt erfüllen:

     

    • Immatrikulation im Bachelorstudiengang mit Lehramtsoption an der UdK zum Zeitpunkt der Antragsstellung
    • Bewerbung und Zulassung zum Masterstudiengang zum Wintersemester 2026/27
    • Abschluss eines spezifischen Arbeitsvertrags mit einer Berliner Schule gemäß der Stellenausschreibung „FLEX-Master-Duale Option“ der SenBJF
    • Fristgerechte Antragstellung auf Absolvierung des Praxissemesters in der flexibilisierten Variante (duale Option) per E-Mail an praktikumsbuero_ @udk-berlin.de bis zum 17.04.2026 – bitte beachten Sie, dass der Antrag unterschrieben sein muss
    • Orientierung: 120 abgeschlossene Leistungspunkte (rechtzeitiges Einreichen aller Modulscheine der UdK bzw. Leistungsübersicht der Zweituniversität beim IPA)

    Über den genauen Ablauf des Antragsverfahrens werden Sie noch informiert. Bitte lassen Sie uns bis zum 30.01.2026 eine formlose E-Mail zukommen an praktikumsbuero_ @udk-berlin.de. Wir informieren Sie dann über die weiteren Schritte.

  • Der Bewerbungsprozess um einen Arbeitsvertrag beginnt damit, dass Sie sich fristgerecht über das Bewerbungsportal bei der Senatsverwaltung bewerben. In der Regel ist der Bewerbungszeitraum im Februar/März. Sie geben hierbei ihre angestrebte Laufbahn, die studierten Fächer und Wunschregionen, ggf. auch Wunschschulen an. Initiativbewerbungen an Schulen sind nicht möglich.

    Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens wird dann geprüft, ob Sie die Voraussetzungen für die duale Option erfüllen. In einem ersten Schritt prüft die Senatsverwaltung, ob Sie die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen. Hierzu bittet sie uns um die Prüfung der Voraussetzungen, die Ihr Studium betreffen. 

    Im Mai finden Auswahlverfahren an den Schulen statt. Daran können sich nur Schulen beteiligen, die gleichzeitig auch einen Praxissemesterplatz für Sie zur Verfügung stellen können.

    Des Weiteren bewerben Sie sich an Ihrer Universität für einen Studienplatz im Master of Education und geben hierbei an, ob Sie den Master in der dualen Option studieren möchten.

  • Wenn Sie in der dualen Option studieren, müssen Sie an der Schule sowohl die schulpraktischen Studienleistungen (gestrecktes Praxissemester), als auch die vertraglich geregelte Unterrichtsverpflichtung erbringen. Sie sollen in den Unterrichtsfächern eingesetzt werden, die Sie studieren.

  • Die Betreuung im Praxissemester in der dualen Option ist die gleiche wie in der kompakten Option. Das bedeutet, dass Sie sowohl in der Universität als auch an der Schule betreut werden.

    An der Universität besuchen Sie während des Praxissemesters begleitende Lehrveranstaltungen. Ihre Dozierenden besuchen Sie außerdem in Ihrem Unterricht.

    An der Schule werden Sie durch Mentor*innen betreut. Dabei handelt es sich um Fachlehrer*innen, die Sie während Ihres gestreckten Praxissemesters begleiten und deren Qualifizierung (d.h. Staatsprüfung oder ein entsprechendes Äquivalent) im entsprechenden Fach/in der entsprechenden Fachrichtung abgeschlossen ist. Eine Übersicht zur Funktion und zu Aufgaben der Mentor*innen finden Sie im Praxissemester-Leitfaden.

  • In der dualen Option liegt der Mindest-Stundenumfang bei vier Unterrichtsstunden pro Woche. Wir empfehlen dringend, dass Sie maximal eine wöchentliche Arbeitszeit von acht Unterrichtsstunden vereinbaren. Der exemplarische Studienverlaufsplan mit vier Semestern ist auf ein Vollzeitstudium ausgelegt, das unserer Erfahrung nach mit einer höheren Unterrichtsverpflichtung nicht vereinbar ist.

    Bei höherem vertraglichen Unterrichtsumfang raten wir Ihnen zu einem Teilzeitstudium, zu dem Sie das Praktikumsbüro berät. 

    Die im Rahmen Ihrer Leistungen des gestreckten Praxissemesters zu absolvierenden Präsenzzeit an der Schule, kommt zusätzlich zu Ihrer vertraglich geregelten Arbeitszeit hinzu, wird allerdings nicht vergütet.

