Leadership in Digitaler Innovation Master (weiterbildend)

Allgemeines

Bewerbungsfrist

Es findet aktuell kein Bewerbungs- und Zulassungsverfahren statt. Bitte informieren Sie sich auf der Studiengangsseite.

    • Hochschulabschluss in einem Studiengang mit 210 Leistungspunkten nach ETCS
      • Wenn im Studium weniger als 210 Leistungspunkte erlangt wurden, können praktische Tätigkeiten im Themenfeld der digitalen Innovation als studienäquivalente Leistungen (von mehr als einem Jahr) anerkannt und mit Leistungspunkten bewertet werden.
      • In begründeten Ausnahmefällen kann die Zulassung auch erfolgen, wenn die für das Studium erforderliche Eignung im Beruf erworben wurde.
        • Die Anerkennung berufspraktisch erworbener Kompetenzen und Fähigkeiten erfolgt im Rahmen einer gesonderten Eignungsprüfung.
        • Durch diese Eignungsprüfung soll die Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikation mit der eines abgeschlossenen berufsqualifizierenden Studiums festgestellt werden.
        • Die Voraussetzung für diese Eignungsprüfung ist eine 5-jährige Berufserfahrung im Themenfeld der digitalen Innovation
    • mindestens ein Jahr berufspraktische Erfahrungen
    • künstlerische Begabung
    • Sprachkenntnisse Deutsch C1 nach GER

     

    • Regelstudienzeit: 5 Semester, 90 Leistungspunkte
    • Studienabschluss: Master of Arts (MA)