- besondere künstlerische Begabung
- Sprachkenntnisse Deutsch C1 nach GER
Schauspiel Absolvent*in
Allgemeines
Bewerbungsfrist
01. Oktober bis 01. November für das Sommersemester
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- Regelstudienzeit: 8 Semester
- Studienabschluss: Absolvent (A)
Ihre Bewerbung - Schritt für Schritt
Alle im Folgenden genannten Schritte müssen innerhalb der Bewerbungsfrist des jeweiligen Studiengangs erfolgen. Es wird empfohlen, die Bewerbung möglichst frühzeitig innerhalb der Bewerbungsfrist vorzunehmen, damit Sie auftauchende Fragen rechtzeitig mit unserem StudyGuide klären können.
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Registrieren und verifizieren Sie sich (sofern noch nicht in der Vergangenheit geschehen) im Bewerbungsportal der UdK Berlin: https://my.udk-berlin.de
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Höhe der Gebühren je Antrag: 30,00 EUR (zzgl. Gebühren bei Auslandsüberweisungen)
Nachweismöglichkeit: Kontoauszug oder Überweisungsbestätigung mit Wertstellungsdatum / Valuta / Value date
Universität der Künste Berlin
IBAN: DE 72 1009 0000 8841 0150 46
BIC: BEVO DE BB XXX
Verwendungszweck: 35/01036, Studiengang, Name, Bewerbungsnummer
Berliner Volksbank eG
Budapester Straße 35
10787 Berlin
Germany
Bei Auslandsüberweisungen:
Bitte achten Sie darauf, dass Sie bei der Überweisung alle anfallenden Überweisungsgebühren (OUR – sender pays costs) übernehmen. -
Im Laufe der Antragsstellung werden Sie zum Einreichen von formalen Unterlagen aufgefordert. Bereiten Sie diese bitte als je ein PDF (max. 5 MB) vor.
Formale Unterlagen:
- Lebenslauf
- Angaben zur bisherigen Ausbildung und Tätigkeit im Bereich Theater, Funk, Film, Fernsehen
- Zeugnis des Schulabschlusses
- ggf. Leistungsnachweis / Transcipt of Records (Bewerbung für ein höheres Fachsemester)
- Sprachnachweis Deutsch C1 nach GER für internationale Bewerber*innen (siehe FAQs)
- Bewerbung auch mit Deutsch B2 möglich
- Nachweis der überwiesenen Bewerbungsgebühren
- ggf. Nachweis über praktischen Ausbildung
- Lebenslauf
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Loggen Sie sich im Bewerbungsportal (https://my.udk-berlin.de) ein und stellen Sie innerhalb der Bewerbungsfrist einen Antrag auf Zulassung für den gewünschten Studiengang und laden Sie die formalen Unterlagen hoch.
FAQs und Tutorials
Nachreichung von Bewerbungsunterlagen
Sie können noch kein Abitur- oder Hochschulzeugniszeugnis innerhalb der Bewerbungsfrist vorlegen?
Studium ohne Abitur (Abschnitt „Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung - §11 BerlHG)
Hochschulwechsel / Bewerbung für ein höheres Fachsemester
Anerkennung von internationalen Bildungsabschlüssen (VPD und APS)
Sprachnachweise (Anforderungen und akzeptierte Nachweise)
Hilfe und Tutorials zum Bewerbungsportal my.udk
Hilfe und Tutorials zum Uploadportal Bemus
Zulassungsverfahren
Wie geht es nach der Bewerbung weiter?
Normalerweise findet die Vorauswahl und die Zugangsprüfung im Zeitraum von Mitte Februar bis Anfang März in Präsenz statt.
Nähere Informationen erhalten Sie per E-Mail mit der Einladung, in der Ihnen auch der Pflichtautor mitgeteilt wird (ca. Mitte Dezember).
Vorauswahl
Üblicherweise ist folgendes Programm vorzubereiten:
• Erarbeitung von insgesamt vier szenischen Darstellungen (Ausschnitte aus Rollen, Monologen, Szenen usw.):
- “Monolog Pflichtautor*in” - Jedes Jahr wird eine neue Person zur Pflichtautor*in bestimmt
- “Klassischer Monolog” - Ein Theatertext, geschrieben vor 1960
- “Zeitgenössischer Monolog” - Ein Theatertext, geschrieben nach 1960
- Eine selbstgeschriebene Rolle
Die Vorführungsdauer der einzelnen Beispiele sollte fünf Minuten nicht überschreiten.
Zusätzlich kann auch ein Lied/Chanson/Song angeboten werden.
Zugangsprüfung
Die in der Vorauswahl ausgewählten Bewerber*innen nehmen an der Zugangsprüfung teil.
In einem mehrtägigen unterrichtsähnlichen Testverfahren wird abschließend über die Zulassung zum Studium entschieden.
Die Zugangsprüfung besteht aus:
• der Vorführung von mindestens einer vorbereiteten Darstellungsprobe, die von der Kommission bestimmt wird
• szenischen Aufgaben, die alleine bzw. mit anderen Bewerber*innen zusammen zu bearbeiten sind
• verschiedenen fachspezifischen Prüfungsteilen, in denen Anlagen und Fähigkeiten insbesondere in Bezug auf Körper und Bewegung sowie Stimme und Sprechen festgestellt werden, aber auch solchen, die das Interesse für theoretische Fragestellungen und kritisches Urteilsvermögen zum Gegenstand haben.
• Gespräche, die es ermöglichen sollen, zu den Arbeitsproben sowie zur Motivation und Interessenlage Stellung zu nehmen.