  • Sie können maximal die Hälfte der Pflichtstundenzahl von Lehrer*innen (an Grundschulen 28 Stunden, an weiterführenden Schulen 26 Stunden) arbeiten. Studierende über 30 Jahren können ggf. maximal eine Unterrichtsstunde mehr unterrichten. Damit liegt die Stundenzahl in der dualen Option an ISS/Gymnasien bei höchstens 13 + ggf. 1 Unterrichtsstunden pro Woche und an Grundschulen bei höchstens 14 + ggf. 1 Unterrichtsstunden pro Woche. Diese Stundenzahlen können nicht überschritten werden. Der niedrigste Stundenumfang liegt bei vier Unterrichtsstunden pro Woche und kann nicht unterschritten werden. In Absprache mit Ihrer Schulleitung können Sie den arbeitsvertraglichen Stundenumfang in diesem Rahmen über einen Änderungsvertrag reduzieren oder aufstocken. Bitte beachten Sie, dass ggf. ein Wechsel von Voll- auf Teilzeitstudium in diesem Fall erforderlich ist, den Sie beim IPA beantragen können.

  • Der Vertrag wird für die Dauer der Regelstudienzeit (zwei Jahre) geschlossen. Bestehende Verträge an Schulen werden nicht weitergeführt. Sollten nach der Regelstudienzeit (2 Jahre bei Vollzeitstudium) noch Studienleistungen offen sein, können Sie den Vertrag in Absprache Ihrer Schulleitung verlängern. Der Vertrag endet spätestens in dem Schulhalbjahr, in dem Sie den Master erfolgreich abschließen.

    Die Kündigung des Arbeitsvertrags in der dualen Option ist mit der gesetzlichen Kündigungsfrist nach § 622 BGB möglich. In der Regel erfolgt in diesem Fall ein Wechsel in die kompakte Option. Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall unbedingt das Praktikumsbüro.

  • Je nach vereinbarter Anzahl von Unterrichtsstunden pro Woche empfehlen wir unterschiedliche Studienverläufe und ggf. ein Teilzeit-Studium. Bei Fragen zurm Studienverlauf können Sie sich gerne an das Prakitkumsbüro wenden. 

  • Ein Wechsel aus der dualen in die kompakte Option ist möglich. Hierzu berät Sie Ihr Praktikumsbüro.

    Ein Wechsel aus der kompakten in die duale Option ist nicht möglich. Entsprechend können Sie aus einem bereits begonnenen Master of Education nicht in die duale Option wechseln. Wenn Sie nur einzelne Module aus dem Master of Education als vorgezogene Studienleistungen absolviert haben, aber nicht im Master immatrikuliert sind, können Sie diese Module in den Master einbringen und den Master of Education mit der dualen Option beginnen.

  • In der dualen Option sind Sie parallel zum Studium als Lehrkraft an einer Schule angestellt. Wie bei jeder Lehrkraft unterliegt die Genehmigung einer Beurlaubung einer besonderen Prüfung, die die Gründe für die Beurlaubung ebenso berücksichtigt wie die Bedarfe an den Schulen. Hierfür benötigen Sie eine Stellungnahme Ihrer Schulleitung, die dann die Schulaufsicht einbindet und ggf. die Genehmigungsentscheidung des Referatsleiters für Personalmanagement in der Senatsverwaltung einholt.

  • Ihre schulpraktische Studienleistungen, die Sie an der Schule absolvieren, müssen im Praktikumsplan in Form von Präsenz- und Fehlzeiten dokumentiert werden. Für die Dokumentation Ihrer Präsenz- und Fehlzeiten an der Praktikumsschule stehen Ihnen wie in der kompakten Option ein Praktikumsplan sowie zur Orientierung für Ihre wöchentlichen Eintragungen ein Beispielplan zur Verfügung. Im Praktikumsplan bestätigen Ihre Mentor*innen wöchentlich die Präsenzzeiten, die Sie erbracht haben.

    • Wenn Sie Auskünfte zu Ihrem Arbeitsvertrag und Ihrer Arbeitstätigkeit benötigen, wenden Sie sich an Ihre Schulleitung oder die Senatsverwaltung.
    • Bei Fragen zu Ihrem Praxissemester und den schulpraktischen Anteilen an ihrer Schule wenden Sie sich bitte an das Praktikumsbüro.
    • Die Dozierenden Ihrer Seminare an Ihrer Erst- bzw. Zweituniversität beantworten Ihnen Fragen zu Ihren universitären Lehrveranstaltungen und Prüfungen.