KA Kammermusik Master (nur Ensembles)
Bewerbungsfristen und Voraussetzungen
Bewerbungsfristen:
15. Oktober – 15. November für das Sommersemester
15. März – 15. April für das Wintersemester
Zulassungsvoraussetzungen
Es können sich nur bereits bestehende Ensembles bewerben. Jedes Ensemblemitglied muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
• Hochschulabschluss im Bachelorstudiengang Orchesterinstrumente an der UdK Berlin oder in einem gleichwertigen Studiengang an einer anderen Hochschule
• eine besondere künstlerische Begabung
Bitte beachten:
Jedes Ensemble-Mitglied muss einen Antrag im Bewerbungsportal anlegen und seine*ihre Bewerbungsunterlagen hochladen. Sie werden gemeinsam an der Zugangsprüfung teilnehmen.
Ihre Bewerbung - Schritt für Schritt
Alle im folgenden genannten Schritte müssen innerhalb der Bewerbungsfrist des Studiengangs erfolgen. Es wird empfohlen, die Bewerbung möglichst frühzeitig innerhalb der Bewerbungsfrist vorzunehmen, damit Sie auftauchende Fragen rechtzeitig mit unserem StudyGuide klären können.
- Registrieren und verifizieren Sie sich (sofern noch nicht in der Vergangenheit geschehen) im Campusmanagement-Portal der UdK Berlin: https://my.udk-berlin.de
- Loggen Sie sich im Campusmanagement-Portal (https://my.udk-berlin.de) ein und stellen Sie innerhalb der Bewerbungsfrist dort einen Antrag auf Zulassung für den gewünschten Studiengang und laden Sie während des Bewerbungsprozesses folgende formale Unterlagen in einer PDF Datei (max. 20 MB) in das Bewerbungsportal hoch:
● tabellarischer Lebenslauf, der genaue Angaben über den bisherigen Ausbildungsgang enthält
● ggf. Nachweise über den bisherigen künstlerischen Werdegang des Ensembles
● unbeglaubigte Kopie des Zeugnisses über den Hochschulabschluss (Informationen für eine Bewerbung mit einem ausländischen Hochschulabschluss finden Sie hier)
● Kontoauszug als Nachweis über die Zahlung der Gebühr in Höhe von 30 € für die Bearbeitung der Bewerbung (bei Überweisung aus dem Ausland Einzahlungsnachweis) oder Umsatzansicht (bei Onlinebanking). Andere Nachweise/Belege (wie z.B. Überweisungsaufträge) werden nicht akzeptiert.
● Hochschulwechsler*innen fügen einen Nachweis bisheriger Studien- und Prüfungsleistungen bei. Nähere Informationen finden Sie hier.
Zusätzlich schicken Sie den Zulassungsantrag mit allen unter 2. genannten (formalen) Unterlagen per Post an folgende Adresse:
Universität der Künste Berlin
Immatrikulations- und Prüfungsamt
[Angabe des Studiengangs]
Postfach 12 05 44
10595 Berlin
Bei Übersendung durch Kurierdienste verwenden Sie bitte folgende Anschrift:
Universität der Künste Berlin
Immatrikulations- und Prüfungsamt
[Angabe des Studiengangs]
Einsteinufer 43
10587 Berlin
=>Sollte Ihr Kurierdienst einen Ansprechpartner und eine Telefonnummer für die Übersendung benötigen, können Sie die*en Ansprechpartner*in aus dem IPA hierfür nutzen.
Sollten Sie in Berlin sein, können Sie die Bewerbungsunterlagen auch in den Hausbriefkasten des Gebäudes Einsteinufer 43 links neben der Eingangstür einwerfen.
- Informationen zur Überweisung der 30 € für die Teilnahme am Zulassungsverfahren auf folgendes Konto:
Kasse der UdK Berlin
Berliner Volksbank
IBAN: DE 72 1009 0000 8841 0150 46
BIC: BEVO DE BB XXX
Verwendungszweck: 35/01036, Studiengang, Name, Bewerbungsnummer
Berliner Volksbank eG
Budapester Straße 35
10787 Berlin
Germany
Bei Auslandsüberweisungen:
Bitte achten Sie darauf, dass Sie bei der Überweisung alle anfallenden Überweisungsgebühren (OUR – sender pays costs) übernehmen.
Mehrere Informationen zur Bewerbungsgebühren fined sie hier.
-> Sie haben zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keinen Bachelorabschluss?
-> Sie haben den Bachelorabschluss im Ausland erworben?
-> Sie sind ein*e Bewerber*in aus der VR China oder Vietnam?
Zulassungsverfahren
Wie geht es nach der Bewerbung weiter?
Alle Bewerber*innen, die sich fristgerecht mit den vollständigen Unterlagen beworben haben, erhalten die Einladung zur Zugangsprüfung mit den weiteren Informationen per E-Mail.
Zur Eignungsprüfung haben die Ensembles drei vollständige Werke vorzubereiten, von denen eines dem grundlegenden Standard-Repertoire für die jeweilige Besetzung entstammen soll (z.B. für Streichquartett: Beethoven, op.59, Nr. 1 – 3), eines ein romantisches Werk sein muss und eines aus dem Bereich der zeitgenössischen Musik stammen soll.
Die Kommission behält sich vor, nur Teile des vorzubereitenden Programms anzuhören.