Künstlerisch-Pädagogische Ausbildung (KPA) Musik Master

Bewerbungsfristen und Voraussetzungen

Bewerbungsfrist

15. März - 15. April für das Wintersemester

 

Zulassungsvoraussetzungen

ein Hochschulabschluss im Bereich Musik
 Empfohlen werden für die jeweiligen Profile folgende Abschlüsse:
1. Profil Musiktheorie
Bachelorabschluss Künstlerisch-musikalischer Ausbildung Musik, lehramtsbezogener Bachelor mit dem Kernfach Musik, Kirchenmusik, Tonmeister, Künstlerische Ausbildung Instrumente bzw. Gesang oder ein vergleichbarer Studienabschluss
2. Profil Chor- und Ensembleleitung
Bachelor-Abschluss in Künstlerisch-musikalischer Ausbildung Musik, lehramtsbezogener Bachelor mit dem Kernfach Musik, Kirchenmusik, Künstlerische Ausbildung Instrumente bzw. Gesang oder ein vergleichbarer Studienabschluss
3. Profil Elementare Musikpädagogik (EMP)
Bachelorabschluss in Künstlerisch-musikalischer Ausbildung Musik, lehramtsbezogener Bachelor mit dem Kernfach Musik, Kirchenmusik oder ein vergleichbarerStudienabschluss
• für internationale Bewerber*innen: ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (zur Bewerbung Sprachnachweis Deutsch B1 und zur Immatrikulation Sprachnachweis Deutsch C1)

Ihre Bewerbung - Schritt für Schritt

Alle im folgenden genannten Schritte müssen innerhalb der Bewerbungsfrist des Studiengangs erfolgen. Es wird empfohlen, die Bewerbung möglichst frühzeitig innerhalb der Bewerbungsfrist vorzunehmen, damit Sie auftauchende Fragen rechtzeitig mit unserem StudyGuide klären können.

  1. Registrieren und verifizieren Sie sich (sofern noch nicht in der Vergangenheit geschehen) im Campusmanagement-Portal der UdK Berlin: https://my.udk-berlin.de
     
  2.  Loggen Sie sich im Campusmanagement-Portal (https://my.udk-berlin.de) ein und stellen Sie innerhalb der Bewerbungsfrist dort einen Antrag auf Zulassung für den gewünschten Studiengang und laden Sie während des Bewerbungsprozesses folgende formale Unterlagen in einer PDF Datei (max. 20 MB) in das Bewerbungsportal hoch:

    ● tabellarischer Lebenslauf mit genauen Angaben über den bisherigen Ausbildungsgang
     Zeugnis über den  Hochschulabschluss, ausländische Zeugnisse sind in beglaubigter Übersetzung (deutsch oder englisch) einzureichen.
    ● Kontoauszug als Nachweis über die Zahlung der Gebühr in Höhe von 30 € für die Bearbeitung der Bewerbung (bei Überweisung aus dem Ausland Einzahlungsnachweis) oder Umsatzansicht (bei Onlinebanking). Andere Nachweise/Belege (wie z.B. Überweisungsaufträge) werden nicht akzeptiert
    ● Internationale Studienbewerber*innen müssen außerdem deutsche Sprachkenntnisse nachweisen:zur Bewerbung Sprachnachweis Deutsch B1 und zur Immatrikulation Sprachnachweis Deutsch C1. Nähere Informationen finden Sie  hier.
    ● Hochschulwechsler*innen fügen einen Nachweis bisheriger Studien- und Prüfungsleistungen bei. Nähere Informationen finden Sie hier.
     
  3. Informationen zur Überweisung der 30 €  für die Teilnahme am Zulassungsverfahren auf folgendes Konto:
    Kasse der UdK Berlin
    Berliner Volksbank
    IBAN: DE 72 1009 0000 8841 0150 46
    BIC: BEVO DE BB XXX
    Verwendungszweck: 35/01036, Studiengang, Name, Bewerbungsnummer

    Berliner Volksbank eG
    Budapester Straße 35
    10787 Berlin
    Germany

    Bei Auslandsüberweisungen:
    Bitte achten Sie darauf, dass Sie bei der Überweisung alle anfallenden Überweisungsgebühren (OUR – sender pays costs) übernehmen.

 

Sie haben zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keinen Bachelorabschluss?

Sie haben einen internationalen Studienabschluss?

Sie sind ein*e Bewerber*in aus der VR China, Vietnam oder Indien?

Ihrer Bewerbung fehlen einzelne formale Unterlagen? Informationen zur Nachreichung finden Sie hier.

Zulassungsverfahren

Wie geht es nach der Bewerbung weiter?

Die Prüfungen finden in der Regel im Zeitraum von Mitte Juni bis Mitte Juli statt. Sie sind als Präsenzprüfungen an der UdK Berlin geplant.
Das Immatrikulations- und Prüfungsamt teilt spätestens 4 Wochen vor der Zugangsprüfung Termin und Ort der Prüfung mit.

Profil Musiktheorie
• Gehörbildung: Erkennen musikalischer Phänomene aus dem 17. - 20.
Jahrhundert (einstündige Klausur);
• Ausarbeitung von drei unterschiedlichen satztechnischen Aufgaben und einer schriftlichen Analyse-Aufgabe (dreistündige Klausur);
• Klavierpraktische Fertigkeiten (Kadenz/Modulationsspiel, Generalbass, Partiturspiel, Liedbegleitung, Improvisation).
Musterklausuren finden Sie auf der folgenden Seite:
https://www.udk-berlin.de/universitaet/fakultaet-musik/institute/institut-fuer-musikwissenschaft-musiktheorie-komposition-und-musikuebertragung/musiktheorie/downloads/

Profil Elementare Musikpädagogik
• Test der Sprechstimme (Gesundheit der Sprechstimme,Belastbarkeit, Modulationsfähigkeit): Vorsprechen einesvorbereiteten deutschen Textes;
• Test der Singstimme: auswendiges Singen einerbegleiteten oder unbegleiteten Melodie nach eigener Wahl mit deutschem Text (z.B. einfaches Kunstlied, Volkslied);
• Pädagogische Eignung: Praktische Erarbeitung eines von der Prüfungskommission gestellten Themas aus dem Bereich der Elementaren Musikpädagogik mit einer Gruppe.
• Bewegungsprüfung: Spontan zu lösende Aufgaben aus den Bereichen Bewegungsbildung und Bewegungsimprovisation.
• Vorführung einer selbst entwickelten Bewegungsgestaltung mit Musik.
• Ad hoc Gestaltung eines zweistimmigen Rhythmus in einer Kleingruppe

Profil Chor- und Ensembleleitung
• Nachweis stimmlicher Begabung durch Vortrag von Liedern; Vomblattsingen einer Chorstimme;
• Beherrschung des dirigiertechnischen Handwerks, das einen erfolgreichen Abschluss des zusätzlichen Hauptfachs Chor-und Ensembleleitung im Rahmen der Regelstudienzeit erwarten lässt.
Der Nachweis wird durch eine Chorprobe erbracht.